Egnach Bergli
Plan d'utilisaziun spezial · Egnach · Abolì ils 05-09-2025
Document
- Numer
- 26
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Egnach
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 14-01-1997
- En vigur dapi
- 14-01-1997
- Abolì
- 05-09-2025
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Datotecas
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Text
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
26
EXEMPLAR ARP TG
14. Januar 1997
EG Egnach Gestaltungsplan "Bergli"
Mit Schreiben vom 27. November 1996 ersucht der Gemeinderat um Genehmigung des im Titel erwähnten Gestaltungsplans. Den Akten ist zu entnehmen, dass das Planauftageund Beschlussesverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind keine Rekurse eingegangen. Das in den Gestaltungsplan (GP) einbezogene Gebiet "Bergli" liegt am südlichen Siedlungsrand von Egnach. Das Planungsgebiet umfasst die in der Wohnzone W2 liegenden Parzellen Nm. 2839 und 898. Der GP "Bcrgli" ordnet im Sinne von § 19 Abs. 1 Ziffer 1 PBG die Erschliessung. Wie dem Planungsbericht entnommen werden kann, soll die benachbarte Parzelle Nr. 902 im Falle einer späteren Überbauung ebenfalls über die im Rahmen des GP "Bergli" geplante Zufahrtsstrasse erschlossen werden. Vorteilhafterweise wäre indessen diese Parzelle wohl in den GP einbezogen worden. Da die Zufahrtsstrasse vorderhand in Privateigentum bleiben soll, wird zugunsten der besagten Parzelle Nr. 902 und zulasten der heutigen Parzellen Nm. 2839 und 898 eine Dienstbarkeit in Form eines Fussweg- und Fahrrechtes im Grundbuch eingetragen. Damit die von Privaten auszuführende Erschliessung insbesondere den üblichen technischen Anforderungen und den dereinstigen Bedürfnissen (allgemeines Benützungsrecht, Winterdienst, Unterhalt usw.) entspricht sowie der Bauablauf ordnungsgernäss abläuft, empfiehlt es sich, mit den Privaterschliessem einen Erschliessungsvertrag abzuschliessen (vgL Unterlagen Kurs 3, Checkliste Nr. 3, vom Seminar zum neuen PBG). Die unter Ziffer 2.a des Planungsberichtes erwähnte Parzelle Nr. 905 ist gernäss telephonischer Auskunft vom 6.1 .97 durch Herrn Meier, Architekturbüro in Montlingen, ein Schreibfehler und sollte Parzelle Nr. 902 heissen. Da geplant ist, die Parzelle Nr. 898 in fünf Parzellen aufzuteilen und die Zufahrtsstrasse zu je l/5 Miteigentum den künftigen Gundeigentümcm abzutreten, wird die erwähnte Dienstbarkeit bei der Eigentumsübertragung ebenfalls auf die neucn Parzellen überschrieben.
22909311500
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Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine grundsätzliehen
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Vorbehalte angemeldet. Das Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft weist lediglieh darauf hin, dass ihm das Ingenieurprojekt über die kanalisationstechnische Ersehliessung separat zur Genehmigung einzureichen sei. Insgesamt erscheint der Gestaltungsplan rechtmässig. Der Genehmigung steht in fonneUer und materieller Hinsieht nichts im Wege.
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: I.
Der vom Gemeinderat Egnach am I. Oktober 1996 beschlossene Gestaltungsplan "Bergli" wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: Gemeinderat Egnaeh, 9315 Neukirch-Egnaeh, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen, je mit Genehmigungsvennerk, (eharge) - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Raumplanung (2), unter Beilage eines Gestaltungsplans mit Genehmigungsvennerk sowie der übrigen Akten
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innen 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8500 Frauenfeld, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Expediert: ... ).~:... ~?.~~?.:. .. )_?,?,?. .......... .
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