Materialabbau Undere Weier

Plan d'utilisaziun spezial · Schlatt

Document

Numer
45
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da furmaziun
Vischnanca
Schlatt
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
23-09-2015
En vigur dapi
01-11-2015

Karte

1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

9465-E-1.pdf

Departement für Bau und Umwelt

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Thurgau~~ Frauenfeld, 23. September 2015

Entscheid Nr. 45 0059/2015/DBU/ARE

Politische Gemeinde Schlatt - Zonenplanänderung Undere Weier, Teilparzellen Nrn. 537 und 640 - Gestaltungsplan Materialabbau Undere Weier

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung am 2. Januar 2015 beschlossene Zonenplanänderung der Teilparzellen Nrn. 537 und 640 wird genehmigt. 2. Der vom Gemeinderat Schiart am 2. Februar 2015 beschlossene Gestaltungsplan Materialabbau Undere Weier wird mit Ausnahme von Art. 4 SBV, Art. 12 SBV und

Art. 13

Abs. 1 und 2 SBV sowie mit Hinweisvermerk zu Art. 3 und 8 SBV genehmigt. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Schlatt, Gemeindehaus, 8252 Schlatt TG, unter Beilage von zwei Dossiers der Zonenplanänderung Teilparzellen Nrn. 537 und 640 und zwei Dossiers des Gestaltungsplans Materialabbau Undere Weier, je mit Hinweis-, Genehmigungs- und Nichtgenehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Diessenhofen, Basadingerstrasse 12, Postfach 209, 8253 Diessenhofen - Geotest AG, Birkenstrasse 15, 3052 Zollikofen -Forstamt -Amt für Umwelt - Amt für Archäologie - Landwirtschaftsamt - Tiefbauamt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers der Zonenplanänderung Teilparzellen Nrn. 537 und 640 und zwei Dossiers des Gestaltungsplans Materialabbau Undere Weier, je mit Hinweis-, Genehmigungs- und Nichtgenehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

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Erwägungen:

Mit Datum vom 17. März 2015 ersucht der Gemeinderat Schlatt um Genehmigung des im Titel erwähnten Gestaltungsplans resp. der im Titel erwähnten Zonenplanänderung. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 6. bis 25. Februar 2015 . Zum Gestaltungplan und zur Zonenplanänderung sind beim Departement für Bau und Umwelt keine Rekurse hängig. Das Amt für Raumentwicklung prüfte den Entwurf des Gestaltungsplans Materialabbau "Undere Weier" mit den Prüfberichten vom 30. November 2011 und 24. Juli 2014 zweimal vor. Auf die in den Vorprüfungen angebrachten Hinweise und Vorbehalte wurde in den zur Genehmigung eingereichten Unterlagen reagiert und die entsprechenden Anpassungen mehrheitlich vorgenommen. Der zur Genehmigung vmliegende Gestaltungsplan Materialabbau "Undere \{\Ieier" entspricht somit den Grundanforderungen gernäss § 23 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700). Der zur Genehmigung eingereichte Gestaltungsplan Materialabbau "Undere Weier" (nachfolgend: GP Undere Weier) betrifft die bestehende Tongrube Paradies in der Politischen Gemeinde Schlatt. Die Keller AG Ziegeleien baut in der Grube Paradies Bänderton für die Herstellung von Backsteinen ab. Die Tongrube liegt nörd lich des Werkgeländes im Gebiet "Weierhau". Vorliegend ist geplant, die Tongrube bzw. das.heutige Abbaugebiet nach Nordwesten zu erweitern. Gleichzeitig wurde eine Zonenplanänderung eingereicht, die eine Erweiterung der Abbauzone auf den entsprechenden Teilparzellen Nrn. 640, 641 und 537 vorsieht. Gernäss Seite 5 des Planungsberichts wird das Abbaugebiet um insgesamt 6.4 Hektaren erweitert, wobei vorwiegend Kulturlandfläche betroffen ist. Für das bestehende Abbaugebiet bzw. die heutige Deponie besteht ein rechtskräftiger Gestaltungsplan "Abbauerweiterung. Weierhau" (genehmigt mit RRBEntscheid Nr. 1239 vom 4. Februar 1995). Der Gestaltungsplan ,,Abbauerweiterung Weierhau" soll durch den Gestaltungsplan ·"Materialabbau- und DeponieareaJ· Paradies" ersetzt werden. Die Genehmigung des Gestaltunspla ns "Materialabbau- und Deponieareal Paradies" wird in einem separaten Planungsverfahren behandelt: Umweltverträglichkeit Nach der Verordnung des Regierungsrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; RB 814.011) bedürfen Kies- und Sandgruben, Steinbrüche und andere nicht der Energiegewinnung dienende Materialentnahmen aus dem Boden mit einem abbaubaren Gesamtvolumen von mehr als 300 000 m3 einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Bei einem UVP-pflichtigen Vorhaben ist gleichzeitig mit einem Gestaltungsplan gernäss § 2 der Verordnung des Regierungsrates zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV; RB 814.011) ein Umweltverträglichkeitsbericht zu erstellen, sofern der Detaillierungsgrad des Gestaltungsplans eine umfassende Prüfung der Umweltverträglichkeit zulässt. Dies ist beim zu r Genehmigung eingereichten Gestaltungsplan der Fall. Mit Bericht vom 4. Juli 2014 erfolgte eine Prüfung durch die UVP-Fachstelle. Diese Prüfung ergab, dass dieses. Vorhaben grundsätzlich als umweltverträglich eingestuft werden kann.

