Einzelbaum, Blutbuche Parz. Nr. 248

Plan da protecziun · Waengi

Document

Gener
Plan da protecziun
Sutgener
Objects natirals
Vischnanca
Waengi
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Gemeinderat
Procedura
Einzelentscheid, geschützt
Decidì
01-09-2015
En vigur dapi
01-09-2015

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Gemeinde Wängi

Steinlerstrasse 2 | Postfach 69 | 9545 Wängi Telefon 052 369 77 77 | Fax 052 369 77 86 [email protected] | www.waengi.ch

Entscheid Gemeinderat des Gemeinderates vom 1. September 2015

Unterschutzstellung eines erhaltenswerten Einzelobjektes

Objekt: Einzelbaum, Blutbuche Parz. Nr.: 248, Grundbuch Wängi Eigentümer: Paul und Annamaria Meier, Steinlerstrasse 18, 9545 Wängi

Der Gemeinderat stellt fest und zieht in Erwägung:

1. Nach 810 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (NHG-TG; RB 450.1) haben die Gemeinden den Schutz und die Pflege von erhaltenswerten Objekten zu sichern.

Gemäss Art. 8 des Reglementes zum Schutz und zur Pflege der Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Wängi sind landschafts- und ortsbildprägende Einzelbäume sowie besonders alte Bäume vor direkter- oder indirekter Schädigung zu schützen und erforderliche Erhaltungsmassnahmen durchzuführen.

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2. Deroben genannte Einzelbaum weist bereits ein erhebliches Alter auf, ist landschafts- und ortsbildprägend und somit schützenswert.

Demnach entscheidet der Gemeinderat:

1. Der Einzelbaum (Blutbuche) auf der Parz. Nr. 248, Grundbuch Wängi, wird unter Schutz gestellt.

Gemäss Art. 2 des Reglementes zum Schutz und zur Pflege der Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Wängi bedürfen Eingriffe in geschützte Objekte einer Bewilligung der Gemeinde. Unterhalt und Pflege von Naturobjekten im üblichen Rahmen sind weder bewilligungs- noch meldepflichtig.

Der Einzelbaum ist gemäss Art. 8 Abs. ı des Reglementes zum Schutz und zur Pflege der Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Wängi vor direkter- oder indirekter Schädigung zu schützen und erforderliche Erhaltungsmassnahmen durchzuführen. Es ist auf einen tragfähigen Kronenaufbau zu achten.

Die Fällung eines geschützten Einzelbaumes ist bewilligungspflichtig und kann nur unter den Bedingungen von Art. 8 Abs. 2 des Reglementes zum Schutz und zur Pflege der Naturund Kulturobjekte der Gemeinde Wängi durch die Gemeindebehörde bewilligt werden.

Gemeinde Wängi Entscheid Unterschutzstellung eines erhaltenswerten Einzelobjektes / Einzelbaum/Blutbuche Parz. Nr. 248 Seite 2

2. Finanzierung der Pflege und des Unterhalts

Die Gemeinde Wängi übernimmt keinerlei Kosten für die Pflege und den Unterhalt des Baumes, Insbesondere werden auch keine Beiträge gemäss Art. 6 Abs. 2 des Beitragsreglementes zum Schutz und zur Pflege der Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Wängi ausgerichtet. Alle Kosten sind durch den Grundeigentümer zu tragen.

3. Diese Anordnungen werden gemäss 8 23 NHG-TG im Grundbuch angemerkt.

4. Rechtsmittel

Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, Rekurs geführt werden. Dieser hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten und ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

5. Entscheid geht per Einschreiben an: - Paul und Annamaria Meier, Steinlerstrasse 18, 9545 Wängi

- Eigentümer der Anstösser-Parz. Nr. 835 Grundbuch Wängi Maurer Esther Erben: - Rolf Schmid, Tüfwisstrasse 17, 8185 Winkel - Dominik Schmid, Halden 23, 8184 Bachenbülach - Beat Schmid, Heerenweg 9, 8200 Schaffhausen - Philipp Schmid, Stationsstrasse 78, 8907 Wettswil

ohne Einschreiben an:

- Grundbuchamt Münchwilen, Murgtalstrasse 20, 9542 Münchwilen, zur Anmerkung im Grundbuch (nach Rechtskraft)

- Amt für Raumentwicklung, Abt. Natur und Landschaft, 8510 Frauenfeld

- geotopo AG, Frauenfelderstrasse 49, 8370 Sirnach

einderat Wängi c

Thomas Goldinger Timo Bär Gemeindepräsident Gemeindeschreiber

versandt am: 16. September 2015