Seewiesen
Plan d'utilisaziun spezial · Muensterlingen
Document
- Numer
- 8
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Muensterlingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Decidì
- 04-02-2015
- En vigur dapi
- 01-03-2015
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
Karte
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Text
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 04. Februar 2015
Entscheid Nr. 8 0001/2015/DBU/ARE
Politische Gemeinde Münsterlingen Änderung Gestaltungsplan Seewiesen
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Münsterlingen am 19. November 2014 beschlossene Änderung Gestaltungsplan Seewiesen wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Münsterlingen, Gemeindeverwaltung, Postfach 116, Klosterstrasse 4, 8596 Münsterlingen, unter Beilage von 3 Dossiers Änderung Gestaltungsplan Seewiesen, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Umwelt -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einem Dossier Änderung Gestaltungsplan Seewiesen, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 ersucht der Gemeinderat Münsterfingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Der Gemeinderat hat die Änderung des Gestaltungsplans Seewiesen als geringfügige Änderung gernäss § 29 Abs. 2 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (aPBG; RB 700) beschlossen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Im Gebiet Seewiesen besteht der rechtskräftige Gestaltungsplan Seewiesen (RRB Nr. 571 vom 10. Mai 1994), welcher eine lockere, schön gestaltete Bebauung anstrebt. Mit verschiedenen Baulinien wird dabei der überbaubare Raum bezeichnet. Auf der Parzelle Nr. 1379 bestand im Jahre 1994 bereits ein Wohnhaus, an dessen Ausmasse sich die festgelegte Rahmenbaulinie orientierte. Die Rahmenbaulinien auf den unbebauten Nachbarparzellen wurden grasszügiger ausgeschieden. Die Besitzer der Parzelle Nr. 1379 möchten auf ihrem Grundstück eine Garage erstellen, was jedoch innerhalb der rechtsgültigen Rahmenbaulinie nicht möglich wäre. Des-
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Thurgau~~ 2/2
halb wird die Rahmenbaulinie so angepasst, dass die Bebauungsmöglichkeiten der Parzelle Nr. 1379 denjenigen der Nachbarsparzellen entspricht. Mit dieser Anpassung werden die Bebauungsmöglichkeiten der Parzelle Nr. ·1379 verbessert, ohne die Vorgaben des Gestaltungsplans Seewiesen zu verletzen. Die Änderung des Gestaltungsplans Seewiesen (RRB Nr. 571 vom 10. Mai 1994) erfüllt die Anforderungen von § 33 des Planungs- und Baugesetzes (aPBG; RB 700). Somit steht einer Genehmigung nichts entgegen.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
.. - 4. Feo. 2015