Löwenstrasse / Sonnenstrasse - Ost

Plan d'utilisaziun spezial · Kreuzlingen

Document

Numer
1260
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Kreuzlingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RRB
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
30-06-1980
En vigur dapi
30-06-1980

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

3173-E-1.pdf

REGIERUNG S RAT DE S KA N T O N S ~ 1

---

PROTOKOLL

vom

3O. Juni 1980

Nr.

/~/o

Stadt Kreuzlingen, Gestal t ungsplan Löwenstrass e / Sonnens trasse - Ost , Genehmigung 1. Mit Schreiben v om 6. Juni 1980 ersucht der Stadt rat Kreuzlingen um Genehmigung eines Gestaltungsplans Löwenstras se / Sonnenstrasse - Ost. In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass der Stadtrat den Plan am 4. März 1980 beschloss. Die öffentl iche Auflage fand vom 24. März bis 22. April 1980 s tatt; sie wurde ordnungs gemäss i m Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Mär z 1980 publiziert. Die vorherige Mi t teilung an die betrof-

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fenen Grundeigentümer konnt e unterbleiben, weil alle den Gestaltungsplan unterschrieben. Gemäss Mitteilung des Stadtrates ging nur eine Einsprache ein, die zurückgezogen wurde, nachdem der Plan geringfügig angepasst war (Lebhag entlang der Parzelle 2008 zur Abschirmung der davor liegenden Abstellplätze). Eine Gemeindeabstimmung wurde während der Auflagefrist nicht verlangt. Beschwerden wurden beim Regierungsrat nicht eingereicht, so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegensteht. 2. Am 4. Dezember 1979 genehmigte der Regierungsrat den Gestaltungsplan "Löwenschanz", bestehend aus einem Gestaltungsplan und einem Richtplan, der das Areal umfasst, für das die Stadt jetzt den verbindlichen Gestaltungsplan vorlegt. Die grundsätzlichen Nutzungsfestlegungen waren daher schon mit diesem Beschluss gutgeheissen worden. Die beiden Pläne weichen in der Gestaltung des Blocks voneinander ab; während der Richtplan noch teilweise vier- und fünfgeschossige Bauweise vorsah, wird im neuen Plan nun durchwegs fünfgeschossige Bauweise vorgesehen. Diese Abweichung ist aber nicht so bedeutend, dass deswegen die neue Planung nicht genehmigt werden könnte. Nach der Realisierung aller Bauten ist das Geviert Löwenstrasse / Löwenschanz/Marktstra sse/Sonnenstrasse im

215578/5000

Sinne der Bauordnung als Kernzone voll genutzt und städtebauli ch ansprechend gestaltet, während heute die Ueberbauung noch dörflichen Charakter hat. 3. Der Gestaltungs plan bezieht zwei bereits überbaute Parzellen ein, an deren Bausubstanz und Erschliessu ng keine Aenderungen vorgesehen sind. Längs der Löwenstrass e sind, abgetreppt von fünf bis zu drei Geschossen, Häuser mit Wohnungen, Büros und Läden vorgesehen. Im rückwärtigen nördlichere n Bereich, an der weniger befahrenen Marktstrass e, wird ein Wohnblock erstellt. Die Gewährung des Bonus ist gerechtfer tigt, weil gewisse Freiflächen bleiben und die Erschli ess ung insbesonder e in bezug auf den ruhenden Verkehr weitgehend zweckmässig erscheint. Insbesonder e sind die Hauszugänge , die Fusswegrech te und die Zufahrten zu den oberirdisch en Abstellplät zen und zur unterirdisc hen Einstell halle im ganzen Geviert aufeinander abgestimmt. Die unerfreulic he heutige Situation mit stark verschachte lten Grundstücks grenzen und ungünstigen Zufahrten wird wesentlich verbessert. 4. Vom Tiefbauamt wird bemerkt, dass die Zufahrt zu den Parkplätzen und zur Tiefgarage von der Sonnenstras se zu gewissen Bedenken Anlass gibt. Die Sonnenstras se weist relativ starken Verkehr auf, insbesonder e ist die Einmündung in die noch stärker befahrene Löwenstrass e ein neuralgisch er Punkt. Ergäben sich nach Realisierun g der gesamten Ueberbauung Schwierigkeiten und Stauungen bei der Zufahrt zur Tiefgarage und zu den oberirdischen Parkplätzen , müssten unter Umständen nachträglic h gewisse Verkehrsbes chränkungen in Kauf genommen werden. Auf Zusehen hin kann die im Plan vorgesehene Zufahrt aber genehmigt werden. Die Landmutatio n für die Trottoirkor rektur an der Löwenstrass e ist zweckmässig . 5. In die Genehmigung eingeschlos sen sind die folgenden Bestandteil e des Gestaltungs plans: - Plan 1 mit dem Geltungsbe reich - Plan 2 mit den Baulinien Plan 3 mit Erschliessu ng und Parkierung im Untergescho ss und Erdgeschoss

