Neukirch-Südwest

Plan d'utilisaziun spezial · Egnach · Abolì ils 05-09-2025

Document

Numer
1491
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Egnach
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
07-09-1982
En vigur dapi
07-09-1982
Abolì
05-09-2025

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Egnach mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

:

.

PROTOKOLL

~

vom

'-7. Sep, 1982

Gemeinde Egnach Quartierplan "Neukirch-Südwest" 1

1000, Genehmigung

Ganzen Text zeigen

1. Mit Schreiben vom 3. Juni· 1982 ersucht der Gemeinderat Egnach um Genehmi.gung· der Quartierplartung "N~ukir,ch-

-·

Südwest". Den Akten ist zu entnehmen, dass beim Planaufl!ige- und Beschlussverfahren den formellen Anforderungen des Baugesetzes entsprochen. wurde .• Beschwerden gingen beim Regierungsrat keine ein, so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegens-teht. 2. Das :Quartierplangebiet liegt westlich der Kirche an de;t' Staatsstrasse nach Neukirch. Gernäss Zonenplart, der bere:i.ts .... zur Genehmigung eingereicht wurde, ist es der definlt.iveil Wohnzone W2 und der .Wohn- und Gewerbezone WG2 zugeteilt. '•

Die Abgrenzung ist zweckmässig und der Siedlungsentwicklung angepasst; sehr

zu pegrüssen ist, dass mehrheitlich rück,..

wärtig erschlossen wird; um möglichst wenig Ein- und Ausfahrten auf die, Staatsstrasse zu erhalten. Die vorgesehenen Fussgängerverbindungen sind gut; sie verbessern die Wohnqualität des Quart.iers.,. 3. Gegen die Baulinien ist: nichts einzuwenden. Einerseits-be..

rücksichtigen sie die bestehenden Bauten in der Wohn- und Gewerbezoneund anderseits entsprechen ste den wohnhygienischen ·Anfdrderungen. Mit der vorliegendenQuartierpla. , nung wird eine zonengerechte Ueberh~uung ermöglicht. Die notwendigen Werkleitungen sind im f,~an berücksichtigt.

d5291/1 0 000

- 2 -

4. Zusätzlich enthält der Quartierplan Erläuterungen und Gestaltungsrichtlinien.

Massgebli~h

für die betroffenen

Grundeigentümer ist aber nur die gültige Bauordnung (Baureglement, Zonen- und Richtplan) • Die Gestaltungsrichtlinien haben daher keine Rechtskraft., da sie nicht Gegenstand eines Quartierplans sein. MÖii.rieri. Der Gemeinderat kann sie jedoch als Entscheidungshilfe bei der: Beurteilung von Baugesuchen verwenden. 5. Zusammenfassend .. ist festzustellen, dass der Quartierplan samt Baulinien zweckmässig ist; in planerischer Sicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. be~ ~egierungsrat. beschliesst:

1. Die Quartierplanung "Neukirch-Südwest" der Gemeinde Egnach wird genehmigt; dadurch werden Baulinien, Ausbaustandard der Erschliessungsstrassen sowie Fusswege, generelle Lage der Werkleitungen und -anlagen rechtskräftig. 2. Mitteilung an:

....

-Gemeinderat Egnach, 9315 Neukirch-Egnach, unter Beilage. zwe·ier Pläne mit Genehmigungsvermerk - Bundesamt für Wohnungswesen, 3000 Bern 15, i.H. Herrn 0. Wenger - Planungsbüro W.N. Künzler, Luxburgstrasse, 9322 Egnach ~

Baudepartement

- Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt Amt für Raumplanung (2) unter Beilage eines Planes mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER L V. Der A junkt