Windeggstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Kreuzlingen
Document
- Numer
- 462
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da lingias da construcziun
- Vischnanca
- Kreuzlingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 06-03-1951
- En vigur dapi
- 06-03-1951
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
vom 6. März 1951. Nr. 462.
Der Stadtrat Kreuslinsen übermittelte dem Regierungsrat zwei Exemplare de» neuen Baulinionplanee der Winie;getrause mit dem Ersuchen um Genehulgunge
Länge der Windeggstrasse (demeindestrasse), welche im engeren Wohnsentrum von Äreuslingen liegt, feiılen immer noch Baulinien, Während dor neue Baulinienzug im Teilstück mit Nord-Ontlage, ruchtwinklig zur Schütsenotrasse, mit 14,00 m Abstand projoktiert ist, soll für die übrige Strassenatreake ein solcher von 15,00 m Abstand feutgelogt werden, Ferner ist sur Öarantierung des künftigen nördlichen Zuganges zum im Bau befindlichen Schoderbachschulhauses oin kurzer, bogenfürmig verlaufender Baulinienzug mit 12,00 m Abstand ala zweckmässig erachtet worden,
Der Baulinienplan ist in den Publikationsorganen ausgeschrieben worden. Eine eingegangene Einsprache konnte erledist werden, sodass der ütadtrat die DBaulinienvorlage zutgoheissen hat, i
äs_uird beschlongen; 3. Der Daulinienplan für die Windeggastrause wird genehmigt, 2, Mitteilung anı den Stadtrat Kreuzlingen unter Beilage eines mit dem Genehmigungavermerk versehenen dan Bezirksant Kreuslingen, das Bauinepektorat, sowie
das Strassen» und Baudepartement unter Bei» lage der Ybrigen Akten.
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Der Prüsident des Negiorungsrateni