Schutzplan Kulturobjekte
Plan da protecziun · Ermatingen
Document
- Numer
- 28
- Gener
- Plan da protecziun
- Sutgener
- Objects culturals
- Vischnanca
- Ermatingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Decidì
- 28-05-2015
- En vigur dapi
- 01-07-2015
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
9311-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
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Thurgau~~ Frauenfeld, 28. Mai 2015
Entscheid Nr. 28 0065/2015/ARE
Politische Gemeinde Ermatingen Änderun_g Schutzplan über die Natur- und Kulturobjekte
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Ermatingen am 23. März 2015 beschlossene Änderung des Schutzplans über die Kultur- und Naturobjekte (DBU Entscheid Nr. 29 vom 4. März 2004) wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Politische Gemeinde Ermatingen, Hauptstrasse 88 I Postfach 72, 8272 Ermatingen, unter Beilage von zwei Änderungen des Schutzplans über die Kultur- und Naturobjekte, je mit Genehmigungsve-rmerk (charge) - Amt für Denkmalpflege -Amt für Archäologie -Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Änderungen des Schutzplans über die Kultur- und Naturobjekte, je mit Genehmigungsvermerk sowie den übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 27. März 2015 ersucht die Politische Gemeinde Ermatingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Beim Departem-ent für Bau und Umwelt sind gegen die Änderung des Schutzplans über die Kultur- und Naturobjekte keine Rekurse hängig. Die Politische Gemeinde Ermatingen verfügt über einen rechtskräftigen Schutzplan über die Kultur- und Naturobjekte gemäss dem Gesetz zum Schutz und Pflege der Natur und der Heimat (NHG, RB 450.1 ); welcher vom Departement für Bau und Umwelt (DBU) im Rahmen der Ortsplanungsrevision mit Entscheid vom 4. März 2004 genehmigt wurde. Mit der Änderung des Schutzplans werden 47 Kulturobjekte neu aufgenommen bzw. grundeigentümerverbindlich geschützt. Gleichzeitig wird der Schutzstatus von 14 Gebäuden aufgehoben, die bereits abgebrochen wurden oder nicht mehr als "wertvoll" eingestuft sind. Neben Gebäuden, Bunker und Pfahlbauten werden im vorliegenden
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Thurgau~~ 2/2
Schutzplan auch zwei Findlinge (als "graue Steine" bezeichnet) unter den Kulturobjekten aufgeführt. Es stellt sich hierbei die Frage, ob es sich bei den Findlingen nicht eher um Naturobjekte handelt. Bei den Naturobjekten kommt es indessen zu keinen Anpas· sungen des Schutzplans. Die vorliegende Änderung des rechtskräftigen Schutzplans über ·die Kultur- und Naturobjekte wurde mit Bericht vom 14. April 2014 durch das Amt für Raumentwicklung vorgeprüft. Auf die in der Vorprüfung angebrachten Hinweise und Vorbehalte wurde in den zur Genehmigung eingereichten Unterlagen eingegangen und die entsprechenden Anpassungen mehrheitlich umgesetzt. Das Amt für Archäologie weist darauf hin, dass in der Liste der "Kulturobjekte Stand Feb. 2015" für den Bunker Nonnenwies D04 die Parzellen-Nr. auf 3277 zu korrigieren ist. Zudem ist auf der Liste das Wohnhaus mit Assek-Nr. 358 auf der Parzelle Nr. 100 (Schiffländestrasse 41) als "Kulturobjekt neu"' aufgeführt, obwohl das Gebäude bereits in dem mit DBU Entscheid Nr. 29 vom 4. März 2004 genehmigten Schutzplan aufgeführt war. Im vorliegend zur Genehmigung eingereichten Schutzplan wurde das Gebäude jedoch richtigerweise mit der Farbe Gelb als "Kulturobjekt bestehend" markiert. Hingegen wird die Kapelle (Assek-Nr. 483) auf der Parzelle Nr. 1176 im vorliegenden Schutzplan mit der Farbe Rot als "Kulturobjekt neu" bezeichnet, obschon sich die Kapelle bereits im bestehenden Schutzplan befand. · Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung· haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte gegenüber der Änderung des Schutzplans über die Kultur- und Naturobjekte geäussert. Die Anpassung des Schutzplans erfüllt somit die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) und kann genehmigt werden.