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Zonenplanänderung Die von der Erweiterung der Abbauzone betroffenen Teilparzellen befinden sich heute in der Landwirtschaftszone (Parzelle Nr. 640) und in der Naturschutzzone im Wald (Parzelle Nr. 537). Mit der Teilparzelle Nr. 641 wird zudem ein Flurweg in das Abbaugebiet miteinbezogen. Die Teilparzellen werden der für den Abbau vorgesehenen Abbauzone (AB) mit den Vorschriften gemäss Art. 36 des kommunalen Baureglements (RRB Nr. 925 vom 6. November 2001) zug'ewiesen. Gestaltungsplan Die allgemeinverbindlichen Teile des Gestaltungsplans bestehen laut Art. 3 SBV aus Plänen zu den Abbauetappen mit Rekultivierung und Erschliessung 1 :2'000, Endsituation 1:1 '000, Geologische Profile 1:1 '000/200 sowie Sonderbauvorschriften (SBV). lndessen ging in Art. 3 SBV der Situationsplan 1:1 '000 mit den Profilschnitten vergessen, der ebenfalls zum allgemeinverbindlichen Teil des Gestaltungsplans gehört. Dies wird mit einem Hinweisvermerk zu Art. 3 SBV ergänzt. Nebst dem Gestaltungsplan liegt den Genehmigungsunterlagen ein Rodungsgesuch bei. Informationen zur Erläuterung des Vorhabens sind im Planungsbericht enthalten. Ausserdem gehört zu den Genehmigungsunterlagen auch der Umweltverträglichkeitsbericht vom 25. Oktober 2013. Der GP Undere Weier beZWE2Ckt nach Art. 2 der Sonderbauvorschriften (SBV) einen umweltverträglichen Abbaubetrieb, die Rekultivierung, Endgestaltung sowie landschaftliche und forstwirtschaftliche Folgenutzung sicherzustellen. Insbesondere sollen dabei laut Kapitel 3 des Planungsberichts das maximal zulässige Abbauvolumen, die Eingliederung in die Landschaft und die Grundsätze der zukünftigen Nutzung, Wegführung und Bepflanzung geregelt werden. Zudem soll der Gestaltungsplan die Erschliessung und Etappierung während des Abbaubetriebs aufzeigen. Abgestimmt auf die örtliche Situation scheint der Zweckartikel in Übereinstimmung mit§ 23 PBG sachgerecht. Dem Gestaltungsplan liegt ein Abbaukonzept zu Grunde, welches gemäss Art. 2 und 10 SBV einen Abbau in drei Etappen vorsieht. Dabei soll generell von Nordosten nach Südwesten abgebaut bzw. wieder aufgefüllt werden. Gemäss Art. 9 SBV darf zur Auffüllung ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial verwendet werden. Laut Art. 13 SBV soll nach Abschluss des Abbaus bzw. Auffüllens die Landwirtschafts- und Forstfläche sowie der Flurweg wieder hergestellt werden. Des Weiteren wird im GP Undere Weier die ungefähre Lage des Absetzbeckens, die Grubenzufahrt und die Grubenentwässerung verbindlich festgelegt. Laut Art. 4 SBV erfolgt der Transport des abgebauten Lehmmaterials zur Ziegelei über die Grubenpiste der angrenzenden Deponie Paradies. Die Wegfahrt aus dem Gelände erfolgt über die .bestehende Radwaschanlage und die Ziegeleistrasse, über die bereits die Ersch liessung des rechtskräftigen Gestaltungsplans "Abbauerweiterung Weierhau" verläuft. Die in Art. 4 SBV aufgeführten Grubenpiste, Radwaschanlage und Ziegeleistrasse sind jedoch ausserhalb des Geltungsbereichs des GP Undere Weier, weshalb

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Art. 4 SBV nicht genehmigt werden kann . Die Art und Weise, wie die Erschliessung

ausserhatb des Gestaltungsplanperimeters erfolgt, kann in den Plänen lediglich als Hinweis aufgenommen oder im Planungsbericht informativ erläutert werden. Verbind liche Festlegungen für Bereiche ausserhalb des Gestaltungsplanperimeters können nicht getroffen werden. Allerdings kann innerhalb des Perimeters die Grubenzu- und wegfahrt sowie ein Wendehammer geregelt werden , wie es im Plan ,Abbauetappen 1 -3 mit Reku ltivierung ·und Erschliessung 1:2'000" gemacht wurde.

Art. 12 SBV zufolge sind ökologische Aufwertungsmassnahmen im Bereich des südlich

angrenzenden Waldsaums in der Endgestaltung des GP Undere Weier dargestellt. Im Plan "Endsituation 1:1 '000" sind jedoch keinerlei ökologischen Aufwertungsmassnahmen erkennbar. Zudem ist der südlich angrenzende Waldsaum nicht mehrTeil des Gestaltungsplanperimeters. Art. 12 SBV kann demzufolge nicht genehmigt werden. Die im Rahmen der Vorprüfung thematisierten ökologischen Aufwertungsmassnahmen in Form von wechselfeuchten Biotopen befinden sich im Geltungsbereich des GP Materialabbau-und Deponieareal Paradies. Indessen wird im GP Materialabbau- und Deponieareal Paradies lediglich im Norden ein wechselfeuchtes Biotop festgelegt. Im Bereich des südlich angrenzenden Waldsaums sind auch im GP Materialabbau- und Deponieareal Paradies keine Aufwertungsmassnahmen festgelegt. Folglich ist zu prüfen, ob allenfalls ökologische Aufwertungsmassnahmen im Rahmen des noch folgenden Abbaubewilligungsverfahrensals Auflage formuliert werden können bzw. Teil des Abbaugesuches sind. Die vorliegende Zonenplanänderung (Zuweisung der Forstzone zur Abbauzone) bzw. der GP Undere Weier ist mit einem entsprechenden Rodungsgesuch verknüpft. Konkret kommt es zu einer Rodung auf einer Fläche von 1'000 m2 . Weil die massgebliche Rodungsfläche (bewilligte bzw. ausgeführte Rodungsvorhaben der letzten 15 Jahren zum selben Werk) mit 24'400 m2 deutlich mehr als 5'000 m2 beträgt, musste zusätzlich das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zur Stellungnahme eingeladen werden. Mit Entscheid vom 2. Juli 2015 hat das kantonale Forstamt eine Rodungsbewilligung mit der von der Abteilung Natur und Landschaft und vom BAFU gestützten Auflage erteilt, dass zur Kaschierung der geplanten Grubenerweiterung. eine Hecke als Sichtschutz zu pflanzen ·ist. Indessen weist die Abteilung Natur und Landschaft darauf hin, dass im Plan "Abbauetappen 1-3" keine Hecke zu finden ist. ln den Vorabklärungen wurde vereinbart, dass wäh rend der Abbauphase eine Hecke als Sichtschutz gegen Westen dienen. soll. Entsprechend ·ist das Pflanzen der Hecke innerhalb des Baugesuchsverfahrens in das Gesuch aufzunehmen . Nach Beendigung des Abbaus kann die Hecke wieder entfernt werden. Anstelle der Hecke ist nach Absprache mit der Abteilung Natur und Landschaft zwecks einer ökologischen Aufwertung ein aufgewerteter, stufiger Waldrand entlang des südlich angrenzenden Waldrandes zu gestalten. ln Art. 13 SBV wird die Folgenutzung des GP Undere Weier festgelegt. Laut Absatz 1 soll die heute rechtskräftige Landwirtschaftszone, die mit der vorliegenden Zonen-

