Stockenholz

Plan d'utilisaziun spezial · Eschlikon

Document

Numer
50
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Eschlikon
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
01-07-2010
En vigur dapi
01-07-2010

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

Text

Departement für Bau und Umwelt

~~

Thurgau"'~ Frauenfeld, 1. Juli 2010

Entscheid Nr. 50 0098/201 0/DBU/ARP

Politische Gemeinde Eschlikon Änderung Baulinienplan Stockenholz (Änderung 2010)

1_ Mit Schreiben vom 25. Mai 2010 ersucht der Gemeinderat Eschlikon um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Aufgrund der eingereichten Unterlagen ·kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen den Baulinienplan Stockenholz (Änderung 201 0) keine Rekurse hängig. 2. Der zur Genehmigung eingereichte Baulinienplan Stockenholz (Änderung 2010) betrifft die Änderung des Baulinienplans Stockenholz, der vom Departement für Bau und Umwelt mit Entscheid Nr. 107 am 30. September 2004 genehmigt wurde. Gemäss Planungsbericht plant die Firma lnno Recycling AG ihren Betrieb sowie die öffentliche Abfallsammelstelle auf die Parzelle Nr. 406 zu erweitern. Um eine optimale Abwicklung verschiedener Betriebsabläufe zu verbessern, sei es notwendig, auf der Südseite des geplanten Neubaus die Verkehrsfläche zu erweitern . Um dies zu ermöglichen, sei eine Anpassung an der Baulinie für Anlagen notwendig. Mit einer neuen Baulinie für Verkehrsflächen wird der heutige Waldabstand von 8.25 m auf 3. 00 m reduziert. Gernäss § 63 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) kann die Gemeindebehörde nur aus "besonderen Gründen" mit Baulinien vom ordentlichen Waldabstand abweichen. Diese Gründe erscheinen vorliegend erbracht. Weitere Angaben zum Verständnis der Vorlage enthält der Planungsbericht

Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen keine Vorbehalte gegen die Änderung des Baulinienplans Stockenholz angebracht. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 33 Abs . 1 PBG. Einer Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt steht somit nichts im Wege.

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet:

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1. Die vom Gemeinderat Eschlikon am 11. März 201 0 beschlossene Änderung des Baulinienplans Stockenholz wird genehmigt. 2. Mitteilung an : - Gemeinderat Eschlikon, 8360 Eschlikon, unter Beilagezweier Baulinienpläne Stockenholz (Änderung 201 0), je mit Genehmigungsvermerk (charge)

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Thurgau~~ 2/2

-Amt für Umwelt - Forstamt - Jagd- und Fischereiverwaltung -Amt für Raumplanung, unter Beilage eines Baulinienplans (Änderung 201 0) mit Vermerk analog der Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten

7irmentfür Bau un

Umwelt

Dr. Jakob Stark

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:

- t

Juli 2010

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