Herterberg
Plan d'utilisaziun spezial · Frauenfeld · Abolì ils 01-12-2024
Document
- Numer
- 2095
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da quartier
- Vischnanca
- Frauenfeld
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 08-10-1974
- En vigur dapi
- 08-10-1974
- Abolì
- 01-12-2024
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Datotecas
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Text
REGIERUNGSRAT DES KANTONS T~URGAU AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
vom
-8. 01\t. 1974
Nr.
Qu.a.rtierplan "Herterberg" (Bau- und Ni ve<:.ulinien) del:' Stadt Frauenfeld --------------~------------------l. Hit Beschluss vom 17. JuJ.i 1974 genehmigte cler Stadtrat
Frauenfeld einen Quartierplan "Berterberr:" mit J3a.u- und Niveaulinien. Durch diesen Beschluss wurde da.s Stacltbaua.mt n.ngewiesent den Plan vom 22. Juli bis 5. August l974 öffentlich aufzulegen, Im vei tercn hatte es die betroff(•ne:n GrundeigentUrner durch eingeschrieoenen Brief zu avisieren. Es liu.rde verfügt, dass der Entscheid des Stad.trates ir.illert 14 Tagen ab Zustellung beim Regierungsrat dos Kantons 1'b.urgau dlirch Beschwerde r.ngefochten werden könne.
Am 31. August 1974 erhob ein betroffener Grundeigeutt~cr, Hermann Olbrecht, Sesselacker 34, Ba.selt Beschwerde. Au1grund von Verhandlungen zog er jedoch diese Einsprache mit Schreiben vom 10. Septernbor 1974 zurück. In formeller Hinsicht steht daher der Genehmigung des Quartierplans nichts entgegen.
2, }fit diesem Quartierplan vird die Erschliessung des Baugebietes "Herterberg" zwischen dem "Plättli" und der oberen Bannha.lde geregelt, Im Osten wird das Gebiet durch (lie s?-· genannte Osttangente begren2t, nördliche Begrenzung ist die Hertenstrasse, die zugleich als Sammelstrasse dient, für die eigentliche :E.'rschliessung dienen zvei Quartierstrassant die Haldenstrasse und die Irchelstrasse. Beide münden i.n die Hertenstrasse, sie sind Stichstrassen, die an.fangs parallel zur Osttangente verlaufen und nachher so abgevinkelt verdent
Ganzen Text zeigen
115373
- 2-
dass <l.,:, neue Gewann zonengernäss erschlossen vcrdr:n k."l.nn. Die EJ.
:hliessung beschränkt sich nicht nur a.uf den moto-
risierten Verl-.:ehr, concleru sie schliesst auch eine Fussvegverbindung von der Irehelstrasse zur Haldenstrasse im sücllichen Teil mit ein. Die Kxcuzung cler Osttageilte mit der Hortenstrasse ist bereits mit früher genehmigten Baulinien gesichert. Diese Baulinien 'ferden in lres·Uicher Richtung längs der Hertens~ora~sc fortgesetzt 1 vobei der Baulinienabstand miudestt:ns 22,50 m beträgt. Bei den Einmündm1gen der Qua.rtiorstrasscn vurcle der Baulinienabstand vergrössert, so dass die üebcrsichL und damit die Verkehrssicherheit gewiillrlcistet ist. Flir die Quartierstrassen wurde ein Baulinienabstand vou 18 Heter gm1ählt; er 'rurde dort vergrössert, vo die beiden Kehrpliitze gesichert verden müssen, und bei der lla-ldenst:rassc wird die Baulinie in der südwestlichen Ecke den \falclabStandsvorschriften der Stadt Freuenfeld angepasst. Für
,,
die Fusswegverbindung 1.rurde ein B:J.ulinienabst.a.nd. von 8 .l.'lCter gevählt. Insgesamt könrondicse Baulinien als
~'1Teek
mässig bezeichnet und genehmigt werden.
Zum Quartierplan gehören o.uch die Niveaulinien für die Haldenstrasse und die Irehelstrasse. Für die Haldenstr?.sse bestehen sie aus Z\Tei Teilen, veil diese .ursprünglich ltiirzer geplant war. Sie vird daher im ersten Teil nur genchr.ri&t bis zur Terrainhöhe 480,98 Heter; für den Rest entfällt die Genehmigung, vomit auch die im Plan eingetragene Bacheindeckung nicht in das Genehmigungsverfahren einbezogen ist. Für die Fortsetzung gilt das Längenprofil der Stichstrasse von der Terrainhöhe 480,98 bis zum Endpunkt 487,19. Die Niveaulinie der Irehelstrasse gibt zu keinen llemerkuneen Anlass. In beiden Fällen sind die Steigungsverhältnisse für Quartierstrassen noch zweckmä.ssig. Auch die Niveaulinien können genehmigt werden.
- J-
3. Durch dio G-enehmigung des gesa.Ll1ten Quartierplans erhalten die Bau- und Niveaulinien Rechtskraft. Dagegen w·erden die Strassenlinien in das Genehmigungsverfahren nicht einbezogen,
aa. beim Bau der Erschliessungsstrassen die Projekte nach den Vorschriften des Strassengesetzes ohnehin noeh aufgelegt werden müssen, Dabei sind, bedingt dU1·ch die Terra.inverhii.lt,nisse,innerhalb der Baulinien gevisse AbweichungoD. noch möglich. Verbindlich bleibt lediglich der Ausbaustand11rd der Erschliessungsstrassen mit 6 Neter Breite tmd des verbindenden Fuss,·reges mit 2 Heter Breite.
Der
Re g i e r u n g s r a t
b e s e h 1 i e s s t
1. Der Quartierplan "Hert.erborg", bestehend a.us dem Ba.ulinien-
plan 1 : 500 und den beiden Niveaulinienplänen 1 : 200/50, vird im Sinne der Erifagungen genehmigt. 2. Hitteilw1g an:
Stadtrat Frauenfeld 1 8500 Fra.ueD.f~ unter Beilage von drei Quart.ierplär"en {Baulinienplan und z1,.ei Niveaulinionpläne)rni t Genehmigungsvermerk Str~ssen-
und Baudepartement
Tiefbauamt unter Beilage eines Quartierplans mit Genehmigungsvermerk Regionalplanungsamt unter Beilage eines Quartierplans mit Genehmigungsvermerk \Uld den Altton Für richtige Ausfertigung
DER STAATSSCHREIBER: i. V. Der Adjunkt
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