Rotengatter

Plan d'utilisaziun spezial · Ermatingen · Abolì ils 02-09-2026

Document

Numer
24
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Ermatingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
12-04-2000
En vigur dapi
12-04-2000
Abolì
02-09-2026

Karte

4 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID

Frauenfeld,

12. April 2000, Bi Entscheid Nr. 24

Gemeinde Ermatingen Baulinienplan "Rotengatter"

1. Mit Schreiben vom 14. März 2000 ersucht der Gemeinderat Ermatingen um Genehmigung des vom Amt für Raumplanung vorgeprüften Baulinienplanes "Rotengatter". Den Akten ist zu entnehmen, dass das Auflage- und Beschlussesverfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt liegen gegen die Planung keine Rekurse vor.

2. Der Baulinienplan "Rotengatter" ordnet den Waldabstand für Bauten und Anlagen im Bereich der Parzellen Nrn. 776, 1272 und 1297. Der Planungsbericht enthält die zum Verständnis der Planung notwendigen Informationen. Aus kantonaler Sicht wurden gegen die Planung keine Vorbehalte angebracht.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. D~r vom Gemeinderat Ermatingen am 22. November 1999 und 14. Februar 2000 beschlossene Baulinienplan "Rotengatter" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Ermatingen, 8272 Ermatingen, (charge); unter Beilage von drei Baulinienplänen "Rotengatter", je mit Genehmigungsvermerk

-2-

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•

- Forstamt - Amt für Raumplanung (2), unter Beilage eines Baulinienplans "Rotengatter" mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU Der Departementschef

~~~ H.P. Ruprecht

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

12. April 2000