Im Westerfeld

Plan d'utilisaziun spezial · Ermatingen · Abolì ils 02-09-2026

Document

Numer
206
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Ermatingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
30-01-1973
En vigur dapi
30-01-1973
Abolì
02-09-2026

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

/\USZUG AUS DEiv! PROTOKOLL

vom

3 0. Jan. 1973

Betrifft;

Nr.

Ge:Jt3l tungsplan fUr die Parzelle 738 "im \ifeFJterfeld" der Gemeinde Errnatingen ..

-------------------·-- -------·-----L

N:i.t Schr•Jiben vom 15, JE>.rm~r 1973 ersucht ä.ic Ortskom:nission Ernm.tir:tcn •.1.m Genehmigung eüJell Gestal t.ungsplans für die Ueberbauung der !'<:..r:-,e} ).0

Ganzen Text zeigen

738 iw \{esterfel.d, Er wurde von der Ortsbehörde baschlossen lilld oro.nur.gsgemäss öffentlich e-ufgelegt. Die Einspra.che:l';·ist, lief unheniJt.zt :.b; a•.1ch beim Reeierungsl"a:t. gi::tgen keine Besclnrerd ~n gegen den Ge-

en.tgegen,

2, In ihrer;: 3egleitschrdb~::. ·•eist. die Bel::.ö~·cle d31·auf hin, d«.ss D.J.& zu ~~erbauende

Parzelle in de·r .z-.teigc~cbossigen ~·r'ohnzone li r:-gt~

a.nschmi.eg~m

unc.J. deo;h.alb vom See her d:::eigoschoss·Lg in Erscheiuu;:,g

treten,

entsprecher~

Di~~

gr:;.-...

der· Regelb!V.!Veise nicht. Dc:·silcJ.lb -.;a.r :::c :.:::i.cl:ti~;,

für diese Uebe:r'o<wung einen Gestaltu.'lgsplan zu e).·ln.clsen.

Das Bauxeglement von E:nn<1.tingc•n enthi.i.lt in Art.ilcel 2:;; r!.os Bn.ul"<Üe:•..:mts, "Gesta.1:t.;mgsplti.ne", die folgenü'i.'n Vo1·sch:dften: Di9 gesamthaft konz:;_pie:;."'te Ueberhauuug zt;,san!illenlü~ngt:!l.dcr (i[-~birJt.,:: odet.r dio Lösung scl:n.·rieriger baulicher Sj t.uat.icnen l-r..a:v.n du::·ch Ges.Ju2.l-~ tungsp.liine geregelt werden. Di. <:se können nebcr1 dsrn h1i:11d.i• nm S-t,:c·2.:.;-· ~:;enplänen., Gebiiudehöhe, Geschossza.hl, Ab.;'LäHde, Ansrüit,z•mgs zahl0r.1, St.&lluo.g der Bauten und Gesial'tu.."lg ihrc:c Umgebung rcueln. Nötigen-· falls kann durch Gestaltungspläne von ß.'l.uordnung, Zonnn- w.11 StrG,csel.lplan abgcef:ld.J.cn W"<Jrdc-n, sofern sich bezüglich c.J.er OrtsgestD.l·tuug, des Strn.s~f::nb~.ld.os, dor 11ohnhygiene oder der Erscllliessung gegon.UDor der R:1[!e.lliberb(l.utmg nachweisliche• Vorteile ergeben". 11

Im vorliegenden F~ll han.d.el t e:; s5. eh nur be3.ingt u.m oinc sch:ri ertge banl:'.cho Si tue. tion, dagegen ül'!:. da.s Erfordernis der gcsamtlmf't };.oil<· zipie:rtcn Ueberbaucmg zweifellos. erfüllt. Der Gesta.l ttmgsplen genU3t

