Täschliberg
Plan d'utilisaziun spezial · Egnach
Document
- Numer
- 52
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Egnach
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 12-05-2004
- En vigur dapi
- 12-05-2004
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
5969-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
.
EXEMPLAR ARP TG
DEPARTEMENT FUR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
12. Mai 2004 Entscheid Nr. 52 Allkam Nr. 99/2004
Politische Gemeinde Egnach, Gestaltungsplan "Täschliberg"
1. Mit Schreiben vom 1. April 2004 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmigung eingereichten
des
Ganzen Text zeigen
im
Titel
Unterlagen
erwähnten kann
Gestaltungsplans.
gefolgert werden,
Aufgrund
der
dass das Verfahren
ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Gestaltungsplan "Täschliberg" keine Rekurse hängig.
2.
Das vom Gestaltungsplan "Täschliberg" einbezogene Areal umfasst die Parzelle Nr. 1798 mit einer Fläche von rund 1. 2 ha. Davon sind gemäss dem rechtskräftigen Zonenplan rund 0.3 ha der Weilerzone und 0.9 ha der Intensiverholungszone Camping IEC zugewiesen.
Zweck des Gestaltungsplanes ist gemäss Art. 3 der Sonderbauvorschriften in erster Linie die Sicherstellung der Erschliessung sowie die Regelung der Verund Entsorgung der Campingzone im Gebiet Täschliberg. Ferner wird eine zweckmässige Gestaltung der Umgebung, die ihren landwirtschaftlich geprägten Charakter behalten soll, sichergestellt. Der Ausbau soll in zwei Etappen erfolgen: Es ist vorgesehen, zuerst mit einem reduzierten Betrieb zu starten, der bei Erfolg die Möglichkeit eines weiteren Ausbaues offen lässt. Angesichts der Angaben im Planungsbericht bedarf es an dieser Stelle keiner weiteren Erwägungen. Die im Rahmen der Vorprüfung des Amtes für Raumplanung abgegebenen Hinweise wurden im Gestaltungsplan berücksichtigt.
Die Vorlage ist im Sinne von § 33 PBG rechtmässig und kann genehmigt werden.
-2 -
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Egnach am 24. Februar 2004 beschlossene Gestaltungsplan "Täschliberg" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage von zwei Gestaltungsplänen "Täschliberg", je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Umwelt - Landwirtschaftsamt - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Gestaltungsplans "Täschliberg" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT
~ Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
1 2. ~hi lQQ4