Änderung NHG
Plan da protecziun · Pfyn
Document
- Numer
- 39
- Gener
- Plan da protecziun
- Sutgener
- Objects culturals
- Vischnanca
- Pfyn
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Decidì
- 26-07-2016
- En vigur dapi
- 01-09-2016
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
9530-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
~~
Thurgau~~ Frauenfeld, 26. Juli 2016
Entscheid Nr. 39 0225/2015/DBU/ARE
Politische Gemeinde Pfyn Änderung Schutzplan Natur- und Kulturobjekte
· Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Pfyn am 20. Mai 2015 bzw. am 12. Oktober 2015 beschlossene Änderung des Schutzplans Natur- und Kulturobjekte sowie der zugehörigen Schutz- und Pflegevorschriften (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 16 vom 14.2.2003) wird genehmigt. 2. · Mitteilung an: - Gemeinderat Pfyn, Hauptstrasse 35, Postfach, 8505 Pfyn, unter Beilage von drei Dossiers der Änderung des Schutzplans Natur- und Kulturobjekte, je mit Genehmigungsvermerk (charge) - Amt für Archäologie - Amt für Denkmalpflege - Amt für Umwelt - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Raumentwicklung (2), unter Beilage von zwei Dossiers der Änderung des Schutzplans Natur- und Kulturobjekte, mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten. ·
Erwägungen: Mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 ersucht der Gemeinderat Pfyn um Genehmigung der Änderung des Schutzplans Natur- und Kulturobjekte sowie der zugehörigen Schutz- und Pflegevorschriften. Die genannte Schutzplanänderung wurde vom Ge. meinderat am 20. Mai 2015 bzw. nach Anpassung infolge Einsprachen am 12. Oktober 2015 beschlossen. Sämtliche rechtsmittelberechtigten thurgauischen Organisationen nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat (TG
~~
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Thurgau"~ 2/3
NHG; RB 450.1) wurden mit den Auflagen-Dossiers bedient. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlossen werden, dass das Verfahren ordnungsgernäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt si-nd gegen den geänderten Schutzplan keine Rekurse hängig. Die Vorlage wurde vom Amt für Raumentwicklung mit Stellungnahme vom 13. April 2015 vorgeprüft Die Politische Gemeinde Pfyn verfügt bislang über einen Schutzplan Natur- und Kulturobjekte gernäss TG NHG, welcher mit DBU-Entscheid Nr. 16 vom 14. Februar 2003 genehmigt wurde. Die beschlossenen Änderungen sind in einem Situationsplan 1:5'000 (Änderungen 2015) sowie den Schutz- und Pflegevorschriften (Änderungen 2015) mit angehängter Objektliste dargestellt. Das kantonale Hinweisinventar wurde im Gebiet der Gemeinde Pfyn im Jahr 2007 revidiert. Mit dem vorliegenden überarbeiteten Schutzplan reagiert die Gemeinde im Bereich der Kulturobjekte nun auf die Ergebnisse der genannten kantonalen Einstufungs.;. Überprüfung. Die Differenzen zwischen Schutzplan und Hinweisinventar werden mit der Schutzplanänderung weitestgehend ausgeräumt. Neu unter Schutz gestellt werden vorliegend 21 Gebäude. Mit Ausnahme eines Objektes sind mit dieser Anpassung sämtliche, der im bereinigten Hinweisinventar als "wertvoH" oder "besonders wertvoll" eingestuften Gebäude unter Schutz gestellt. Diese eine Nicht-Unterschutzstellung wurde in Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen im Gemeinderatsbeschluss vom 12. Oktober 2015 begründet und dargelegt. Diese Abweichung vom kantonalen Hinweisinventar liegt im Ermessen der Gemeinde und kann akzeptiert werden . Im Weiteren wurden im Rahmen der Revision des Schutzplanes zwei bereits gefällte Einzelbäume aus dem Schutzplan entlassen. Deren Fällung wurde vom Gemeinderat am 4. April2011 bzw. am 3. April2013 erwogen und bewilligt. Im zweiten Fall wurde von der Gemeindebehörde eine Ersatzpflanzung verfügt. Dieser Baum soll gernäss den Ausführungen im Planungsbericht in seiner heutigen Form jedoch nicht in den Schutzplan aufgenommen werden. Im Weiteren wies die Abtei lung Natur und Landschaft in ihrer Stellungnahme vom 13. Januar 2016 darauf hin, dass die Hochhecke K49 im östlichen Bereich nicht mehr existiert. Die Gemeinde überprüfte den Sachverhalt im Anschluss vor Ort und stellte fest, dass im Zuge des Bachunterhaltes die Hecke im November 2015 westlich des Bachs auf nahezu ganzer Länge auf Stock gesetzt worden ist. Am 29. März 2016 beschloss der Gemeinderat, das Naturobjekt K49 unter Verwendung einheimischer, langsam wachsender Arten zu erneuern. Im Übrigen wurden einige kleinere redaktionelle Änderungen in den Schutz- und Pfle· gevorschriften vorgenommen.