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in jeder Hinsicht den strengen Anforderungen, d.ie aus En1iigungen des Na-tur- und Heimatschutzes in diesem empfindlichen Baugebiet gestellt werden müssen. Die Bauten schmiegen sieh dem natürlichen Gel8ndeverlauf an und sie sind s~ark gegliedert, so dass sie nieht massiv in Erscheinung treten, Die Pläne zeigen, dass die Bauherrschaft den sehönen alten Baumbestand mcjgliehst schonen will und weil die vorgesehenen Terrassen (siehe Sehnitte!) Pflanzentröge aufweisen und damit durch Grün aufgelockert iierden, seheint von Anfang an eine Einpassung in die ~ndschaft gewährleistet. In bezug auf Gebäudeabstände gegenüber den Nachbarliegenschaften werden keine Ausnahmen gei-rährt; die Ausnützung überschreitet die zulässige Regel~:msnützung nicht. Nicht völlig befriedigend ist das Projekt in bezug auf die wohnhygienischen Anforderungen. Hit Ausnahme der 'fohnungen in den 'Dachgeschossen, die in jeder l:linsieht einwandfrei sind, enthält die Ueberbauung eine grosse Anzahl von '~'ohnungen, bei denen sämtliche Räume aussehliesslich naeh Norden orientiert und damit vor c>,llcm im Vinterhalbjahr ungenügencl besonnt sind. Dieser Mangel, der gesen die klare Vorschrift von Artikel 25 des Baureglementes verstösst, kann im vorliegenden Fall aus folgenden Gründen hingenommen werden: Jede Wohnung verfügt über eine grosse Terrasse, die dank der a.bgetreppten Bauweise gut besonnt ist und die dem Verkehr abgewandte, eine sehr sehöne Aussicht bietende Wohnseite muss an d.icscm Platz gegen den See gez·iehtet werden, der als Spiegel Licht und Wärme reflektiert. Das beweisen die in der ~ahe gelegenen Rebberge, die zum Teil auch nach Norden exponiert sind, Es ist auch darauf hinzUi(eisen, dass es sich bei den zu erstellenden 1vohnungen nicht um billige Miet-, sondern um Eigentumswohnungen handelt, die wohl zum Teil als Z••eitwohnungen vor allem in der wärmer-en Jahreszeit benützt werden, Die Verkehrsersehliessnng bedarf nach Auffassung des Tiefbaw.mtes einer Korrektur. Der Plan sieht zwei Zufahrten vor; beide haben den Nachteil, dass sie in einer Innenkurve liegen. Die \vestliche Ausfu.hrt hat aber darüber hinaus so grosso Nachteile, dass sie nicht akzeptiert werden kann. Die SteißUilg lli.it. über 13 % stellt. ein sicheres Ausfahren in Frage und nach ~festen ist die Sicht t-regen einer Strassenkuppe schlecht.• Die östliehe Ausfahrt ist.

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•·rescntlich besser, ••eil die Steigung der Rampe nur etwa 10 ~; beträgt und das Längenprofil der Staatsstrasse an dieser Stelle gü.'lstiger ist. Der l'!achtcil besteht darin, dass Nachbarbauten die Sicht behindern. Die Gemeindebehörde ist gehalten, vor Erteilung der Baubewilligung die Gestaltung der Ausfahrt mit dem kantonalen Tiefbauamt zu besprechen. Grundsätzlich vird nur eine Ausfahrt bewilligt, die Z\feckmässigcrweise näher bei der im Plan eingczeiclme"tcn östlichen Ausfahr·t liegen muss. Weniger fiill t ins Gewicht, dass der Ent•rurf zu einem Strassenrichtplan längs der Eisenbahnlinie eine Erschlicss\mgsstrasse vorsieht. Abgesehen davon, dass die Gemeinde diesen Plan noch nicht beschlossen ha-t

- er dürfte noch stark abgeändert werden! -, •riire es venig

sinnvoll, auf der Wohnseite mit dem schönen Seeblick mit Verltehrsanlagon die Erholungsfläche zu beschränken und zusiitzlich Lärm in dieses Areal zu bringen,

Der Regierungsrat beschliesst:

1. Der Gestaltungsplan für die Parzelle 738 im llcsterfeld der Gemeinde Erma tingen wird im Sinne der Erw·ägungen genehmigt,

2. Yor h':rtcilung der Baubewilligung hat die Ortsbehörde ein im Sinne der Erwägungen modifiziertes Projekt für die Zu- und II cgfahrt zu ver langen und hiefür die Zustimmung des Tiefbau-

amtes einzuholen,

3. Hitteilung an: - Ortskommission Ermat.ingen, 8272 .Ermtd-in,<>en -unter Beiläge ein-es Ges altungspJ.rms (Situation und Pläne 139/019 bis 139/025) mit Genehmigungsvermerlt Strassen- und Baudepartement (4-fach) Tiefbauamt Regionalplanungsamt unter Beilage eines Gestaltungsplans (Situation und Pläne 139/019 bis 139/025) mit Genehmigungsvermerk .und der Akten Fiir richtige Ausfertigung Dh"R STAA'l'SSCiffiEIBER:

I.

WR/ho

V. Oe' Adj~'t:.t ~