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planänderungder Abbauzone zugewiesen wird, nach Beendigung des Abbaus bzw. der Auffüllarbeiten wieder in vollem Umfang hergestellt werden. Zudem wird in Absatz 2 von

Art. 13

SBV mitgeteilt, dass der als Forstzone bezeichnete Bereich der Waldgesetzgebung untersteht. ln einem Gestaltungsplan kann zwar die zukünftige Nutzung (z.B. ·landwirtschaftliche Nutzung) festgelegt werden, nicht aber die zukünftige Zonierung. Die ·Zuweisung einer Fläche zu einer bestimmten Zone ist mit der Anpassung des Zonenplans zu vollziehen. Nach Abschluss der Auffüllarbeiten sind die betroffenen Flächen im 'Rahmen einer Zonenplanänderung den Nutzungszonen entsprechend der Endgestaltung zuzuweisen. Dass die Forstzone der Waldgesetzgebung untersteht, versteht sich von selbst. Zudem ist Art. 13 SBV in seinem Wortlaut keine Bestimmung, sondern dient lediglich als Hinweis. Die Absätze 1 und 2 des Art. 13 der SBV können aus obgenannten Gründen nicht genehmigt werden. Die Abteilung Abfall und Boden des Amtes für Umwelt hat festgestellt, dass ihre Forderungen aus der letzten Vorprüfung des Gestaltungsplans nach einer Anpassung von

Art. 8 der Sonderbauvorss:;hriften nicht vollständig umgesetzt wurden. Konkret wurde

verlangt, dass die Flächen nach Beendigung des Abbaus und der Auffüllarbeiten wieder als Fruchtfolgefläche gemäss Sachplan des Bundes ausgeschieden werden können. Wie ein Vergleich mit der Vollzugshilfe des Bundesamts für Raumentwicklung von 2006 zeigt, werden die Anforderungen mit der in Art. 8 Abs. 3 SBV vorgesehenen pflanzennutzbaren Gründigkeit (PNG) von 40 cm nicht erreicht. Zur Ausscheidung von Fruchtfolgeflächen bedarf es der Einhalturig der Qualitätskriterien der erwähnten Richtlinie · und somit u.a. einer PNG von mindestens 50 cm. Dass die nun vorliegenden Sanderbauvorschriften hinter den Vorgaben des UVB-Fachberichtes zurückbleiben, ist nicht hinnehmbar. Dies würde sowohl einen Fruchtfolgefläche-Verlustdes Thurgauer Kontingentes bedeuten als auch gegen qie Grundsätze des Vollzugskonzeptes qualitativer Bodenschutz 2012 verstossen. Art. 8 SBV kann folglich nur mit einem Hinweisvermerk genehmigt werden, dass eine pflanzennutzbaren Gründigkeit von mindestens 50 cm festgesetzt wird. Zudem ist nochmals darauf hinzuweisen, dass die Massnahmen aus dem Bericht zur Umweltverträglichkeit sowie dem Prüfbericht des Amtes für Raumentwicklung vom 04. Juli 2014 vollumfänglich umzusetzen sind.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen ab Publikation im Amtsblatt beim Verwaltungsgerichtdes Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Sie ist unterzeichnet und im Doppel einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, und es sind die Beweismittel aufzuführen. Expediert:

2 3. Sep. 2015

9465-S-1.pdf

Kanton Thurgau

Gemeinde Schlatt

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Gestaltungsplan Materialabbau "Undere Weier" Sonderbauvorschriften

Vom Gemeinderat beschlossen am: ......a?'L ...zE.6.r."Uac. ..d.<?..6.::'.........

Öffentliche Auflage vom . .t?tf:..<?.-d.. --:-:.2-.?.:::P.d~/S

Der Gemeindeammann:

Der Gemeindeschreiber:

TEILWEISE. Genehmigt vom Departement fü r Bau und Umwelt des Kanton Thurgau KANTON TH URGA U

Mit Entscheid Nr. .... .Y.S...........

Verfasser:

G Eo)fEST

GEOLOGEN INGENIEURE GEOPHYSJKER UMWElTfACHLEUTE

DEPARTEMENT FÜR BAU UN O UMWELT esoo FRAUENFELD

vom : ... 2:~.. :~. :.20JS...........

Gestaltungsplan Materialabbau .Undere Weier" Paradies - Sonderbauvorschriften

Inhaltsverzeichnis

Seite

A Allgemeines

3

B Erschliessung

3

C Materialabbau und Auffüllung

4

D Endgestaltung

5

E Sicherheit

5

F Schlussbestimmnugen

6

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Gestaltungsplan Materialabbau .Undere Weier" Paradies - Sonderbauvorschriften

A

ALLGEMEINES

Art. 1 Zweck und Inhalt

Der Gestaltungsplan bezweckt und regelt: Den geordneten, koordinierten Abbau- und Auffüllbetrieb Berücksichtigung der Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit

unter

Die Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung mit anschliessender Rekultivierung Die Endgestaltung und Folgenutzung im Bereich des Gestaltungsplanperimeters gernäss der Land- und Forstwirtschaft sowie des Natur- und Landschaftsschutzes

Art. 2 Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Gestaltungsplanes .Undere Weier" ist in der Planbeilage . Endsituatio n 1: 1'000" mit dem entsprechenden Perimeter festgelegt eingetragen.

Art. 3 Bestandteile des Gestaltungsplanes

Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden verbindlichen Unterlagen: Abbauetappen 1-3 mit Rekultivierung und Erschliessung 1 :2'000 (12.09.2013) Endsituation 1: 1'000 mit Profilschnitten 1:1000/200 (29.07.2013) Geologische Profile 1:1000/200 (29.07.2013) Sonderbauvorschriften ....

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ERSCHLIESSUNG

-Art. 4 Erschliessung 1

Der interne Transport des abgebauten Lehmmaterials zur Ziegelei erfolgt über die entlang der Ostflanke der Deponie Paradies verlaufende Grubenpiste.

2

Der Transport von externem Auffüllmaterial erfolgt über die Ziegeleistrasse und die Grubenpiste.

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Die Wegfahrt aus dem Werkgelände erfolgt über die Radwaschanlage der Deponie Paradies und die Ziegeleistrasse.

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Gestaltungsplan Materialabbau "Undere Weier" Paradies - Sonderbauvorschriften

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MATERIALABBAU UND AUFFÜLLUNG

Art. 5 Abbaubereich und Etappierung

Der Materialabbau auf den Parzellen 537, 640 und 641 erfolgt in der Reihenfolge der Etappen eins bis drei. Die diesbezüglichen Details sind im Plan "Abbauetappen 1 - 3 mit Rekultivierung, Situation 1:2000" enthalten.

Art. 6 Abbaukote

Die tiefste Abbaukote liegt bei 371 m. ü. M.

Art. 7 Grubenentwässerung

Die Grubenentwässerung erfolgt über ein Absetzbecken mit Pumpensumpf zum westlichen Ziegelweiher. Von dort fliesst es in den Petribach. Damit soll sichergestellt werden, dass nur trübstofffreies Wasser in den Vorfluter gelangt. Das Absetzbecken kann im Verlauf des Abbaubetriebes verlagert werden.

Art. 8 Bodenmaterial

1

Das Abdeckmaterial (Humus und Unterboden) ist -soweit es gernäss Verordnung VBBo 01 Juni 2012 unbelastet oder schwachbelastet ist- für die Rekultivierung zu verwenden. Abdeckmaterial, welches eine starke Schwermetallbelastung aufweist, muss in eine Inertsoffdeponie entsorgt werden 2

Sämtliche mit dem Materialabbau in Zusammenhang stehende Kulturerdearbeiten haben nach den "Richtlinien für den fachgerechten Umgang mit Böden" des Schweizerischen Fachverbandes für Sand, Kies und Beton (FSKB) zu erfolgen.

Ais Rekultivierungsziel ist eine pflanzennutzbare Gründigkeit (PNG) von mindestens) /.L/~ t-c,. 40 cm zu erreichen, was nach "Kartieren und Beurteilen von Landwirtschaftsböden" .; (Schriftenreihe der FAL 24, 1997) einer Nutzungseignungsklasse 4 entspricht

3

Art. 9 Qualität Auffüllmaterial

Es darf ausschliesslich unverschmutztes Aushubmaterial zur Auffüllung verwendet werden, Dieses stammt einerseits aus grubeninternem Abraum andererseits aus externen Quellen.

Art. 10 Etappierung

Die Auffüllung erfolgt in der Reihenfolge der Etappen eins bis drei. Die diesbezüglichen Details sind im Plan "Abbauetappen 1 - 3 mit Rekultivierung, Situation 1:2000" enthalten.

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Gestaltungsplan Materialabbau "Undere Weier'' Paradies - Sonderbauvorschriften

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ENDGESTALTUNG

Art. 11 Topographie

Die topographische Gestaltung ist im Gestaltungsplan Tongrube "Undere Weier" Paradies Endsituation 1:1000 (Plan Nr. S0620.9-1) dargestellt.

Art. 12 ökologische Aufwertung

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Die Herrichtung der im Endgestaltungsplan bezeichneten ökologischen Elemente zur Förderung von wertvollen Lebensräume für spezialisierte Tier- und Pflanzenarten wird durch die zuständigen Behörden fachlich begleitet.

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Die ökologischen Aufwertungsmassnahmen im Bereich des südlich angrenzenden Waldsaumes sind im Gestaltungsplan Tongrube "Undere Weier" Paradies Endsituation · -·-.: 1:1000 (Plan Nr. S0620.9-1) dargestellt.

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Art. 13 Folgenutzung

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Die im aktuell gültigen Zonenplan ausgeschiedene Landwirtschaftszone wird in vollem _ .., Umfang wieder hergestellt. 1 2 Der als Forstzone bezeichnete Bereich untersteht der Waldgesetzgebung. Die Rekultivierungs- und Pflegernassnahmen erfolgen nach den Vorgaben der zuständigen ._Behörden(Forstdienst). 3

Die Flurstrasse (Parz. 641 ), welche das Abbaugebiet quert und durch den Abbau unterbrochen wird, wird nach Abschluss der Auffüllarbeiten wieder hergestellt.

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SICHERHEIT

2 weitere Artikel

Art. 14 Sicherheit

1

1m Bereich von Steilböschungen auf der Ost-, West- und Südseite des Grubengeländes sind zweckmässige Abschrankungen zu errichten 2

Der Zufahrtsbereich der Grube ist durch eine Abschrankung gegen unbefugtes Deponieren zu sichern

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,. Gestaltungsplan Materialabbau .Undere Weier" Paradies - Sonderbauvorschriften

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SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Art. 15 lnkrafttreten

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Zeitpunkt des lnkrafttretens des Gestaltungsplanes und der mitgeltenden Dokumente ist die Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt.

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