- ) -

- Plan 4 mit Gebäudegrundrissen und Geschosszahlen. Verbindlich sind auch die Ziffern 2 (einbezogene Grundstücke), 4 (Ausnützung), 7 (Grenzbau-, Fussweg- und Fahrrecht), 10 (besondere Bestimmungen), 11 (Geltungsdauer) und 12 (Grundbucheintrag) im verbalen Teil der Planungsunterlage. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Befristung der Gültigkeitsdauer des Gestaltungsplans auf fünf Jahre zwar nicht ohne weiteres als unzulässig erscheint. Wenn innert dieser Frist der Plan aber auch nur zum Teil realisiert wird, bleibt die dadurch geschaffene Sonderbauordnung selbstverständlich auch nach Ablauf von fünf Jahren in Kraft. Der Regierungsrat beschliesst: 1. Der Gestaltungsplan Löwenstrasse/Sonnenstrasse - Ost der Stadt Kreuzlingen wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von zwei Plandossiers mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt Amt für Raumplanung unter Beilage eines Plandossiers mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten

Für richtige Ausfertigung DER

Expediert:

olt. Juli 1980

STAATS~IBER

3173-S-1.pdf

STADT KREUZLINGEN

GESTALTUNGSPLAN LÖWENSTRASSE/SONNENSTRASSE - OST

GENEHMIGUNG: - DURCH DEN STADTRAT KREUZLINGEN AM:

~.

3 . 1980

- ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE: 21J . 3 . l~Bo - 22 . 1/. . '1990 - VOM REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU GENEHMIGT AM: 30.Juni 1980 MIT R.R.B. NR. /12.60

GE S T AL T UN GS P L AN

1.

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Erlass

Löwenstrasse / Sonnenstrasse - Ost

Der Stadtrat Kreuzlingen erlässt, gestützt auf Art. 24 des Baureglerrentas für das Bebauungsareal "Löwenschanz" Westteil einen Gestaltungsplan mit besonderen Bestimmungen. Der Gestaltungsplan stützt sich auf den Richtplan, welcher im Rahmen des Gestal tungsplanes "Löwenschanz" vom August 1979 über dieses Gebiet erstellt wurde. Gel tungsbereich und Inhalt sind in beiliegenden Pläne M 1:500 eingezeichnet. Plan 1 Geltungsbereich Gestaltungsplan Plan 2 Landflächen/Abtretunge n/Baulinien Plan 3 Tiefgaragen/Parking Plan 4 Hochbauten

2.

Einbezogene Grundstücke

Parz. 200/202/203/204/1043/1 690/1734/2008

3.

Bauzone

Alle einbezogenen Grundstücke liegen in der Kernzone

4.

Ausnutzung -

Die reglerrentarische Ausnutzung beträgt 1,15 (incl. Bonus) und basiert auf den Nettoflächen der einbezogenen Parzellen

5.

Zweck

Die Planung ermöglicht: - eine von der Regelbauweise abweichende, städtebaulich ausgewogene Lösung mit mehr Freiflächen, - eine bessere Anordnung der Abstellplätze und Garagen, - eine koodinierte ober- und unterirdische Verkehrserschliessung zusarrrren mit den angrenzenden Parzellen 205/206.

6.

6.1

Landmutationen

siehe Plan 2 Es sind folgende Grenzkorrekturen erforderlich: Entlang der Löwenstrasse ist für die Trottoirkorrektur Land an den Kanton Thurgau abzutreten. Es sind dies folgende Flächen: ca. 35 m2 von Parzelle 202 ca. 68 m2 von Parzelle 203 ca. 67 m2 von Parzelle 204 Oie Entschädigung wird in einer separaten Vereinbarung geregelt.

Für die Korrektion des E.inlenkersSonn enstrasse ist von Parzelle 202 der Stadt Kreuzlingen eine Fläche von ca. 118 m2 abzutreten. (Entschädigung gem3ss Peri meterreglement der Stadt Kreuzlingen)

6.2

7.