Expediert:
. 2 8. Mai 2015
9311-S-1.pdf
Kanton Thurgau Gemeinde Ermatingen
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Schutz,p lan-Anderungen KULTUROBJEKTE
Bericht März 2015
Gemeinde Ermatingen
Schutzplan-Änderungen KULTUROBJEKTE
1.
Ausgangslage, Aufgabenstellung
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Das «Hinweisinventar» der historischen Bauten in der Gemeinde Ermatingen wurde 1987 erstellt. Im Jahr 2002 wurde im Rahmen der Ortsplanung der Schutzplan mit den Kulturobjekten festgelegt.
Die kantonale Denkmalpflege hat das Hinweisinventar Ermatingen und Triboltingen im Jahr 2008 überarbeitet bzw. neu aufgelegt.
Der Einstufung der Objekte im Hinweisinventar kommt zentrale Bedeutung zu. ln ihr widerspiegelt sich die Wertschätzung aus denkmalpflegerischer Sicht gegenüber einem Bauwerk und sie bildet die Grundlage für eine Unterschutzstellung. Dass sich die Einstufung bestehender Objekte ändert, ist nichts Aussergewöhnliches. Wie jede Betrachtung der Vergangenheit ist die Bewertung historischer Bauten zeitbedingt Der Blick zurück verändert sich im Lauf der Zeit; Geschichte wird aus anderen Blickwinkeln betrachtet, neu interpretiert und unterschiedlich bewertet. Es gibt aber auch einen materiellen Grund: An einem Grossteil der Häuser fanden zwischenzeitlich Umbauten, Sanierungen und Teilabbrüche statt, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden.
Die Überarbeitung des Hinweisinventars führt zu ergänzenden Planungsmassnahmen bei den Kulturobjekten (Einstufung der Bauten) aufgrund des Auftrages im kant. Richtplan (Auftrag aus NHG/ Richtplan TG: wertvolle und besonders wertvolle Bauten sind als Kulturobjekte durch die Gemeinde unter Schutz zu stellen).
Im neuen Hinweisinventar Ermatingen und Triboltingen sind zahlreiche Objekte aufgestuft worden in die Kategorien wertvoll/besonders wertvoll.
Im rechtskräftigen Schutzplan sind 148 Kulturobjekte festgelegt (bei 135 wertvollen/besonders wertvollen Objekten im Hinweisinventar 1987).
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2.
Massnahmen, Umfang der Kulturobjekte-Änderungen Oie Aufgabe bei der Prüfung der neuen Kulturobjekte und derjenigen Objekte, die im Schutzplan über die wertvollen Objekte des Schutzplanes hinaus festgelegt sind, umfasst Massstabsetzung, Beurteilung nach denkmalpflegerischen und ortsbaulichen Kriterien, aber auch Besichtigungen und Würdigungen vor Ort.
3.
Vorgehen Für die Bearbeitung wurde eine gemeinderätliche Arbeitsgruppe eingesetzt, in der auch die kant. Denkmalpflege vertreten war. Grundlage für die Beurteilung bildete eine vorbereitete Arbeitsgrundlage mit einer Bewertungsmatrix, mit 8 Denkmalpflegekriterien.
