Dorfbach in Triboltingen
Plan d'utilisaziun spezial · Ermatingen
Document
- Numer
- 720
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da lingias da construcziun
- Vischnanca
- Ermatingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 09-04-1980
- En vigur dapi
- 09-04-1980
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
Karte
7 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
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Text
REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL
vom
9. April 1980
Nr.
lJio
Gemeinde Ermatingen, Baulinienplan "Dorfbach in Triboltingen", Genehmigung
Mit Schreiben vom 7. Januar 1980 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des Baulinienplanes "Dorfbach in Triboltingen". In formeller Hinsicht sind die Anforderungen nicht vollständig erfüllt; denn die öffentliche Auflage, die vom 29. Oktober 1979 bis 28. November 1979 stattfand, wurde wohl allen Stimmbürgern in der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht, nicht aber im Amtsblatt publiziert. Der Formfehler kann aber toleriert werden, da die direkt Betroffenen Kenntnis von der geplan-. ten Baulinie hatten. Während der Auflage wurde eine einzige Einsprache eingereicht, die auf Grund einer Einigung am 15. Dezember 1979 wieder zurückgezogen wurde. Da auch keine Gemeindeabstimmung verlangt wurde, kann der Baulinienplan genehmigt werden. Mit dem Baulinienplan entlang des Dorfbaches werden die Grenzen, bis zu denen Bauten und Anlagen erstellt werden dürfen, festgelegt. Die Abgrenzung des Baugebietes gegenüber dem Gewässer, Gehölz und Wald ist
~reck
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mässig; das Forstamt hat die vorgeschlagene Lösung als gut befunden. Anderseits wurde auf die bestehenden Bauten im Dorfbereich Rücksicht genommen. Die neuen Baulinien ergänzen die bereits bestehenden Baulinien entlang der Hauptstrasse. Der vorliegende Baulinienplan kann genehmigt werden.
Der Regierungsrat beschliesst: 1. Der Baulinienplan "Dorfbach in Triboltingen" wird im Sinne der Er-
wägungen genehmigt. 2. Der Gemeinderat hat inskünftig dafür zu sorgen, dass die Publikationen in allen Teilen ordnungsgernäss erfolgen.
215578/5000
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3. Mitteilung an: Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage eines Baulinienplanes mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt - Kantonsforstamt - Amt für Denkmalpflege -Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft -Amt für Raumplanung unter Beilage eines Baulinienplanes mit Genehmigungsvermerk sowie den übrigen Akten
Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER
lV.~
Expediert:
11. Aoril 1980