Grenzbaurecht Fuss- und Fahrwegrechte

7.1

Der Eigentümer der Parzelle 206 gewährt den Eigentümern der Parzellen 202, 203, 204, 1043, 1690 und 1734 ein Fuss - und Fahrwegrecht von der Marktstrasse über die Zufahrt zur Parzelle 1690, sowie ein Fahrrecht von der Marktstrasse durch die Tiefgarage zur Parzelle 1690.

7. 2

Die Eigentümer der Parzellen 202, 203, 204 1043, 1690 und 1734 gewähren sich gegensei tig und dem Eigentümer der Parzelle 206 ein Fuss- und Fahrwegrecht von der Sonnenstrasse über die gemeinsame Zufahrt zur Parzelle 206, sowie ein Fahrrecht von der Sonnenstrasse durch die Tiefgarage zur Parzelle 206.

7.3

Der Eigentümer der Parzelle 205 und die Eigen tümer der Parzelle 204 gewähren sich gegenseitig ein unter- und oberirdisches Grenzbaurecht (Tiefgarage und 5-geschossigss Wohn- und Geschäftshaus) gem3ss Eintrag in Plan 3A, 3B und 4.

7.4

Der Eigentümer der Parzelle 206 gewährt den Eigentümern der Parzllen 1043 und 1690 Grenz- und Näherbaurecht gemäss Eintrag in Plan 3A, 3B und 4.

7.5

Alle vorgenannten Rechte werden unentgelt 1ich eingeräumt mit Ausnahme eventl. Unterhalts - und Betriebskosten, die sich aus der Durchfahrt über die R~en und die Tiefga ragen ergeben. Diese Kosten werden im Verhältnis der Abstellplätze in allen Tiefgaragen zum gegebenen Zeitpunkt ermittelt und verteilt.

B.

Baulinien

Die Baulinien sind im Plan 2 festgelegt.

9.

Perirneterbeiträ ge

Die Perimeterbeiträ ge werden ~ach dem StrassenregleTTBnt der Stadt Kreuzlingen festgelegt.

10.

I

Besondere Bestirrmungen

10.1

Die Stellung der Hochhauten und der Samrel garagen sind in den Plänen 3 + 4 festgelegt, ebenso die Geschosszahlen.

10 .2

Sämtliche Neubauten im Gestaltungsplange biet sind an die Gemeinschaftsantennen anlage, welche auf dem 7-geschossigen Hochhaus auf Parzelle 206 erstellt wird, anzuschliessen. Kostenumlage gemäss separatem Verteiler.

10 .3

In den Bauten sind folgende Nutzungen vorgesehen: Block A: Läden, Gesc häftsräume, Büros, Wohnungen Block B: Läden, Geschäftsräume, Büros, Wohnungen Block C: Wohnungen

'

Entsprechend separater Ermittlung (Beilage 2) sind mindestens folgende Autoeinstellplätze bereitzustellen: Block A: Block B: Block C:

32 Plätze 34 Plätze 18 Plätze

10.4

Die Neubauten und deren Umgebung können un abhängig voneinander, d.h. zu verschiedenen Zeitpunkten erstellt bzw. gestaltet werden, Bleiben Brandmauern länger als 2 Jahre sicht bar, sind sie architektonisch zu gestalten.

10 .5

Die Abstellplätze entlang der Parzelle 2008 sind auf Kosten des Erstellers mit einem irrrrergrünen Lebhag abzuschirmen.

11.

Geltungsdauer

12.

Grundbucheintrag

Die Geltungsdauer dieses Gestaltungsplanes ist ab Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau auf 5 Jahre befristet.

12.1

Die Rechtsgültigkeit dieses Gestaltungsplanes ist im Grundbuch auf den einbezogenen Grundstücken einzutragen.

12.2

Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus den Ziffern 7.1 bis 7.5 sind im Grundbuch anzumerken.

12. 3

Die Grundbuch- und Vermessungsgebühren, soweit sie nicht Landabtretungen der öffentlichen Hand betreffen, gehen zu Lasten des Nut zniessers.

13.

Vollzug

13.1

Den Bestirrmungen des Gestaltungsplanes ist im Zeitpu nkt der Ueberbauung nachzukorrrren.

13.2

Im übrigen gelten die BestirnmJngen des BaureglerTBntes, die Bestimmungen des Kantonalen Baugesetzes und allfälliger zusätzlicher Auflagen.

