Zonenplan <2003> Parz. Nr. 329
Plan da zonas · Homburg · Abolì ils 28-03-2022
Document
- Numer
- 16
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Homburg
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Decidì
- 16-03-2015
- En vigur dapi
- 30-03-2015
- Abolì
- 28-03-2022
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 16. März 2015
Entscheid Nr. 16 0026/2015/DBU/ARE
Politische Gemeinde Hornburg - Zonenplanänderung Parzelle Nr. 329 - Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 92, 97, 880, 881 und 882 - Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 100 und 953
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung am 27. November 2014 beschlossene Zonenplanänderung "Parzelle Nr. 329", wird genehmigt. 2. Die von der Gemeindeversammlung am 27. November 2014 beschlossene Zonenplanänderung "Parzellen Nrn. 92," 97, 880, 881 und 882", wird genehmigt. 3. Die von der Gemeindeversammlung am 27. November 2014 beschlossene Zonenplanänderung "Parzellen Nrn. 100 und 953", wird nicht genehmigt. 4. Mitteilung an: - Gemeinderat Homburg, Hauptstrasse 86, 8508 Homburg, unter Beilage je von drei Dossiers Zonenplanänderungen "Parzelle Nr. 329" und "Parzellen Nrn. 92, 97, 880, 881 und 882" j~ mit Genehmigungsvermerk und drei Dossiers Zonenplanänderung "Parzellen Nrn. 100 und 953", je mit Nichtgenehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Steckborn, Gemeindehaus, Seestrasse 123, 8266 Steckborn - Kantonale Steuerverwaltung - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von je zwei Dossiers Zonenplanänderungen "Parzelle Nr. 329" und "Parzellen Nrn. 92, 97, 880, 881 und 882" je mit Genehmigungsvermerk und zwei Dossiers Zonenplanänderung "Parzellen Nrn. 100 und 953", je mit Nichtgenehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 19. Januar 2015 ersucht die Politische Gemeinde Hornburg um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlagen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlagen keine Rekurse hängig. Die Zonenplanänderungen "Parzelle Nr. 329" und "Parzellen Nrn. 92, 97, 880, 881 und 882" wurden vom Amt für Raumentwicklung mit Schreiben vom 15. September 2014 vorgeprüft.
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Zonenplanänderung Parzelle Nr. 329 Die Parzelle Nr. 329 liegt im Ortsteil Unterhörsterten der PG Homburg. Sie ist der Zone für öffentliche Bauten .und Anlagen Oe zugewiesen. Im Norden grenzt die Parzelle an die Dorfzone D, im Westen an die Landwirtschaftszone Lw und im Osten an die Wohnund Gewerbezone WG2. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung eines Teils der Parzelle Nr. 329 soll die südlich gelegene Gewerbezone erweitert werden. Aus löser der Zonenplanänderung ist die geplante Betriebserweiterung der Herzog Küchen AG. Gernäss Planungsbericht befand sich früher auf der Parzelle Nr. 329 ein Feuerwehrweiher, weshalb die Fläche der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen wurde. Heute besteht kein Bedarf mehr für einen Feuerwehrweiher, weshalb auf die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen weitgehend verzichtet werden kann. Die auf Parzelle Nr. 329 bestehende Trafo-Station sowie das Buswartehäuschen inkl. 2m breitem Trottoirstreifen, verbleiben indes auch weiterhin in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 92, 97, 880, 881 und 882 Die Parzellen Nrn. 92 und 97 liegen im Zentrum des Ortsteils Homburg. Das Ortsbild von Hornburg ist gernäss Kantonalem Richtplan als wertvoll eingestuft. Laut Planungsbericht sind die Schülerzahlen in Hornburg rückläufig . Die Schulgemeinde Hornburg kann deshalb den Erhalt des Primarschulhauses und des zugehörigen Spielplatzes ·nicht mehr finanzieren und möchte die Parzellen Nrn. 92 und 97 verkaufen. Um die Parzellen für die Allgemeinheit nutzbar zu machen und dem Ortsbildschutz Rechnung zu tragen, sollen sie hauptsächlich der Dorfzone D und jeweils der nörd liche Teil der Freihaltezone Fh zugewiesen werden. Im rechtskräftigen Zonenplan sind die Parzellen Nrn. 92 und 97 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe zugewiesen und mit der Zone für archäologische Funde Ar überlagert. Sie grenzen jeweil's an die Dorfzone D. Die nördlich des Baches gelegenen Parzellen Nrn. 880, 881 und 882 sind im südlichsten Teilbereich geringfügig der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe zugewiesen, im Wesentlichen befinden sie sich jedoch in der Freihaltezone Fh. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung sollen die genannten Parzellen vollständig Freihaltezone Fh zugewiesen werden. Die an lässlich der Vorprüfung vorgebrachten Hinweise und Anregungen wurden mehrheitlich berücksichtigt. Die Zonenplanänderungen "Parzelle Nr. 329" und "Parzellen Nrn . 92, 97, 880, 881' und 882" entsprechen den Anforderungen von Art. 3 RPG und können gestützt auf§ 5 Abs. 3 PBG genehmigt werden. Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 100 und 953 . Die Parzellen Nrn. 100 und 953 liegen im Zentrum des Ortsteils Homburg. Die Parzelle Nr. 953 liegt gernäss rechtsgü ltigem Zonenplan in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Oe, die Parzelle Nr. 100 in der Landwirtschaftszone Lw. Der südlichste Teil der
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Parzelle Nr. 953 soll der Freihaltezone Fh zugeschlagen werden, während der grössere, nördliche Teil der Landwirtschaftszone Lw zugewiesen werden soll. Im Sinne eines flächengleichen Abtausches soll das frei werdende Bauzonenpotenzial {ca. 0.3 ha) auf die Parzelle Nr. 100 übertragen und der Wohnzone W2 zugewiesen werden. Begründet werden diese Umzonungen mit dem fehlenden Bedarf an Zone für öffentliche Bauten und Anlagenaufgrund der Einstellung des Schulbetriebs, dem Umgebungsschutz der Kirche St. Peter und Paul. Weiter wird zusätzlicher Bedarf an verfügbarem Bauland geltend gemacht, obwohl sich die Gemeindebehörde gernäss Planungsbericht durchaus bewusst ist, dass das bestehende Bauzonenpotenzial in der Gemeinde gross ist. Diese Potenziale würden jedoch gehortet und stehen für eine Bebauung nicht zur Verfügung. Nebst der im Kantonalen Richtplan (Kapitel 2.2) geforderten ausgeglichenen Flächenbilanz muss für eine Einzonung zwingend der Bedarf nachgewiesen werden können. Wie bereits erwähnt, ist sich die Gemeindebehörde bewusst, dass genügend Bauzonenpotenzial für die nächsten 15 Jahre vorhanden ist. Dies bestätigt auch die Erhebung der Nutzungspotentiale im Rahmen des Projekts "Raum+". Der Bedarf an zusätzlicher Wohnzone ist klar zu verneinen. Gernäss kommunalem Richtplan der PG Hornburg handelt es sich bei der Parzelle Nr. 100 zudem nicht um Richtplangebiet. Vielmehr ist dieses nord-westlich der Parzelle Nr. 100 angeordnet, nördlich der bereits bestehenden Wohnzone. Aus raumplanerischer Sicht drängen sich die Lageeigenschaften der fraglichen Parzelle für eine Einzonung nicht auf, zu mal die Parzelle Nr. 100 wurmfortsatzartig ins Nichtbaugebiet hinaus ragt. Zu Recht hat die Gemeindebehörde im Rahmen vergangener Planungen die Parzelle nicht dem Richtplangebiet zugewiesen. Weiter spricht auch der Umgebungsschutz der Kirche St. Peter und Paul gegen die fragliche Zonenplanänderung. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass für die Einzonung auf Parzelle Nr. 100 weder der Bedarf ausgewiesen, noch von einer geeigneten Lage gesprochen werden kann. Die Zonenplanänderung Parzellen Nrn. 100 und 953 entspricht nicht den Anforderungen von Art. 3 RPG und wird gestützt auf§ 5 Abs. 3 PBG nicht genehmigt. Die Gemeindebehörde wird angewiesen, die Parzellen einer sachgerechten Nichtbauzone zuzuweisen.
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Rechtsmittel: Gegen den Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation im Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Sie ist unterzeichnet und im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, und es sind die Beweismittel aufzuführen. Expediert:
l6. März 2015
Basas legalas
RB 700 · PBG · Chantun
RB 700.1 · PBV · Chantun
RB 814.03 · USGV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun