Löwenstrasse / Sonnenstrasse - Ost
Plan d'utilisaziun spezial · Kreuzlingen
Document
- Numer
- 1260
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Kreuzlingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 30-06-1980
- En vigur dapi
- 30-06-1980
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
3173-E-1.pdf
REGIERUNG S RAT DE S KA N T O N S ~ 1
---
PROTOKOLL
vom
3O. Juni 1980
Nr.
/~/o
Stadt Kreuzlingen, Gestal t ungsplan Löwenstrass e / Sonnens trasse - Ost , Genehmigung 1. Mit Schreiben v om 6. Juni 1980 ersucht der Stadt rat Kreuzlingen um Genehmigung eines Gestaltungsplans Löwenstras se / Sonnenstrasse - Ost. In formeller Hinsicht ist festzuhalten, dass der Stadtrat den Plan am 4. März 1980 beschloss. Die öffentl iche Auflage fand vom 24. März bis 22. April 1980 s tatt; sie wurde ordnungs gemäss i m Amtsblatt Nr. 12 vom 21. Mär z 1980 publiziert. Die vorherige Mi t teilung an die betrof-
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fenen Grundeigentümer konnt e unterbleiben, weil alle den Gestaltungsplan unterschrieben. Gemäss Mitteilung des Stadtrates ging nur eine Einsprache ein, die zurückgezogen wurde, nachdem der Plan geringfügig angepasst war (Lebhag entlang der Parzelle 2008 zur Abschirmung der davor liegenden Abstellplätze). Eine Gemeindeabstimmung wurde während der Auflagefrist nicht verlangt. Beschwerden wurden beim Regierungsrat nicht eingereicht, so dass der Genehmigung in formeller Hinsicht nichts entgegensteht. 2. Am 4. Dezember 1979 genehmigte der Regierungsrat den Gestaltungsplan "Löwenschanz", bestehend aus einem Gestaltungsplan und einem Richtplan, der das Areal umfasst, für das die Stadt jetzt den verbindlichen Gestaltungsplan vorlegt. Die grundsätzlichen Nutzungsfestlegungen waren daher schon mit diesem Beschluss gutgeheissen worden. Die beiden Pläne weichen in der Gestaltung des Blocks voneinander ab; während der Richtplan noch teilweise vier- und fünfgeschossige Bauweise vorsah, wird im neuen Plan nun durchwegs fünfgeschossige Bauweise vorgesehen. Diese Abweichung ist aber nicht so bedeutend, dass deswegen die neue Planung nicht genehmigt werden könnte. Nach der Realisierung aller Bauten ist das Geviert Löwenstrasse / Löwenschanz/Marktstra sse/Sonnenstrasse im
215578/5000
Sinne der Bauordnung als Kernzone voll genutzt und städtebauli ch ansprechend gestaltet, während heute die Ueberbauung noch dörflichen Charakter hat. 3. Der Gestaltungs plan bezieht zwei bereits überbaute Parzellen ein, an deren Bausubstanz und Erschliessu ng keine Aenderungen vorgesehen sind. Längs der Löwenstrass e sind, abgetreppt von fünf bis zu drei Geschossen, Häuser mit Wohnungen, Büros und Läden vorgesehen. Im rückwärtigen nördlichere n Bereich, an der weniger befahrenen Marktstrass e, wird ein Wohnblock erstellt. Die Gewährung des Bonus ist gerechtfer tigt, weil gewisse Freiflächen bleiben und die Erschli ess ung insbesonder e in bezug auf den ruhenden Verkehr weitgehend zweckmässig erscheint. Insbesonder e sind die Hauszugänge , die Fusswegrech te und die Zufahrten zu den oberirdisch en Abstellplät zen und zur unterirdisc hen Einstell halle im ganzen Geviert aufeinander abgestimmt. Die unerfreulic he heutige Situation mit stark verschachte lten Grundstücks grenzen und ungünstigen Zufahrten wird wesentlich verbessert. 