14.

Die Eigentümer der durch diesen Gestal tungsplan betroffenen Parz ellen erklären ihr Einverständnis zu dieser Vorlage und zur Anmerkung i m Grundbuch .

ZustimnuFJg

Für die Parzelle 205

A-: l;(iVv'EN -lN\UD:.!H.iE!'-1~

Für die Parzelle 206

HAUS ER RUTISHAUSER SOTER AG

KREUZLiNGt i"

U.~ ~. !'. /II~

-~ut/ r% ;/ &u-Ut cid;t 6L

Für die Parzelle 200 Für die Parzelle 2008 Für die Parzelle 202

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Für die Parzelle 203

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Für die Parzelle 204 Für die. Parzelle 1043

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Für die Parzelle 1734

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Für die Parzelle 1690

Kreuz lingen.

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6. Juni 1980

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Gestaltungsplan "löwenschaz ~~est" Beilage 1 Ausnützungsberechnung

l.

Landflächen 596 m2

Parzelle 202 Einlenker Sonnenstrasse Tr~ttoir Löwenstrasse Parzelle 203 Trottoir Löwenstrasse Parzelle 204 Trottoir Löwenstrasse Parzelle 1043 Parzelle 1690 Parzelle 1734 Total Grundbuchflächen Landabtretungen Verbleibende Landfläche

846 m2 386 m2

118 m2 35 m2

443 m2

68 m2

778 m2

67 m2

319 469 698 417

469 m2 698 m2 417 m2

m2 m2 m2 m2

3'412 m2 288 m2 3'124 m2

2. Ausnutzung Ausnutzungsziffer

gemäss Baureglement im Gestaltungsplan

Massgebende Landfläche Zulässige Bruttogeschossfläche

1 ,00 1 '15

3' 124 m2 3' 593 m2

3.

Bruttogeschossflächen Block A

UG 46 . 0 EG 316 .o l.OG 306 . 0 2.0G 306.0 3.0G 216.0 T 1' 190.0

m2 m2 m2 m2 m2 m2

l 1 190 m2

UG EG

281.0 271.0 271.0 271.0 271.0 1 1 365 .0

m2 m2 m2 m2 m2 m2 m2

1 1 370 m2

256.5 256 . 5 2.0G 256 . 5 3.0G 256.5 T 1 1 026 . 0

m2 m2 m2 m2 m2

l '030 m2

Total Bruttogeschossfläche fUr AZ

3'590 m2

Block B

l.OG

2.0G 3.0G 4.0G T Block

c

EG

1.0G

Gestaltungsplan "Löwenschanz West" Beilage 2 Parkplatzberechnung

1. Grundlagen:

Wohnungen

1 1/2 Plätze

je Wohnung

Ladenlokale pro 25 rn2 1 Arbeitsplatz 0,4 P / Beschäftigten pro Arbeitsplatz 0, B P / Kunden 1,2 Plätze Büroräume

pro 20 m2 1 Arbeitsplatz 0,4 P / Angestellte pro Arbeitsplatz 0,3 P / Besucher 0, 7 Plätze

2. Berechnungen: Block A

EG OG

255 rn2 Ladenräume 10 Beschäftigte

12

16 5 rn2 Büroräume Angestellte

6 Plätze

B

Wohnungen: 6 X 11/2 Zi ) 3 X 31/2 Zi )

9

X

11/2

Bedarf Total Block A

EG DG

14

Plätze

32

Plätze

Löwenstrasse Parking Tiefgarage

5 Plätze Plätze 18 Plätze

Total

33

Plätze

9

230 m2 Ladenräume Beschäftigte

11

Plätze

230 m2 Büroräurre 11 Angeste 11 te

B

Plätze

15

Plätze

34

Plätze

Nachweis:

Block B

Plätze

Wohnungen: 4 X 11/2 Zi 2 X 21/2 Zi 3 X 41/2 Zi 1 X 51/2 Zi

10 X 11/2

Bedarf Total Block B

10

~Jachweis:

Block C

Löwenstrasse Parldng Tiefgarage

.5 12 19

Plätze Plätze Plätze

Total

36

Plätze

18

Plätze

18

Plätze

Parking Tiefgarage

8 10

Plätze Plätze

Total

18

Plätze

Wohnungen: 4 X 11/2 Zi 4 X 31/2 Zi 4 X 41/2 Zi

12 X 11/2

Bedarf Total Block C Nachweis: