Zonenplan <2000> Loh

Plan da zonas · Kreuzlingen · Abolì ils 14-12-2022

Document

Numer
20
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Kreuzlingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
27-02-2003
En vigur dapi
27-02-2003
Abolì
14-12-2022

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Kreuzlingen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

•

Frauenfeld,

28. F~b, 2003 DEPARTEMENT FÜ ~~~-YMWE:l:Ti~~NTONSTHURGAU _ ?if~t! ,//4'~ ~-/./...A' Geht an: /?. tJ tf ' ,?'V c:? (? d 0 ENTSCHEID t} p.? ?y .?f-7

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2003

27. Februar 2003, A Entscheid Nr. 20

Det.um

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---·--·------

Stadt Kreuzlingen Zonenplanänderung Loh

Mit Schreiben vom 28. Januar 2003 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Den eingereichten Unterlagen kann entnommen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Zonenplanänderung Loh keine Rekurse hängig. Die Zonenplanänderung Loh ist eine Folge des Rekursentscheides des Departements für Bau und Umwelt vom 4. Juni 2002. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis der Zonenplanänderung Loh notwendigen weiteren Angaben. Im Sinne von § 33 des Planungs- und Baugesetzes ist die Zonenplanänderung Loh rechtmässig.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Stadtrat Kreuzlingen am 20. August 2002 und vom Gemeinderat Kreuzlingen am 12. Dezember 2002 beschlossene Zonenplanänderung Loh wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage eines Zonenplanausschnittes mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuch9mt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen - Amt für Raumplanung, unter Beilage von zwei Zonenplanausschnitten, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

-2 -

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT

ß~A

Regierungsrat H.P. Ruprecht

Rechtsmittel:

Gegen diesen Er;itscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

27. Februar 2003