4. Vom Tiefbauamt wird bemerkt, dass die Zufahrt zu den Parkplätzen und zur Tiefgarage von der Sonnenstras se zu gewissen Bedenken Anlass gibt. Die Sonnenstras se weist relativ starken Verkehr auf, insbesonder e ist die Einmündung in die noch stärker befahrene Löwenstrass e ein neuralgisch er Punkt. Ergäben sich nach Realisierun g der gesamten Ueberbauung Schwierigkeiten und Stauungen bei der Zufahrt zur Tiefgarage und zu den oberirdischen Parkplätzen , müssten unter Umständen nachträglic h gewisse Verkehrsbes chränkungen in Kauf genommen werden. Auf Zusehen hin kann die im Plan vorgesehene Zufahrt aber genehmigt werden. Die Landmutatio n für die Trottoirkor rektur an der Löwenstrass e ist zweckmässig . 5. In die Genehmigung eingeschlos sen sind die folgenden Bestandteil e des Gestaltungs plans: - Plan 1 mit dem Geltungsbe reich - Plan 2 mit den Baulinien Plan 3 mit Erschliessu ng und Parkierung im Untergescho ss und Erdgeschoss
- ) -
- Plan 4 mit Gebäudegrundrissen und Geschosszahlen. Verbindlich sind auch die Ziffern 2 (einbezogene Grundstücke), 4 (Ausnützung), 7 (Grenzbau-, Fussweg- und Fahrrecht), 10 (besondere Bestimmungen), 11 (Geltungsdauer) und 12 (Grundbucheintrag) im verbalen Teil der Planungsunterlage. Es ist noch darauf hinzuweisen, dass eine Befristung der Gültigkeitsdauer des Gestaltungsplans auf fünf Jahre zwar nicht ohne weiteres als unzulässig erscheint. Wenn innert dieser Frist der Plan aber auch nur zum Teil realisiert wird, bleibt die dadurch geschaffene Sonderbauordnung selbstverständlich auch nach Ablauf von fünf Jahren in Kraft. Der Regierungsrat beschliesst: 1. Der Gestaltungsplan Löwenstrasse/Sonnenstrasse - Ost der Stadt Kreuzlingen wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Mitteilung an: Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von zwei Plandossiers mit Genehmigungsvermerk - Baudepartement - Tiefbauamt Amt für Raumplanung unter Beilage eines Plandossiers mit Genehmigungsvermerk sowie der Akten
Für richtige Ausfertigung DER
Expediert:
olt. Juli 1980
STAATS~IBER
3173-S-1.pdf
STADT KREUZLINGEN
GESTALTUNGSPLAN LÖWENSTRASSE/SONNENSTRASSE - OST
GENEHMIGUNG: - DURCH DEN STADTRAT KREUZLINGEN AM:
~.
3 . 1980
- ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE: 21J . 3 . l~Bo - 22 . 1/. . '1990 - VOM REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU GENEHMIGT AM: 30.Juni 1980 MIT R.R.B. NR. /12.60
GE S T AL T UN GS P L AN
1.
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Erlass
Löwenstrasse / Sonnenstrasse - Ost
Der Stadtrat Kreuzlingen erlässt, gestützt auf Art. 24 des Baureglerrentas für das Bebauungsareal "Löwenschanz" Westteil einen Gestaltungsplan mit besonderen Bestimmungen. Der Gestaltungsplan stützt sich auf den Richtplan, welcher im Rahmen des Gestal tungsplanes "Löwenschanz" vom August 1979 über dieses Gebiet erstellt wurde. Gel tungsbereich und Inhalt sind in beiliegenden Pläne M 1:500 eingezeichnet. Plan 1 Geltungsbereich Gestaltungsplan Plan 2 Landflächen/Abtretunge n/Baulinien Plan 3 Tiefgaragen/Parking Plan 4 Hochbauten
2.
Einbezogene Grundstücke
Parz. 200/202/203/204/1043/1 690/1734/2008
3.
Bauzone
Alle einbezogenen Grundstücke liegen in der Kernzone
4.
Ausnutzung -
Die reglerrentarische Ausnutzung beträgt 1,15 (incl. Bonus) und basiert auf den Nettoflächen der einbezogenen Parzellen
5.
Zweck
Die Planung ermöglicht: - eine von der Regelbauweise abweichende, städtebaulich ausgewogene Lösung mit mehr Freiflächen, - eine bessere Anordnung der Abstellplätze und Garagen, - eine koodinierte ober- und unterirdische Verkehrserschliessung zusarrrren mit den angrenzenden Parzellen 205/206.
6.
6.1
Landmutationen
siehe Plan 2 Es sind folgende Grenzkorrekturen erforderlich: Entlang der Löwenstrasse ist für die Trottoirkorrektur Land an den Kanton Thurgau abzutreten. Es sind dies folgende Flächen: ca. 35 m2 von Parzelle 202 ca. 68 m2 von Parzelle 203 ca. 67 m2 von Parzelle 204 Oie Entschädigung wird in einer separaten Vereinbarung geregelt.
Für die Korrektion des E.inlenkersSonn enstrasse ist von Parzelle 202 der Stadt Kreuzlingen eine Fläche von ca. 118 m2 abzutreten. (Entschädigung gem3ss Peri meterreglement der Stadt Kreuzlingen)
6.2
7.
Grenzbaurecht Fuss- und Fahrwegrechte
7.1
Der Eigentümer der Parzelle 206 gewährt den Eigentümern der Parzellen 202, 203, 204, 1043, 1690 und 1734 ein Fuss - und Fahrwegrecht von der Marktstrasse über die Zufahrt zur Parzelle 1690, sowie ein Fahrrecht von der Marktstrasse durch die Tiefgarage zur Parzelle 1690.
7. 2
Die Eigentümer der Parzellen 202, 203, 204 1043, 1690 und 1734 gewähren sich gegensei tig und dem Eigentümer der Parzelle 206 ein Fuss- und Fahrwegrecht von der Sonnenstrasse über die gemeinsame Zufahrt zur Parzelle 206, sowie ein Fahrrecht von der Sonnenstrasse durch die Tiefgarage zur Parzelle 206.
7.3
Der Eigentümer der Parzelle 205 und die Eigen tümer der Parzelle 204 gewähren sich gegenseitig ein unter- und oberirdisches Grenzbaurecht (Tiefgarage und 5-geschossigss Wohn- und Geschäftshaus) gem3ss Eintrag in Plan 3A, 3B und 4.
7.4
Der Eigentümer der Parzelle 206 gewährt den Eigentümern der Parzllen 1043 und 1690 Grenz- und Näherbaurecht gemäss Eintrag in Plan 3A, 3B und 4.
7.5
Alle vorgenannten Rechte werden unentgelt 1ich eingeräumt mit Ausnahme eventl. Unterhalts - und Betriebskosten, die sich aus der Durchfahrt über die R~en und die Tiefga ragen ergeben. Diese Kosten werden im Verhältnis der Abstellplätze in allen Tiefgaragen zum gegebenen Zeitpunkt ermittelt und verteilt.
B.
Baulinien
Die Baulinien sind im Plan 2 festgelegt.
9.
Perirneterbeiträ ge
Die Perimeterbeiträ ge werden ~ach dem StrassenregleTTBnt der Stadt Kreuzlingen festgelegt.
10.
I
Besondere Bestirrmungen
10.1
Die Stellung der Hochhauten und der Samrel garagen sind in den Plänen 3 + 4 festgelegt, ebenso die Geschosszahlen.
10 .2
Sämtliche Neubauten im Gestaltungsplange biet sind an die Gemeinschaftsantennen anlage, welche auf dem 7-geschossigen Hochhaus auf Parzelle 206 erstellt wird, anzuschliessen. Kostenumlage gemäss separatem Verteiler.
10 .3
In den Bauten sind folgende Nutzungen vorgesehen: Block A: Läden, Gesc häftsräume, Büros, Wohnungen Block B: Läden, Geschäftsräume, Büros, Wohnungen Block C: Wohnungen
'
Entsprechend separater Ermittlung (Beilage 2) sind mindestens folgende Autoeinstellplätze bereitzustellen: Block A: Block B: Block C:
32 Plätze 34 Plätze 18 Plätze
10.4
Die Neubauten und deren Umgebung können un abhängig voneinander, d.h. zu verschiedenen Zeitpunkten erstellt bzw. gestaltet werden, Bleiben Brandmauern länger als 2 Jahre sicht bar, sind sie architektonisch zu gestalten.
10 .5
Die Abstellplätze entlang der Parzelle 2008 sind auf Kosten des Erstellers mit einem irrrrergrünen Lebhag abzuschirmen.
11.
Geltungsdauer
12.
Grundbucheintrag
Die Geltungsdauer dieses Gestaltungsplanes ist ab Genehmigung durch den Regierungsrat des Kantons Thurgau auf 5 Jahre befristet.
12.1
Die Rechtsgültigkeit dieses Gestaltungsplanes ist im Grundbuch auf den einbezogenen Grundstücken einzutragen.
12.2
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus den Ziffern 7.1 bis 7.5 sind im Grundbuch anzumerken.
12. 3
Die Grundbuch- und Vermessungsgebühren, soweit sie nicht Landabtretungen der öffentlichen Hand betreffen, gehen zu Lasten des Nut zniessers.
13.
Vollzug
13.1
Den Bestirrmungen des Gestaltungsplanes ist im Zeitpu nkt der Ueberbauung nachzukorrrren.
13.2
Im übrigen gelten die BestirnmJngen des BaureglerTBntes, die Bestimmungen des Kantonalen Baugesetzes und allfälliger zusätzlicher Auflagen.