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-
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Thurgau~~ 3/3
Die Änderung des Schutzplans Natur- und Kulturobjekte sowie der zugehörigen Schutzund Pflegevorschriften erfüllt die Anforderung von § 10 NHG TG und kann durch das Departement für Bau und Umwelt genehmigt werden.
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen. Expediert:
- 3.. AU6. 2016
9530-S-1.pdf
Kanton Thurgau II II
~111111111111111111~11111~111111 OEREB09530
Politische Gemeinde Pfyn
Schutzplan Natur- und Kulturobjekte Schutz- und Pflegevorschriften- Änderungen 2015 ·
Öffentliche Auflage vom 29.05.2015 bis
17.06.2015
16.10.2015 bis
04.11 .2015
Vom Gemeinderat beschlossen am
20.05.2015 I 12.10.2015
Die Gemeindepräsidentin
Vom Departement für Bau und Umwelt genehmigt mit Entscheid Nr. 3ß vom
2G..01..3JJG
KANTON THURGAU DEPARTEMENT FÜR SAU UNO UMWELT 8500 FRAUENFELD
Vom Gemeinderat in Kraft gesetzt per ... ... ........ . Stand: 7. Dezember 2015
INHALTSVERZEICHNIS 1.
2.
3.
4.
5.
ZWECK UND GELTUNGSBEREICH
1
Art. 1 Zweck
1
Art. 2 Geltungsbereich
1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1
Art. 3 Bewilligungspflicht für Eingriffe
1
BESONDERE BESTIMMUNGEN ZU DEN EINZELNEN OBJEKTEN1
Art. 4 Extensiv genutzte, artenreiche Wiesen
1
Art. 5 Riedwiesen
2
Art. 6 Gewässer
2
Art. 7 Kleingehölze I Hecken
2
Art. 8 Einzelbäume und Baumgruppen
2
Art. 9 Grubenareale
3
Art. 10 Wildkrautfluren
3
Art. 11 Gebäude
3
Art. 12 Archäologische Fundstellen
3
BEITRÄGE UND ABGEL TUNGEN
4
26 weitere Artikel
Art. 13 Beiträge und Abgeltungen
4
Art. 14 Bewirtschaftungsverträge
4
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
4
Art. 15 Bewilligungsinstanz
4
Art. 16 Ausnahmen
4
Art. 17 Weitere Schutzobjekte
4
Art. 18 Rechtsmittel
4
Art. 19 In krafttreten
4
ANHANG
5
Verzeichnis der geschützten Naturobjekte
5
Verzeichnis der geschützten Kulturobjekte
8
Archäologische Fundstellen
9
Gemeinde Pfyn
Schutz- und Pflegevorschriften
Der Gemeinderat Pfyn erlässt, gestützt auf§§ 23 und 24 Planungs- und Baugesetz vom 21.12.2011 (PBG), §§ 2 und 10 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat vom 8.4.1992 (NHG), den Schutzplan Natur- und Kulturobjekte mit den dazugehörenden Vorschriften.
1.
ZWECK UND GELTUNGSBEREICH
Art. 1 Zweck
Der Schutzplan bezweckt die Erhaltung und die fachgerechte Pflege der Natur- und Kulturobjekte der Gemeinde Pfyn. Der Schutzplan umfasst die Schutz- und Pflegevorschriften samt Anhang sowie den Situationsplan 1:5000.
Art. 2 Geltungsbereich
Die Bestimmungen des Schutzplanes gelten für folgende, im Situationsplan bezeichneten Objekte: Naturobjekte Extensiv genutzte, artenreiche Wiesen Riedwiesen Gewässer Kleingehölze I Hecken Einzelbäume und Baumgruppen Grubenareale Wildkrautfluren Kulturobjekte -
Gebäude und ihre Umgebung Archäologische Fundstellen.