Die Kommission beurteile den Zeugniswert eines Bauwerks. Die wesentlichen Kriterien hierfür sind •
geschichtliche Qualitäten, also die Bedeutung eines Objektes innerhalb der regionalen Baugeschichte, der Architekturgeschichte, der Orts- und Siedlungsgeschichte, der Sozialgeschichte, der Technik-, Industrie- und Wissenschaftsgeschichte
•
gestalterische Eigenschaften, also Fragen der Baukonstruktion und der künstlerischen Qualitäten eines Gebäudes
•
handwerkliche Eigenschaften, also Fragen der Baukonstruktion und der technischen Lösung von Bauaufgaben
•
Eigenschaften der Ausstattung, also die Frage, ob sich bauzeitliche Ausstattung erhalten hat oder ob Ausstattungselemente besonders kunstvoll gestaltet sind
•
volkskundliche Eigenschaften, also Merkmale, die beispielsweise innerhalb der Bauernhausforschung von besonderem Interesse sind
•
orts- bzw. städtebauliche Eigenschaften, also die Stellung einer Baute im Siedlungsbild
•
die Seltenheit bestimmter Eigenschaften innerhalb einer Gemeinde oder des Kantons, also etwa der Nutzungsart, der Konstruktion oder der äusseren Erscheinung eines Gebäudes
•
die möglicherweise hervorragende Stellung eines Objekts innerhalb einer Baugruppe, einer Siedlung oder der Kulturlandschaft
Sehr zahlreiche Beurteilungen fanden anlässlich von Begehungen statt; die Bewertung und Empfehlungen schliesslich an nachfolgenden Sitzungen. Es wurde so gewährleistet, dass die Beurteilung nach einheitlichen Massstäben erfolgte.
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Objekteinstufungen
Anhand der Resultate der Besichtigung wurde im Nachgang über das Objekt ein Vergleich zu allen Kulturobjekten gezogen. ln welcher Qualität die Eigenschaften das Objekt bestimmen, gibt den Ausschlag für seine Einstufung, ob es zu den bedeutendsten Bauten ("besonders wertvoll"), den bedeutenden Bauten ("wertvoll") und damit zu den Kulturobjekten zu zählen und damit mit dem Abbruchverbot belegt ist oder ob es zu den charakteristischen Bauten des Ortes
(«Gesamtform erhaltenswert») zählt und nicht als Kulturobjekt eigestuft wird. Die Bauten mit der Einstufung "besonders wertvoll" und "wertvoll" werden somit als Kulturobjekte im Schutzplan aufgenommen. Dazu erfolgte ein Planungsverfahren, in welchem jedem Liegenschafteneigentümer betreffend seiner Bauten(n) ein Rechtsmittel offen stand.
Im Zuge der Bearbeitung des Schutzplanes werden insgesamt 14 Objekte aus dem Schutzplan entlassen - Objekte die abgebrochen sind oder massgebende Veränderungen erfahren haben und nicht mehr als "wertvoll" eingestuft sind.
Im Schutzplan sind jetzt auch die Bunker des Festungsgürtels im Ortsteil Triboltingen gernäss dem kantonalen Richtplan aufgenommen.
Resultate
Der Schutzplan erfährt bei 148 bestehenden Kulturobjekten folgende Änderungen: - Kulturobjekte neu : 47 Objekte - Kulturobjekte aufzuheben: 14 Objekte
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4.
Planungsverfahren Über die Ergänzungen der Kulturobjekte wurden die betroffenen Grundeigentümer und die Einwohnerschaft der Gemeinde Ermatingen eingehend informiert: Öffentliche Orientierung am 5. März 2014. Bevölkerung und insbesondere betroffene Grundeigentümer sind zur Vernehmlassung eingeladen worden.
Für die Kulturobjekte-Ergänzungen wurde die Vorprüfung bei den kantonalen Amtsstellen durchgeführt. Die Hinweise aus der Vorprüfung sind vollständig eingearbeitet worden.
Hinweis: Es sind keine Nichtunterschutzstellungsverfügungen erforderlich; die Kulturobjekte sind kongruent zum Hinweisinventar.
Die öffentliche Auflage der Ergänzungen der Kulturobjekte im Schutzplan erfolgte vom 17. Okt. bis 5. Nov. 2014. Es gingen insgesamt 8 Einsprachen ein; eine davon verspätet und zwei, die nicht Gegenstand der Auflage betreffen. Von den übrigen 5 Einsprachen wurden nach sorgfältiger weiterer Prüfung eine gutgeheissen und vier abgewiesen. Betreffend der gutgeheissenen Einsprache (Obere Seestrasse 26/28), infolge derer diese Liegenschaft nicht als Kulturobjekt aufgenommen wird, wurde der Thurgauer Heimatschutz zu eine weiteren Vernehmlassung eingeladen.
