Unterhof
Plan d'utilisaziun spezial · Altnau · Abolì ils 27-11-2017
Document
- Numer
- 1125
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da surbajegiada d'areal
- Vischnanca
- Altnau
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 11-07-1984
- En vigur dapi
- 11-07-1984
- Abolì
- 27-11-2017
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
472-E-1.pdf
PROTOKOLL
vom
11. Juli 1984
Nr.
1125"
Gemeinde Altnau, Arealüberbauungsplan ''Unterhof'', Genehmigungsgesuch 1. Der Gemeinderat Altnau ersucht mit Schreiben vom
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25. Mai 1984 um Genehmigung des Arealüberbauungsplans "Unterhof''. In formeller Hinsicht steht der Genehmigung nichts entgegen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 20. April bis 19. Mai 1984 (Publikation im Amtsblatt Nr. 16). Es gingen keine Einsprachen ein; eine Gemeindeabstimmung wurde nicht verlangt. Beschwerden beim Regierungsrat liegen nicht vor. 2. Der Plan wurde im Februar 1984 vorgeprüft; auf Grund einer Besprechung zwischen Gemeindebehörde und Vertretern des Baudepartementes erfolgten einige Aenderungen, besonders bei der Erschliessung.
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Zu beachten ist, dass für dieses Gebiet ein Quartierplan "Wigarten 1980'' (genehmigt am 19. August 1980) vorliegt. Der Arealüberbauungsplan entspricht dieser Quartierplanung in bezug auf die Erschliessung. 3. Das Areal liegt in der definitiven Wohnzone W2. Das Einzugsgebiet ist durch die Unterhofstrasse, die Seezelgstrasse, die Rlieggerstrasse und die bestehende Bebauung östlich der Bahnhofstrasse begrenzt. Es umfasst 58 Aren. Der Anforderung, dass es zusammenhängend und in sich geschlossen sein muss, wird knapp entsprochen. Offenbar war es nicht möglich,
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den Eigentümer der Parzelle Nr. 915 an dieser Planung zu interessieren. Die Tatsache, dass er nicht eingeschlossen ist, bringt aber keine gravierenden Nachteile. Die Parzelle ist noch durchaus zonengernäss überbaubar; die Behörde hat es in der Hand, ein allfälliges Bauvorhaben nur dann zu bewilligen, wenn es sich in das Quartierbild einfügt. Dieses wird neu wesentlich mitgeprägt durch die Arealüberbuung ''Unterhof''. Vorgesehen sind drei Gruppen von Reiheneinfamilienhäusern, zweigeschossig, mit einfachen Satteldächern. Die architektonische
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Gestaltung ist nicht aussergewöhnlich; die ganze Häusergruppe ist jedoch gut dem Charakter der Zone angepasst und ermöglicht eine bessere Ausnützung des Bodens. Damit wird einem wichtigen Planungsgrundsatz entsprochen. Die Erschliessung ist gewährleistet. Auf die Regelausnützung von 0,35 wird der maximale Bonus gegeben. Die Gestaltungsvorschriften Ziffern 5.4 bis 5.9 der besondern Besti1nmungen und die Vorschrift über . Garagen und Abstellplätze sind zweckmässig. In die Genehmigung sind die folgenden Bestandteile
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des Arealüberbauungsplans einzuschliessen: - Anzahl der Häuser, Lage, Höhenkoten, Grünflächen und Erschliessung; - maximale Gebäudelängen, Kniestöcke, Dachformen mit Gestaltung der Dachaufbauten und Ausnützung. Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Der Arealüberbauungsplan "Unterhof'' der Gemeinde
Altnau wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.
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3 -
2. Mitteilung an: - Gemeinderat Altnau, 8595 Altnau, unter Beilage von zwei Arealüberbauungsplänen mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement (2) Amt für Raumplanung unter Beilage eines Arealüberbauungsplans mit Genehmigungsvermerk und der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER LV. Der Adjunkt
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472-S-1.pdf
GESTALTUNGSPLMJ "UNTERHOF" IN ALTN.!l.U
1. Erlass:
2. Grundstück:
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3. Zweck:
4. Zufahrt:
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5. Besondere Bestimmungen:
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Die Gemeinde Altnau erlässt gestützt ouf Art. 2.3.2. des Baureglementes für das Areal "Unterhof", auf Gesuch des Grundeigentümers, einen Gestaltungsplan mit hesonderen Bestimmungen. Gestaltungsbereich und Inhalt sind in den beigefügten Plänen A,B eingezeichnet. Plan A: Bestandsplan, Bauzone, Baulinie Plan B: Ueberbauung mit Grenzabständen und Firstrichtungsangabe. Der vorliegende Gestaltungsplan gilt für die Parzelle: 2 Parz. Nr. 76 5'B44 m Die bauliche Gestaltung des Dorfbildes von Altnau mit seiner ursprünglichen Eigenart soll in der vorgesehenen, verdichteten Bebauungsart eine sinnvolle Ergänzung erhalten. Es wird angestrebt, ein ruhiges, in sich geschlossenes Wohnq~artier zu bilden. 4.1 Reihenhaus A,B wird von der Seezelgstrasse erschlossen. 4.2 Die Zufahrt des Reihenhauses C erfolgt über die ge~einsame Privatstrasse. Die privatrechtliche Dienstbarkeit wird gemäss Plan Nr. 713/2 geregelt.
5.1 Baulinien gemäss Plan A einhalten 5.2 Bebauungsart: gilt nach Vorschrift 5.3
\~ohnzone:
W2
5.4 Ausnützung: 0,42 (0,35 + 20%) gemäss Gemeinderatsentscheid vom 16.B.l9B3 5.5 Grenzabstände: gross B.OOm klein 4o00m 5.6 Mehrlängenzuschlag: ml. 4o00m 5.7 Dachform: Es sind symmetrische Satteldächer vorgesehen, Dachneigung beträgt ca. 35° 5.8 Gebäudelänge: 32.00 m
6. Garagen und Parkplätze:
Je Reihenhaus ist eine Garage und ein Abstellplatz vorgesehen.
7. Grundbucheintragung:
Die RechtsgUltigkeit dieses Gestaltungsplanes ist im Grundbuch auf den einbezogenen GrundstUcken einzutragen. Die Vermessungs- und GrundbuchgebUhrsn, sowie sie nicht Abtretungen an die öffentliche Hand betreffen, gehen zu Lasten des GrundeigentUmers. Die Verwirklichung des Gestaltungsplanes ist grundbuchrechtlich zu sichern.
B. Vollzug:
Den Bestimmungen des Gestaltungsplanes ist zum Zeitpunkt der Ueberbauung nachzukommen. Im Ubrigen gelten die Bestimmungen des Baureglementes der zuständigen Kantonsbehörde und allfälliger zusätzlichen Auflagen.
9. Zustimmung:
Der EigentUmer, der durch den Gestaltungsplan betroffenen Parzelle erklärt sein Einverständnis zu dieser Vorlage und zur Anerkennung im Grundbuch.
MUllheim, l. Februar 1984
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Der GrundeigentUmer:
Der Projektverfasser: