QP Badische Bahnhofstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · Neuhausen am Rheinfall

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Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Neuhausen am Rheinfall
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
27-09-2005
En vigur dapi
27-09-2005

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NAR_126_EN_1.pdf

Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Neuhausen am Rheinfall, Quar­ tierplan "Badische Bahnhofstras­ se"; Genehmigung

Telefon 052 632 73 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]

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Schaffhausen, 27. September 2005

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Verfügung

1.

Der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall hat am 5. Juli 2005 den Quartierplan "Badi­ sche Bahnhofstrasse", umfassend den Situationsplan 1 :500 und die Quartierplanvor­ schriften, beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 15. Juli bis 4. August 2005. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 11. Juli 2005 --benachrichtigt Es sind keine Einsprachen eingegangeR. Mit Protokollauszug vom 18. August 2005 ersucht der Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall um Genehmigung des Quartierplanes "Badische Bahnhofstrasse". II.

1. Quartierpläne und deren Änderungen bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Bau­ gesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan "Badische Bahnhofstrasse" recht­ mässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wur­ de der Quartierplan öffentlich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wur­ den mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Quartierplan vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmi­ gung kann somit erteilt werden. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Dienstbarkeitsvertrag vom 13. März 1964 den Baumbestand auf dem Grundstück Nr. 691 westlich des ehemaligen Hotels Bellevue (Kapp- und Beseitigungsverbot) schützt.

111. . Demgemäss wird ve r f ü gt: 1. Der vom Gemeinderat Neuhausen am Rheinfall am 5. Juli 2005 beschlossene Quartier­ plan "Badische Bahnhofstrasse", umfassend den Situationsplan 1 :500 und die Quartier­ planvorschriften, wird genehmigt· 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8212 Neuhausen am Rheinfall (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs:. und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Hochbauamt - Denkmalpflege - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschätzung

s eter Lenherr Regierungsrat

- Quartierplan "Badische Bahnhofstrasse" (5-fach)

2

Quartierplanvorschriften

Quartierplan «Badische Bahnhofstrasse»

700.102.09

Quartierplan «Badische Bahnhofstrasse» vom 5. Juli 20051 Der Gemeinderat beschliesst:

1.

Erlass

2.

Bestandteile

Gestützt auf Art. 17 ff. des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 und Art. 61 ff. der Bauordnung der Gemeinde Neuhausen am Rheinfall vom 1. September 1988 wird für das Grundstück GB Nr. 691 an der Badischen Bahnhofstrasse ein Quartierplan mit besonderen Bauvorschriften aufgestellt.

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Bauvorschriften Situation 1:500

3.

Zweck des Quartierplanes

4.

Grenzabstände

5.

Gebäudehöhe

Der Quartierplan bezweckt eine der besonderen Lage angepasste Bebauung durch eine Erhöhung der erforderlichen Grenzabstände zugunsten der zulässigen Gebäudehöhe sowie durch besondere Vorschriften betreffend der Gestaltung der Bauten.

Der Abstand der Bauten gegenüber den Grundstücksgrenzen wird durch Baulinien festgelegt (ersetzt Art. 41 Abs. 1 BauO).

1Bauten und Bauteile dürfen die Höhe von 453.50 m ü. M. nicht überragen. Aufbauten für

Aufzüge und Oblichter dürfen diese Höhe um 0.50 m überragen. Kamine, Masten und dergleichen dürfen diese Höhe um 2.00 m überragen. 2Die sichtbaren Bauteile dürfen die Höhe von 437.00 m ü. M. nicht unterschreiten.

3Die vorstehend erwähnten Höhen basieren auf dem Höhenfixpunkt Nr. 1577 an der Badi-

schen Bahnhofstrasse mit einer Höhe von 439.934 m ü. M.

4Die Bruttogeschossflächen des obersten Geschosses dürfen höchstens 60 % des zweit-

obersten Geschosses betragen.

5Die Südfassade des obersten Geschosses hat auf einer Länge von 2/ gegenüber der 3

Südfassade des zweitobersten Geschosses einen Abstand von mindestens 3.00 m aufzuweisen.

6Das Dach des obersten Geschosses darf nicht als Terrasse genutzt werden (ersetzt Art.

23 und 40 BauO).

6.

Gestaltung

Zur Erreichung einer städtebaulich und architektonisch besonders guten Gesamtlösung in dieser empfindlichen Lage ist für einen Neubau ein Wettbewerb in Form eines Studienauftrags in Anlehnung an die Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA-Ordnung 142 / Ausgabe 1998) und die Wegleitung der SIA Kommission für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (Wettbewerbsbegleitung / Juni 2002) mit mindestens vier Teilnehmern durchzuführen. Die Begleitung des Studienauftrags hat durch eine neutrale Fachperson zu erfolgen. Dem Beurteilungsgremium hat mindestens ein Fachpreisrichter anzugehören. Neuhauser Rechtsbuch 2017

1

700.102.09

Quartierplan «Badische Bahnhofstrasse»

7.

Schlussbestimmungen

Der Quartierplan «Badische Bahnhofstrasse» tritt nach Genehmigung durch das Baudepartement des Kantons Schaffhausen mittels Beschluss des Gemeinderates in Kraft.2

1Beschluss des Gemeinderats vom 5. Juli 2005

2Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt im Sinne der Verfügung vom

27. September 2005:

"II. 3. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Dienstbarkeitsvertrag vom 13. März 1964 den Baumbestand auf dem Grundstück Nr. 691 westlich des ehemaligen Hotels Bellevue (Kapp- und Beseitigungsverbot) schützt."

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Neuhauser Rechtsbuch 2017