Gestaltungsplan "Waldheim 2"; Genehmigung vom 6. Juli 2004

Plan da furmaziun · Freienbach

Document

Numer
996/2004
Gener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Freienbach
Chantun
Schwyz
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Regierungsrat
Decidì
06-07-2004
En vigur dapi
06-07-2004

Karte

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Datotecas

1322_GP-Waldheim-2_2004-0996_V.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

GEMEINDE FREIENBACH

GESTALTUNGSPLAN KTN 3363

..

UBERBAUUNG "WALDHEIM 2" 8832 WILEN SONDERBAUVORSCHRIFTEN

Zustimmung GrundeigentOmer : - Marcel Follmi-Kuster - Lydia Meier-Follmi - Alois Follmi-Villiger -Bertha Meyer-Follmi

Bauherrschaft

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Konsortium Waldheim 2 vertreten durch: Dr. rer. pol. Helmut Meier Ringstrasse 14 6410 Goldau

Offentlich aufgelegt vom:

19. Juli 2002

Vom Gemeinderat genehmigt am

- 6. Miirz 2003

Der Gj nd:t;iber . .. . .. . . .:. . . ... c:;;.. . . . .~).t. ..K~.~....N~:...~8.f> Der Staatsschreiber:

~~---·····

.......

Lachen, 17.Juni2002 / rev. 26. Nov. 2002

MB Architekten

2

Art. 1 Rechtsgrundlagen

Der Gemeinderat erlasst gestlitzt auf das kantonale Planungsund Baugesetz (PBG) sowie das Baureglement (BR) der Gemeinde Freienbach besondere Gestaltungsplanvorschriften fUr eine zweckmassige Nutzung der Parzelle KTN 3363.

Art. 2 Geltungsbereich

1Die Sonderbauvorschriften gelten tor das im Gestaltungsplan schwarz umrandete Gebiet. 2soweit nachstehend und im Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt ist, gelten die Vorschriften des rechtsgl.iltigen BR der Gemeinde Freienbach.

Art. 3 Zweck

Der Gestaltungsplan bezweckt: - Eine zeitgemasse Oberbauung mit guter Gesamtwirkung, welche die lokalen Gegebenheiten berucksichtigt. Zur Erreichung dieses Zweckes werden Ausnahmen vom BR gewahrt. - Die verbindliche Festlegung der maximal zulassigen Bauvolumen. - Eine rationelle und zweckmassige Verkehrserschliessung und Parkierung innerhalb des Gestaltungsplangebietes.

Art. 4 Planinhalt, Verbindlichkeit

1Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden Unterlag~n. welche miteinander als integrierende Bestandteile gelten: a) verbindlich: - Gestaltungsplan M 1:500 (Situation + Schnitte)dat. 26.11.02 - Sonderbauvorschriften dat. 26.11 .02 b) orientierend: - Erlauterungsbericht

dat. 26.11 .02

2soweit nicht anders geregelt, wird eindeutig unterschieden zwischen "verbindlichen" (Gestaltungsplan, Sonderbauvorschriften) und "orientierenden" Planungsmitteln (Erlauterungsbericht). lm Gestaltungsplan wird zudem unterschieden zwischen "verbindlichen" (Festlegungen) und "orientierenden" (Hinweise) Planteilen. 3Die Bestandteile des Erlauterungsberichtes sind wegleitend. lm Bauprojel<t dart davon abgewichen werden. Dies gilt gleichfalls fUr den orientierenden Planinhalt im Gestaltungsplan.

Art. 5 Nutzung und

Abmessung der Baukorper

1Die Baubegrenzungslinien bezeichnen die hi:ichstzulassige horizontale und vertikale Ausdehnung der Bauki:irper ohne Vordacher. Vorbauten gemass Abs. 2 § 59 PBG di.irfen die Baubegrenzungslinien urn maximal1 ,5 m i.iberragen. 2Die maximalen Gebi:iude- und Firsthohen sind im GP verbindlich in m. i.i. M. eingetragen.

MB Architekten Hans Bisig dipl. Architekt ETH I SIA Peter Bitschin dipl. Architekt ETH I SIA Bouernhofstrosse 24. 8853 Lochen. Tel 055 451 00 70. Fox 055 451 00 71. [email protected] F \Woldheim 2 .d98\498 Planer

Zelchner\498 Gesraltungsplcn\498 Sonoerbcuvorschflften dec

3 3Es ist nur Wohnnutzung und nicht st6rendes Gewerbe zulassig, soweit zweiteres zu keinem wesentlichen Verkehrsaufkommen fiihrt. 4Nebenbauten ausserhalb der Baubegrenzungslinien sind zulassig.

Art. 6 Erschliessung, Parkierung

1Die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage hat an der im Gestaltungsplan bezeichneten Stelle zu erfolgen. 2Mindestens 50 % der erforderlichen Abstellflachen sind unterirdisch in einer Tiefgarage zu realisieren. 3sei einer etappenweisen Realisierung der Oberbauung ist pro Etappe jeweils gleichzeitig die erforder1iche Anzahl Ein- und Abstellplatze zu realisieren.

Art. 7 Gestaltung

1Die Bauten haben sich gut in das Orts- und Landschaftsbild einzutogen. Die Fassaden sind einheitlich zu gestalten. Das Richtprojekt ist wegleitend.

Art. 8 Kinderspielplatze

11n den bezeichneten Gebieten sind gut besonnte und verkehrssichere Kinderspielplatze zu erstellen, deren Gesamtflache mindestens 25 % der zu Wohnzwecken dienenden Bruttogeschossflache umfassen muss.

Art. 9 Abstellplatze fur

Container

1An windgeschi.itzten Zufahrtstellen sind auf privatem Grund hinreichende Abstellflachen fi.ir Kehrichtcontainer einzurichten. 2Die Abstellflikhen fi.ir Container sind in die Umgebungsplanung miteinzubeziehen.

Art. 10 Abweichungen vom BR

1vergr6sserung der Gebaudeh6he urn max. 1.80 m. 2Erh6hung der Ausnutzungsziffer urn max. 10 %

Art. 11 lnkrafttreten

1Der Gestaltungsplan Waldheim 2 inkl. Sonderbauvorschriften tritt mit Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

MB Architekten

MB Architekren Hans Btstg dipl Arcntlekt ETH I SIA Peter Bttschtn dtol Archnekt ETH 1 SIA Bouernhofstrosse 24. 8853 Lochen. Tel 055 45 1 00 70 cax 055 1151 00 71 mb@mb-orchl'ekten ch F \ Wctdhe · m 2 d98 \ .l98 otcner

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