Seefeld, Stadtgarten, Hechtplatz

Plan d'utilisaziun spezial · Ermatingen

Document

Numer
1460
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Ermatingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
22-09-1987
En vigur dapi
22-09-1987

Karte

18 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

2706-E-1.pdf

EXEMPLAR ARP TG REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU PROTOKOLL

vom

2 2. Sep. 1987

Nr.4'/6o

Baulinienpläne Seefeld, Staadgarten, Hechtplatz, Richtlinien zum Baulinienplan Staadgarten/EG Ermatingen/ Genehmigung 1. Mit Schreiben vom 17. August ersucht der Gemeinderat von Ermatingen um Genehmigung der in der Ueberschrift aufgeführten Vorlagen. In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass beim Planauflage- und Beschlussesverfahren den Anforderungen des Baugesetzes entsprochen wurde. Die vom Gemeinderat am 10. Juli 1987 beschlossenen Pläne und die Richtlinien wurden vom 16. Juni bis 15. Juli 1987 öffentlich aufgelegt. Die Publikation erfolgte im Amtsblatt Nr. 23 vom 12. Juni 1987. Eine Gemeindeabstimmung wurde nicht verlangt. Beim Baudepartement sind keine Rekurse anhängig. In formeller Hinsicht steht einer Genehmigung nichts entgegen. 2. Die Baulinienpläne Seefeld, Staadgarten und Hechtplatz bezwecken die Sicherung der Verkehrsflächen und die Erhaltung und Pflege der Strassenräume, welche unter anderem durch Gebäude geprägt sind, die die gesetzlichen Strassenabstände (Art. 32 Baureglement) nicht einhalten. Im Baulinienplan Staadgarten sind zusätzlich noch die Gewässerabstände geregelt. Dieser Plan ist noch mit Gestaltungs- und Sonderbaurichtlinien ergänzt, die der Gestaltung und Pflege des Strassenraums, der Bebauung und der Umgebungsgestaltung dienen. Diese Richtlinien besitzen behördenverbindliche Wirkung.

51 1,04/10 000/1.84

- 2 :

Im Hinblick auf die Ortsbildpflege werden in allen Plänen, die die ordentlichen Strassenabstände nicht einhaltenden Gebäude mit Baulinien umfahren. Zusammen mit den Anstossbaulinien wird damit ein wichtiger Beitrag zur Schaffung oder Erhaltung der wertvollen Bausubstanz, der Strassenräume und Plätze geleistet. Im Unterschied zu den Normalbaulinien fixieren die Anstossbaulinien verbindlich die Flucht von Gebäudefassaden.Sie gelten analog den Normalbaulinien auch für unterirdische Bauten und Anlagen. Mit Anstossbaulinien können besonders wichtige raumbildende Gebäudestellungen gesichert oder der Platz für Freiraum geschaffen werden. Grundsätzlich ist jedoch zu bedenken, dass mit Normal- und Anstossbaulinien den räumlichen Anforderungen, wie sie sich bei der Pflege von wertvollen Ortsbildern und Quartieren stellen, nur teilweise Rechnung-getragen werden kann. Das ist auf die lediglich zwei- und nicht dreidimensionale bzw. fehlende räumliche Wirkung von Baulinien zurückzuführen. Diese Aufgabe kann mit erhöhtem planerischem Aufwand etwa im Rahmen von Sonderbauordnungen, Schutzverordnungen oder mit speziellen Zonenvorschriften gelöst werden. Im Hinblick auf die vorliegenden Pläne ist anzumerken, dass die Sicherung des wertvollen trichterf~rmigen

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Strassenbildes an der unteren See-

strasse (Baulinienplan Staadgarten) möglicherweise einen vermehrteren Einsatz von Anstossbaulinien erfordert hätte. Derselbe Hinweis ist auch im Seefeld und beim Hechtplatz (Sicherung des Platzes) anzubringen. Trotz der vorgenannten Hinweise ergibt die gesamthafte Beurteilung, dass die Baulinienvorlagen in ausgewogenem Masse Verkehrs- und Ortsbildaspekte berücksichtigen. Die Vorlagen sind nicht unzweckmässig und können auch in materieller Hinsicht genehmigt werden.

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3 -

Auf Antrag des Baudepartementes beschliesst der Regierungsrat: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 10. Juni 1987 beschlossenen Baulinienpläne Seefeld, Hechtplatz, Staadgarten inkl. der Richtlinien zum Baulinienplan Staadgarten werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, unter Beilage von je zwei Baulinienplänen Seefeld, Hechtplatz, Staadgarten und zwei Exemplaren Richtlinien zum Baulinienplan Staadgarten; alle mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt, Abt. Planung - Tiefbauamt, Abt. Baugesuche Amt für Raumplanung_(2) mit denselben Plänen und Richtlinien wie für die Gemeinde, einfach, sowie der übrigen Unterlagen Für richtige Ausfertigung DER STAATSSCHREIBER

2706-S-1.pdf

Ingenieure Planer Geometer AG Werner Keller Kreuzlingen

EXEMPLAR ARP TG

Gemeinde Errnatingen

RICHTLINIEN ZUM BAULI NIENPLAN uSTAADGARTENu

l. Gestaltungsrichtlinien Die den Strassenraum dominierenden Bauten, Gebäude Nr. 306 und 308, sollen in ihrer Dominanz und Wirkung als Tor erhalten bleiben. Der Charakter dieses Dorfbereiches soll erhalten bleiben. Neubauten sowie alle baulichen Veränderungen müssen sich dem Bestehenden anpassen. 2. Sonderbaurichtlinien Die nachfolgenden Richtlinien ergänzen die Zonenvorschrift Dorfzone, Art. 6 und Ortsbildpflegezone, Art. 19 des Baureglementes der Gemeinde Errnatingen. 2.1 Das Erdgeschoss darf das gewachsene Terrain nicht mehr als 0,30 rn überragen. 2.2 Neubauten, mit einer Gebäudelänge grösser als 20 rn, müssen gestaffelt werden. 2.3 Dachflächenfenster sind nicht erlaubt. 2.4 Mauersockel für Einfriedungen sind bis zu einer Höhe von 0,45 rn gestattet. 2.5 Die Pflanzenauswahl und die im Garten verwendeten Baumaterialien sind auf den dörflichen Charakter abzustimmen. 2.6 Nadelbäume sind nur als einzelstehende Solitärgehölze erlaubt. Vorn Gemeinderat beschlossen arn 10.6.1987

tTJlt~n~anunann'

. . . . ... ... ... .......

Die Gerneindeschreiberin:

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Oeffentliche Auflage vorn 16.6. bis 15.7.1987 Vorn Regierungsrat genehmigt arn

~?. P.(/J.'lf? mit RRB Nr. J.tf(,O

Bearbeitung: Ingenieure Planer Geometer AG Werner Keller Kreuzlinge