Soweit durch den Schutzplan nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des Baureglementes der Gemeinde. Die Erlasse des Kantons und des Bundes bleiben vorbehalten.
2.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Art. 3 Bewilligungspflicht für Eingriffe
Alle Eingriffe in Naturobjekte, die über die übliche Pflege hinausgehen, sind bewilligungspflichtig. Alle baulichen Vorkehrungen, Änderungen und Erneuerungen an Kulturobjekten sind bewilligungspflichtig.
3.
BESONDERE BESTIMMUNGEN ZU DEN EINZELNEN OBJEKTEN
Art. 4 Extensiv genutzte, artenreiche Wiesen
Die im Situationsplan eingetragenen Wiesen sind für das Orts- und Landschaftsbild sowie für die Tier- und Pflanzenwelt von besonderer Bedeutung. Die Wiesen sind in ihrem Bestand (Fläche, Eigenart und Zusammensetzung) geschützt und zu erhalten.
Gemeinde pfyn
Schutz- und Pflegevorschriften
Vorbehältlieh anderer vertraglicher Regelungen gelten folgende Pflegevorschriften: • jahrlieh mindestens ein Schnitt (frühester Schnitttermin: 15. Juni); • Schnittgut abführen, auch wenn es keine Verwendung als Futter findet; • keine Düngung; • keine Beweidung, Ausnahme Herbstweide ab 15. September; • keine Pflanzenschutzmittel (Pestizide I Herbizide), ausser für Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen.
Art. 5 Riedwiesen
Die im Situationsplan eingetragene Riedwiese ist für das Orts- und Landschaftsbild sowie für die Tier- und Pflanzenwelt von besonderer Bedeutung. Sie ist in ihrem Bestand (Fläche, Eigenart und Zusammensetzung) geschützt und zu erhalten. Sie darf nicht drainiert werden. Vorbehaltlich anderer vertraglicher Regelungen gelten folgende Pflegevorschriften: • jahrlieh mindestens ein Schnitt (frOhester Schnitttermin: 1. September); • Schnittgut ist aus Flache zu entfernen; • keine Düngung; • keine Beweidung; • keine Pflanzenschutzmittel (Pestizide I Herbizide).
Art. 6 Gewässer
Die im Situationsplan eingetragenen Gewässer sowie deren Uferbereiche sind ökologisch sowie für die Tierund Pflanzenwelt von besonderer Bedeutung. Die Objekte G4, G5, G7, G11 , G17, G18 und G25 sind in ihrem Bestand (Fläche bzw. Länge, Böschungen) geschützt und zu erhalten. Die Gewässer G5 , G7, G11 , G17, G18 und G25 dürfen nicht eingedolt werden. Die Biberlebensraume bei den Gewassern G9 und G1 0 sind geschützt.
Art. 7 Kleingehölze I Hecken
Die im Situationsplan eingetragenen Kleingehölze sind ökologisch sowie für das Siedlungs- und Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Sie sind in ihrem Bestand (Flache, Eigenart und Zusammensetzung) geschützt und zu erhalten. Die Kleingehölze sind fachgerecht zu pflegen . Sie sind bei natürlichem Abgang durch Pflanzungen mit einheimischen Gehölzarten an einem gleichwertigen Standort zu ersetzen. Periodische, selektive und abschnittsweise Rückschnitte zur Verjüngung und Auslichtung sind zwischen November und Februar erlaubt. Dabei dürfen nicht mehr als ein Drittel der Gesamtlänge und davon höchstens Abschnitte von rund 50 m Länge in einem Jahr auf den Stock gesetzt werden. Soweit es die örtlichen Verhältnisse zulassen, ist beidseits der Hecken bzw. rund um Feldgehölze ein Krautsaum von mindestens 3 m extensiv zu bewirtschaften. Das Roden der Hecken sowie Teilen davon ist bewilligungspflichtig. Eine Rodungsbewilligung kann erteilt werden, sofern ein übergeordnetes öffentliches Interesse geltend gemacht und gleichwertiger Ersatz angeboten werden kann. Gernäss BauR (Art. 4.3.2) dürfen in der Landschaftsschutzzone Ls keine Rodungsbewilligungen erteilt werden.
