Zonenplan <1999> Stockete, Holzhäusern

Plan da zonas · Amlikon-Bissegg · Abolì ils 27-05-2020

Document

Numer
59
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Amlikon-Bissegg
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
27-10-2015
En vigur dapi
01-12-2015
Abolì
27-05-2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Amlikon-Bissegg mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

Departement für Bau und Umwelt

~ Thurgau~~ Frauenfeld, 27. Oktober 2015

Entscheid Nr. 59 01 04/2015/DBU/ARE

Politische Gemeinde Amlikon-Bissegg Zonenplanänderung Stockete, Holzhäusern

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

1. Die vom Gemeinderat Amlikon-Bissegg am 2. Dezember 2014 beschlossene Zonenplanänderung Stockete, Holzhäusern wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Amlikon-Bissegg, Flugplatzstrasse 12, 8514 Amlikon-Bissegg, unter Beilage von drei Dossiers Zonenplanänderung Stockete, Holzhäusern, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Grundbuchamt Märstetten, Bahnhofstrasse 34, Postfach 269, 8560 Märstetten - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Amt für Umwelt. - Forstamt - Landwirtschaftsamt -.Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers Zonenplanänderung Stockete, Holzhäusern, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 8. Juni 2015 ersucht der· Gemeinderat Amlikon-Bissegg um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Zonenplanänderung Stockete, Holzhäusern wurde vom Gemeinderat als geringfügig eingestuft und daher im Verfahren gernäss § 4 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) beschlossen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig.

Die vorliegende Zonenplanänderung betrifft die südlich des Weilers Holzhäusern gelegene Parzelle Nr. 278. Diese ist gernäss rechtskräftigem Zonenplan der Landwirtschaftszone Lw und der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen öz zugewiesen. Auf

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dem der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Öz zugehörigen Teil der Parzelle betreibt die Firma A. Wellauer GmbH Transporte einen Entsorgungs- und Kompostierplatz. Die Zonenplanänderung Stockete, Holzhäusern beinhaltet die Umzonung eines 3.85 m breiten Streifens (404m 2) im Osten des der Zone für.öffentliche Bauten und Anlagen Öz zugehörigen Teils in die Landwirtschaftszone. Im Gegenzug wird die bestehende Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Öz um 404m 2 gegen Norden erweitert. Begründet wird die vorliegende Zonenplanänderung mit dem Aufstellen von Umschlagsboxen für die Entsorgung von Grüngut oder Kies. Um die damit verbundene optimalere Nutzung des Kampestierplatzes verwirklichen zu können, soll eine neue breitere Zufahrt inklusive Schranke erstellt werden. Oie neue Zufahrt ist im Bereich der bestehenden Zufahrt im Norden der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Öz geplant. Um die geplante Verbreiterung erstellen zu können, wird die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen Öz in diesem Bereich etweitert. Es ist darauf hinzuweisen, dass sich bei den Planunterlagen ein Kanzleifehler eingesch lichen hat. Bei der Darstellung des rechtsgültigen Zonenplans wird die dunkelgrüne Fläche in der Legende als LandschaftsschutzZone Ls bezeichnet. Es handelt sich jedoch nicht um eine Landschaftsschutzzone sondern um Wald. Dieser Fehler betrifft nur die Darstellung des rechtsgültigen Zustandes und nicht die eigentlichE? Zonenplanänderung Stockete, Holzhäusern. Die Datengrundlage für die Darstellung des rechtsgültigen Zonenplans ist entsprechend zu überprüfen und allenfalls zu korrigieren. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die angeschriebenen Fachsteilen keine Vorbehalte- gegen die Vorlage angebracht. Oie vorliegende Zonenplanänderung erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (RB 700) und kann genehmigt werden.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weirifelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

. 2 7. Okt. 2015