Luxburg Schilfweg

Plan d'utilisaziun spezial · Egnach · Abolì ils 05-09-2025

Document

Numer
38
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Egnach
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
25-03-1997
En vigur dapi
25-03-1997
Abolì
05-09-2025

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Egnach mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

38

EX'EMPLAR ARP TG

25. März 1997

EG Egnach Gestaltungsplan "Luxburg Schilfweg" Der Gemeinderat Egnach ersucht das Departement für Bau und Umwelt mit Schreiben vom 13. Februar 1997 um Genehmigung des im Titel erwähnten Gcstaltungsplancs. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Planungsverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Der Gestaltungsplan "Luxburg Schilfweg" umfasst die gernäss dem Zonenplan (RRB Nr. 114 vom 24.1 .94) der definitiven 2-gcschossigcn Wohnzone zugewiesenen Parzellen Nm. 2638 und 2013. Entsprechend § 37 PBG ordnet der Plan die Erschliessung der unerschlossenen Parzellen. Des weitem enthält der Plan einige Sonderbauvorschriften zur Gestaltung der künftigen Bauten. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis des Planes notwendigen Detailinformationen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte angemeldet worden. Der Gestaltungsplan "Luxburg Schilfwcg" erscheint rechtmässig. Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Egnach am 7. Januar 1997 beschlossene Gestaltungsplan "Luxburg Schilfweg" wird genehmigt 2.

Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen, je mit Genehmigungsvermerk, (charge) - Departement für Bau und Umwelt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Amt für Denkmalpflege Amt für Raumplanung (3), unter Beilage eines Gestaltungsplanes mit Gcnehmigungsvermcrk, sowie der übrigen Akten DEPARTEMENT FÜR ~U UND UMWELT

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Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann inncrt 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8500 Fraucnfcld, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert: . 229093/1500

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