Art. 8 Einzelbäume und Baumgruppen
Die im Situationsplan eingetragenen Einzelbaume und Baumgruppen sind für das Siedlungs- und Landschaftsbild von besonderer Bedeutung. Sie sind in ihrem Bestand (Anzahl, Eigenart und Zusammensetzung) geschützt und zu erhalten. Die Einzelbaume und Baumgruppen sind fachgerecht zu pflegen. Natürliche Abgänge von Einzelbauman sind durch einheimische Jungpflanzen, soweit möglich am selben Standort, zu ersetzen. Baumgruppen sind entsprechend zu ergänzen. Das Fällen der Einzelbäume und Baumgruppen ist bewilligungspflichtig. Eine Schlagbewilligung kann erteilt werden, sofem ein überwiegendes Interesse besteht und der Gesuchsteller für gleichwertigen Ersatz sorgt.
2
Schutz- und Pflegevorschriften
Gemeinde Ptvn
Art. 9 Grubenareale
Die ehemalige Kiesgrube Loch ist für die Tier- und Pflanzenwelt sowie aus geologischer Sicht von besonderer Bedeutung. Sie ist zu erhalten. Die Grubenwand mit den wertvollen geologischen Schichtungen ist ca. alle 10 Jahre herabzuputzen. Das anfallende Material kann in der davorliegenden Vertiefung abgelagert werden.
Art. 10 Wildkrautfluren
Die im Situationsplan eingetragenen Wildkrautfluren sind für die Tier- und Pflanzenwelt von besonderer Bedeutung. Sie sind in ihrem Bestand (Fläche, Eigenart und Zusammensetzung) geschützt und zu erhalten. Für die Wildkrautflur B4 gelten die Pflegevorschriften gernäss Art. 5. Die Wildkrautflur B5 ist periodisch auszulichten, damit sie nicht verbuscht.
Art. 11 Gebäude
Die im Situationsplan eingetragenen Gebäude umfassen Bauten, Bauteile und zugehörige Anlagen, die ortsbaulich, architektonisch, künstlerisch oder geschichtlich von besonderer Bedeutung sind. Der konkrete Schutzumfang wird im Baubewilligungs-/ Vorentscheidsverfahren gernäss §§ 98 ff. PBG festgelegt. Die geschützten Gebäude sind fachgerecht zu unterhalten. Der Abbruch dieser Gebäude oder eine Zerstörung der schutzwürdigen Teile sind untersagt. Der Wiederaufbau nach einem Natur- oder Gewaltereignis ist gewährleistet. Bauliche Veränderungen können nur unter Wahrung des besonderen Charakters dieser Bauten vorgenommen werden. Bei Um- und Ausbauten sowie Renovationen ist die zuständige kantonale Fachsteile beratend beizuziehen. Unter angemessener Berücksichtigung der Nachbarinteressen können Abweichungen von den Regelbauvorschriften bewilligt oder angeordnet werden, wenn dies im Interesse des Objektschutzes oder der Wohnhygiene liegt. ln der Umgebung von geschützten Gebäuden sind Bauten und Anlagen besonders sorgfältig zu gestalten und so einzuordnen, dass eine gute Gesamtwirkung entsteht.
Art. 12 Archäologische Fundstellen
Die im Situationsplan eingetragenen archäologischen Fundstellen sind für das Landschaftsbild sowie als kulturgeschichtliches Erbe von besonderer Bedeutung. Sie sind in ihrem Bestand (Volumen und Eigenart) geschützt und zu erhalten. Im Bereich der Fundstellen dürfen keine erheblichen Bodeneingriffe wie Terrainveränderungen, Drainagearbeiten usw. vorgenommen werden. Der Einsatz von Bodenbewirtschaftungsgeräten in Tiefen über 30 cm ist zu unterlassen. Der Unterhalt des bestehenden Drainagesystems gernäss Plan R. B. N. 373.6, Entwässerung im Breitenloo, 1:1000, von 1941, ist gewährleistet. Ackerbau ist im Bereich der Fundstellen nicht gestattet. Hingegen ist eine Düngung von Dauerwiesen mit Mineral- oder Hofdünger möglich.
3
Gemeinde Pfyn
4.
Schutz- und Pflegevorschriften
BEITRÄGE UND ABGELTUNGEN
Art. 13 Beiträge und Abgeltungen
Für besondere Aufwendungen der Bewirtschafter und Grundeigentümer sowie für Ertragsausfälle aufgrund von Nutzungsbeschränkungen dieses Schutzplanes, kann die Gemeinde gestützt auf§ 15 NHG Beiträge und Abgeltungen leisten. Massgebend ist das Beitragsreglement für Natur- und Kulturobjekte.
