Zonenplan <1984> Hafefäld

Plan da zonas · Muensterlingen · Abolì ils 31-05-2017

Document

Numer
12
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Muensterlingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
20-02-2014
En vigur dapi
20-02-2014
Abolì
31-05-2017

Karte

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Datotecas

Text

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 20. Februar 2014

Entscheid Nr. 12 0182/2013/DBU/ARE

Politische Gemeinde Münsterlingen Zonenplanänderung Hafefäld

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die von der Gemeindeversammlung Münsterlingen am 04. Juni 2013 beschlossene Zonenplanänderung Hafefäld wird mit Ausnahme der Sport- und Freizeitzone auf Parzelle Nr. 287, Hafefäld, genehmigt. 2. Das Genehmigungsverfahren hinsichtlich der Sport- und Freizeitzone auf Parzelle Nr. 287, Hafefäld, wird sistiert. 3. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Münsterlingen, Postfach 116, Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen, unter Beilage von einer Zonenplanänderung Hafefäld, mit Genehmigungs- und Sistierungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74; 8280 Kreuzlingen -Amt für Archäologie -Amt für Denkmalpflege -Amt für Umwelt - Forstamt - Hochbauamt - Jagd- und Fischereiverwaltung - Landwirtschaftsamt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - SBB AG - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen Hafefäld, je mit den Vermerken analog Gemeindeexemplar sowie der übrigen Akten Erwägungen:

1. Mit Schreiben vom 26. September 2013 ersucht die Politische Gemeinde Münsterlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Mit Bericht vom 1. Juli 2013 hat das Amt für Raum-.· entwicklung die erwähnte Vorlage vorgeprüft.

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Thurgau~~ 2/3

2. Die zu r Genehmigung e ingereichte Zonenplanänderung Hafefäld (nachfolgend: Zonenplanänderung) betrifft die Parzellen Nrn. 145 (Teil), 147 (Teil), 150 (Teil), 151 (Teil), 157 (Teil) und 287. Dieses Gebiet liegt zwischen der Abwassereinigungsanlage (ARA) und der Psychiatrischen Klinik Münsterlingen. Im Süden wird es durch die Bahnlinie und im Norden durch das Seeufer begrenzt. Im Zonenplan wurden die Parzellen Nrn. 287 und 150 (Teil) einer Hafenzone zugewiesen. Die entsprechende Zonenplanänderung "Scherzingen, Hafenfeld" wurde vom Departement für Bau und Umwelt am 7. Februar 2007 mit Entscheid Nr. 2400/2600 genehmigt. Damals sollten die planerischen Voraussetzungen für die Erstellung eines Hafens mit max. 210 Bootsliegeplätzen geschaffen werden. Dieses Projekt wurde später verworfen. Sodann stand ein Projekt für eine Steganlage mit Wellenbrecher zur Diskussion. Um dieses Projekt samt eines Hafengebäudes (Parzelle Nr. 287) zu verwirklichen, werden die planerischen Rahmenbedingungen erneut angepasst. Zudem sollen mittels Zonenplanänderung die Voraussetzungen geschaffen werden , um den heutigen Badeplatz (Parzellen Nr. 145, 147) aufzuwerten sowie den öffentliche Parkplatz (Parzelle Nr. 151 ) erweitern zu können. Es ist im Wesentlichen vorgesehen, im Gebiet "Hafefäld" die Hafenzone wieder aufzuheben. Neu wird die betroffene Fläche überwiegend der Seeuferschutz- sowie Landwirtschaftszone (mit Freihaltebereich) zugewiesen. Aus kantona ler Sicht wird begrüsst, dass mit einer solchen Umzonung eine grössere Fruchtfolgefläche erhalten bleibt. Im Bereich des geplanten Hafengebäudes wird·auf Parzelle Nr. 287 neu eine Sport- und Freizeitzone ausgeschieden. Gleichzeitig soll ein Teil des Ufergehölzes beseitigt werden. Während dem Genehmigungsverfahren hat sich aber gezeigt, dass vorläufig auf die erwähnte Umzonung in die Sport- und Freizeitzone verzichtet werden soll. W ie die Gemeinde Münsterlingen mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 mitteilt, sei das Stegprojekt gescheitert. Anlässlich der Gemeindeversammlung Münsterlingen vom 19. November 2013 habe sich das Stimmvolk gegen dieses Projekt ausgesprochen . Entsprechend erübrige sich nun die erwähnte Zuweisung der Parzelle Nr. 287 (Teil) zur Sport- und Freizeitzone. Der Gemeinderat beantragt, diesbezüglich das Genehmigungsverfahren zu sistieren. Gleichzeitig bekundet er die Absicht, die betroffene Fläche künftig der Seeuferschutzzone zuzuweisen. Ausserdem teilt die Gemeinde Münsterlingen mit, könne überdies auf die erwähnte Rodung von Ufergehölz verzichtet werden. Gegen die beantragte Sistierung ist nichts einzuwenden. Dem Sistierungsgesuch der Politischen Gemeinde Münsterlingen wird stattgegeben. Gleichzeitig wird die Gemeinde aufgefordert, die betroffene Fläche innert nützlicher Frist einer sachgerechten Nichtbauzone zuzuweisen . Die Zonenplanänderung Hafefäld sieht ferner vor, im Gebiet "Rietwiese", im Bereich des Fussball- und Badeplatzes (Parzellen Nrn. 145, 147), die Sport- und Freizeitzone Richtung Seeufer zu erweitern. Um den. bestehenden Parkplatz (Parzelle Nr. 151) zu vergrössern, werden zudem Teile der Parzellen Nrn. 150 und 151 von der

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Thurgau~~ 3/3

Landwirtschafszone in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont. Aus kantonaler Sicht ist gegenüber diesen beiden Zonenplanänderungen nichts einzuwenden. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachsteilen keine Vorbehalte gegen die Zonenplanänderung Hafefäld angebracht. Sie erfüllt die Anforderungen nach § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann somit genehmigt werden.

Dr. Jakob Stark

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Sie ist unterzeichnet und im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, und es sind die Beweismittel aufzuführen Expediert:

2 0. Feb. 2014