Eine Übersicht über die Einsprachen befindet sich im Anhang.
März 2015 Gemeinderat Ermatingen
Widrncr Pfister Lcuch N3 dopi.An:h,tektcn FH P...:wrnplancr FSU Mottlr.:rc G-mc 9 BSJO Rumamhorn lelefon 071 463 18 37 F"x 071 463 IS 35
wpl.-~ner·@bluewin.~h w N'N. wpl.1ncr·.ch
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Gemeinde Ermatingen
Kulturobj ekte Update
Stand F.e b. 2015
Kulturobjekte aufzuheben: 14 Kulturobjekte bestehend: 148
oh ne Auswirkung
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ohne· Auswirku
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separates Verfahren
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Schön haldenstrasse 14
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bes. =besichtigt {28) 11
Gemeinde Ermatingen
Überarbeitung NHG-Schutzplan
KULTUROBJEKTE EINSPRACHEN Objekt Untere Seestrasse 31 Liegenschaft Nr. 7g Assek. Nr. 20/1 -0332 Untere Seestrasse 37 Liegenschaft Nr. 75 Assek. Nr. 2011-0312
Eingegangen 06.11.2014 (Poststempel 05.11.2014) 06.11.2014 (Poststempel 05.22.2014)
Begehren Wohnhaus nicht Kulturobjekt Wohnhaus nicht Kulturobjekt
Geiger Kurt, ' Bronschhofen
Obere Seestrasse 20 Liegenschaft Nr. 140 Assek. Nr. 20/1-0382
06.11 .2014 (Poststempel 05.11 .2014)
Jenni Christian, Ermatingen
Bahnhofstrasse 2 Liegenschaft Nr. 482 Assek. Nr. 20-1-0186
07.11 .2014 (Poststempel 05.11.2014)
Wohnhaus und Werkstatt nicht Kulturobjekt Haus nicht Kulturobjekt
Lagler Reto + Andrea, Ermatingen
Obere Seestrasse 26/28 Liegenschaft Nr. 145 Assek. Nr. 20/1-038g Untere Seestrasse 32 Liegenschaft Nr. 52 Assek. Nr. 20/1 -0314 Bahnhofstrasse 4, 6 Liegenschaft Nr. 487 Assek. Nr. 20/1-0188 und 20/1-0189 Brunnengässli 4 Liegenschaft Nr. 128 Assek. Nr. 20/1-0370
2g.10.2014
Haus nicht Kulturobjekt
Gutheissung Siehe Bericht Denkmalpflege
06.11.2014 (Poststempel 05.11 .2014) 05./06.11.2014 (Poststempel 04./05.11 .2014)
Scheune nicht Kulturobjekt Wo hnhaus und Garage nicht Kulturobjekt Haus nicht Kulturobjekt
Betrifft nicht Gegenstand der Auflage Abweisung Zeitzeuge
Einsprecher Geiger Alfred, Ermatingen Geiger Hans Erben, Ermatingen
Schuppli Marianne, Ermatingen Singer Adrian, Er.matingen
Zika Barbara. Opfikon (Verspätet eingegangen!)
10.11 .2014 (Poststempel 07.11 .2014)
Hinweise Abbruch wurde 2007 bewilligt, aber nicht vollzogen Scheune wurde nach der Vernehmlassung als Kulturobjekt entlassen
Entscheid Betrifft nicht Gegenstand der Auflage Abweisung Einheit mit NachbarLiegenschaft Seegarten Abweisung Zeitzeuge
Oe nkmal pflege 6.2.2013: Abstufung Tanzsaalauf . Gesamtform erhaltenswert"
Abweisung Zeitzeuge
Garage ist nicht Kulturobjekt
Nicht eintreten
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Basas legalas
RB 450.1 · TG NHG · Chantun
RB 450.11 · TG NHV · Chantun
SR 451 · NHG · Confederaziun
SR 451.1 · NHV · Confederaziun