14.
Die Eigentümer der durch diesen Gestal tungsplan betroffenen Parz ellen erklären ihr Einverständnis zu dieser Vorlage und zur Anmerkung i m Grundbuch .
ZustimnuFJg
Für die Parzelle 205
A-: l;(iVv'EN -lN\UD:.!H.iE!'-1~
Für die Parzelle 206
HAUS ER RUTISHAUSER SOTER AG
KREUZLiNGt i"
U.~ ~. !'. /II~
-~ut/ r% ;/ &u-Ut cid;t 6L
Für die Parzelle 200 Für die Parzelle 2008 Für die Parzelle 202
: /.~ ~T/Jbc~CA·-
Für die Parzelle 203
: /3 -,c F
Für die Parzelle 204 Für die. Parzelle 1043
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Für die Parzelle 1734
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Für die Parzelle 1690
Kreuz lingen.
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6. Juni 1980
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Gestaltungsplan "löwenschaz ~~est" Beilage 1 Ausnützungsberechnung
l.
Landflächen 596 m2
Parzelle 202 Einlenker Sonnenstrasse Tr~ttoir Löwenstrasse Parzelle 203 Trottoir Löwenstrasse Parzelle 204 Trottoir Löwenstrasse Parzelle 1043 Parzelle 1690 Parzelle 1734 Total Grundbuchflächen Landabtretungen Verbleibende Landfläche
846 m2 386 m2
118 m2 35 m2
443 m2
68 m2
778 m2
67 m2
319 469 698 417
469 m2 698 m2 417 m2
m2 m2 m2 m2
3'412 m2 288 m2 3'124 m2
2. Ausnutzung Ausnutzungsziffer
gemäss Baureglement im Gestaltungsplan
Massgebende Landfläche Zulässige Bruttogeschossfläche
1 ,00 1 '15
3' 124 m2 3' 593 m2
3.
Bruttogeschossflächen Block A
UG 46 . 0 EG 316 .o l.OG 306 . 0 2.0G 306.0 3.0G 216.0 T 1' 190.0
m2 m2 m2 m2 m2 m2
l 1 190 m2
UG EG
281.0 271.0 271.0 271.0 271.0 1 1 365 .0
m2 m2 m2 m2 m2 m2 m2
1 1 370 m2
256.5 256 . 5 2.0G 256 . 5 3.0G 256.5 T 1 1 026 . 0
m2 m2 m2 m2 m2
l '030 m2
Total Bruttogeschossfläche fUr AZ
3'590 m2
Block B
l.OG
2.0G 3.0G 4.0G T Block
c
EG
1.0G
Gestaltungsplan "Löwenschanz West" Beilage 2 Parkplatzberechnung
1. Grundlagen:
Wohnungen
1 1/2 Plätze
je Wohnung
Ladenlokale pro 25 rn2 1 Arbeitsplatz 0,4 P / Beschäftigten pro Arbeitsplatz 0, B P / Kunden 1,2 Plätze Büroräume
pro 20 m2 1 Arbeitsplatz 0,4 P / Angestellte pro Arbeitsplatz 0,3 P / Besucher 0, 7 Plätze
2. Berechnungen: Block A
EG OG
255 rn2 Ladenräume 10 Beschäftigte
12
16 5 rn2 Büroräume Angestellte
6 Plätze
B
Wohnungen: 6 X 11/2 Zi ) 3 X 31/2 Zi )
9
X
11/2
Bedarf Total Block A
EG DG
14
Plätze
32
Plätze
Löwenstrasse Parking Tiefgarage
5 Plätze Plätze 18 Plätze
Total
33
Plätze
9
230 m2 Ladenräume Beschäftigte
11
Plätze
230 m2 Büroräurre 11 Angeste 11 te
B
Plätze
15
Plätze
34
Plätze
Nachweis:
Block B
Plätze
Wohnungen: 4 X 11/2 Zi 2 X 21/2 Zi 3 X 41/2 Zi 1 X 51/2 Zi
10 X 11/2
Bedarf Total Block B
10
~Jachweis:
Block C
Löwenstrasse Parldng Tiefgarage
.5 12 19
Plätze Plätze Plätze
Total
36
Plätze
18
Plätze
18
Plätze
Parking Tiefgarage
8 10
Plätze Plätze
Total
18
Plätze
Wohnungen: 4 X 11/2 Zi 4 X 31/2 Zi 4 X 41/2 Zi
12 X 11/2
Bedarf Total Block C Nachweis: