Schule-Hintere Bahnhofstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Affeltrangen · Abolì ils 30-04-2024
Document
- Numer
- 21
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da lingias da construcziun
- Vischnanca
- Affeltrangen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 12-12-1996
- En vigur dapi
- 12-12-1996
- Abolì
- 30-04-2024
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT DES KANTONS THURGAU ENTSCHEID
Frauenfeld,
21
EXEMPLAR ARP TG
12. Dezember 1996
PG AfTeltrangen Baulinienplan «Schule/Hintere Bahnhofstrasse>> I Ausserkraftsetzung
Quartierplan
«Schule ll. Etappe und Neuwiesen>>
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Am 10. September 1984 genehmigte der Regierungsrat mit RRB Nr. 1446 den Quartierplan «Schule II. Etappe und Neuwiescn>> und die Ausscrkraftsctzung des Quartierplans «Schule>> (RRB Nr. 1677 vom 20. August 1974). Der Gemeinderat Affcltrangcn ersucht nun mit Schreiben vom 7. Juni 1996 beim Departement für Bau und Umwelt um Genehmigung der Aufhebung des Quartierplans «Schule II. Etappe und Neuwiesen>>. Die Änderung des Quartierplans «Schule II. Etappe und Ncuwicscn>> aus dem Jahre 1986 (RRB Nr. 853 vom 3.6.1986) ist als Bestandteil (Änderung der Strassenlinienführung) der erwähnten, aufzuhebenden Planung zu bezeichnen. Der Quartierplan soll durch den zur Genehmigung vorliegenden Baulinienplan <<Schule/Hintere Bahnhofstrassc>> ersetzt werden. Nachdem nun die Einsprachen von der Politischen Gemeinde am 13. November 1996 entschieden wurden, kann das Genehmigungsgesuch bearbeitet werden. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Aufhebung und den Baulinienplan keine Rekurse hängig. Ausgelöst wurden die vorgenannten Planungen durch Bauvorhaben der Oberstufengemeinde. Mit dem Baulinienplan <<Schule/Hintere Bahnhofstrasse>> werden neue Baulinien für Bauten und Anlagen, für Kleinbauten und auch Anlagebaulinien festgesetzt. Damit sollen sowohl die geplanten Bauten der Oberstufengemeinde als auch die Realisierung der Bachöffnung und des Fussweges ermöglicht werden. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden die im Plan eingetragenen rechtskräftigen Baulinien lediglich generell überprüft. Es scheint, dass diese teilweise nicht korrekt wiedergegeben sind (z.B. Parzellen Nm. 1041 und 1042). Der Gemeinderat wird eingeladen, alle rechtskräftigen Baulinien zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung ist dem Amt für Raumplanung mitzuteilen. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung wurden keine grundsätzliehen Vorbehalte angebracht. Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1 . Der vom Gemeinderat Affeltrangen am 20. Mai 1996 beschlossene Baulinienplan <<Schule/Hintere Bahnhofstrasse>> und die Ausserkraftsetzung des Quartierplans «Schule II. Etappe und Neuwiesen>> - inkl. Niveaulinienplan Plan Nr. Q 83/124-013 und der Änderung des Quartierplans (RRB Nr. 853 vom 3.6.1986; drei Pläne) - werden im Sinne der Erwägungen genehmigt.
229093/1500
-2 -
2. Mitteilung an: - Gemeinderat Affeltrangen, 9556 Affeltrangen, unter Beilage von je zwei Baulinienplänen «Schule/Hintere Bahnhofstrasse>> und <<Aufhebung Quartierplan>>, je mit Genehmigungsvermerken, (ehargc) Departement für Bau und Umwelt - Amt für Umweltschutz und Wasserwirtschaft - Tiefbauamt Amt für Raumplanung (2), unter Beilage von einem Baulinienplan <<Schule/Hintere Bahnhofstrasse» und einem Plan <<Aufhebung Quartierplan>>, je mit Genehmigungsvermerken sowie der übrigen Akten
DEPARTEMENT FÜR BAU UND UMWELT
Regierungsrat H.P. Ruprecht
Rechtsmittel Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8500 Frauenfeld, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.
Expediert:
13_ Dezember 1996