Nutzungsplanung (1989) Änderung GB 475

Plan da zonas · Neuhausen am Rheinfall

Document

Numer
D/Sp/1/6
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Neuhausen am Rheinfall
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
CH BGer
Decidì
05-01-1999
En vigur dapi
05-01-1999

Karte

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Text

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. D/Sp/1/6

vom 5. Januar 1999

Neuhausen am Rheinfall, Zonen­ planänderung; Genehmigung

1. Der Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall hat am 22. Oktober 1998 eine Zo­ nenplanänderung betreffend die Umzonung der Parzelle GB Nr. 475 an der Zelgstrasse von der „Zone für öffentliche Bauten und Anlagen" in die „Wohnzone II" beschlossen. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 7. bis 26. November 1998. Es wurden keine Rekurse erhoben. Mit Schreiben vom 1. Dezember 1998 ersucht der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall um Genehmigung der Zonenplanänderung.

11. Gemäss Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) genehmigt eine kantonale Behörde die Nutzungspläne und ihre Anpas­ sungen. Art. 28 der Bauordnung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall vom 2. Mai 1989 ermächtigt den Einwohnerrat, den Zonenplan abzuändern oder zu er­ gänzen. Bei der vom Einwohnerrat beschlossenen Zonenplanänderung handelt es sich weitgehend um eine kleinere Anpassung innerhalb der bestehenden Zonenord­ nung. Aufgrund vorgenannter Bemerkungen kann die nachgesuchte Genehmigung erteilt werden.

-2-

111. Auf Antrag des Baudepartementes wird

b e s c h l o s s e n:

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1.

Die vom Einwohnerrat Neuhausen am Rheinfall am 22. Oktober 1998 be­ schlossene Zonenplanänderung betreffend die Umzonung der Parzelle GB Nr. 475 an der Zelgstrasse von der „Zone für öffentliche Bauten und Anla­ gen" in die „Wohnzone II", wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat, 8212 Neuhausen am Rheinfall (die genehmigten Pläne werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt). - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartementes - Bauinspektorat - Planungs- und Naturschutzamt (mit Akten) - Tiefbauamt - Hochbauamt - Kantonsforstamt - Grundbuchamt - Meliorations- und Vermessungsamt - Kantonales Laboratorium - Landwirtschaftsamt, Charlottenfels, Postfach 867, 8212 Neuhausen am Rheinfall - Amt für Grundstückschätzungen - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen DER ST

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