Art. 14 Bewirtschaftungsverträge
Der Gemeinderat kann mit den Bewirtschaftern und Grundeigentümern Verträge abschliessen. Darin können weitere Ausführungen über den Schutzumfang, die Pflege, die Aufwertung sowie die Abgrenzung von Pufferzonen I Krautsaum usw. gemacht werden.
5.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Art. 15 Bewilligungsinstanz
Zuständig für Bewilligungen im Rahmen dieses Schutzplanes ist der Gemeinderat, der auch die Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften ausübt. Er kann die kantonalen Fachsteilen als beratende Instanzen beiziehen.
Art. 16 Ausnahmen
Der Gemeinderat kann nach Einholung einer Stellungnahme der kantonalen Fachsteilen Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Schutzplanes erteilen, wenn dadurch der Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird.
Art. 17 Weitere Schutzobjekte
Der Gemeinderat kann gestützt auf§ 10 NHG weitere Schutzobjekte durch Entscheid bezeichnen.
Art. 18 Rechtsmittel
Gegen Verfügungen, die in Anwendung dieser Bestimmungen erlassen werden, kann innert 20 Tagen seit Zustellung beim Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau Rekurs geführt werden.
Art. 19 lnkrafttreten
Der Schutzplan tritt nach der Genehmigung durch das Departement Bau und Umwelt des Kantons Thurgau zu einem durch die Gemeindebehörde zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.
4
Gemeinde Pfyn
Schutz- und Pflegevorschriften
ANHANG Verzeichnis der geschützten Naturobjekte Nr. Wiese
W1 W3
Flurname I Standort
Wiese
356 296, 297, 298 956 --568 583 163 852 470,471 ,500, 501 2145, 2311 652 2131 2131
Töbeli
~9~, 580_
_Eggenrain Breitenloo
--Wiese Wiese
WS
Wiese
WB
Wiese
W13
Wiese
-
Hecken, Feldund Uferg~höl_z
Parzelle
W4
W17
Gewässer --
Objekt
Wiese
W21
Wiese
W23
Wiese
W26
Riedwiese
W29
Wiese
W30
Wiese
G4 GS
Altlauf/Giessen Graben
G7
Bachlauf
G9
Flusslauf
G10
Flusslauf
G11
Bachlauf
G17
Bachlauf
G18
Graben
G25
Pfauenloch
K1 K2
Feldgehölz Feldgehölz
KS K6 KS K9 K10 K11 K12 K15 K17 K18 K19 K21
446 146, 377,386, - 393 -397 -396, 397 49, 54, 62, 150,180, 281 ' ~9.1_, 397! 1105 633,876 --353, 864, 867, 868 729
374 395, 918 Hochhecke mit Bäumen 897 --Hochhecke mit Baumen 386, 393 ----Hochhecke mit Baumen 354 --Baumhecke 852 Hochhecke mit Baumen 852 Baumhecke 332 Hochhecke ohne Bäume 344 Feldgehölz 199, 400,1 144 Hochhecke mit Bäumen 309, 1229 Hochhecke mit Bäumen 297, 298 Feldgehölz 956 Hochhecke mit Bäumen 406 ---
5
Lenzen Untere Ammerig Chalchtoren Meiersriet Stadtli Himmelberg Chruchenberg Hüebli Rietwiese Chrattenwies Chrattenwies
-
--
Augraben Binnenkanal
----
VSP-Kanal Dorfbach
Meiersriet (Gitzibach) Toobrune Bächlein
----
Adelberg Oberi Au Oberer Augraben -Oberer Augraben
-----
Tobrunnen
Himmelberg Säntisblick Rebberg Lendweg Neuwis Wiberg Lenzen Unter Ämmerig Staffel
----
Schutz- und Pflegevorschriften
Gemeinde Pfyn
-·
-
Einzelbaum
K22 K24 K25 K26 K27 K28 K29 K30 K41 K47 K48 K49 K50 K52 K53 K57 K62 E2 E3 E4 E6 E7 ES E10 E12 E13 E14 E15 E16 E18 E19 E20 E21 E23 E24 E25 E26 E29 E31 E33 E34 E37
Baumhecke
417
Hochhecke mit Baumen
479
Niederhecke ohne Baume
514
Hochhecke mit Baumen
585
Hochhecke ohne Bäume
Ifang Erlenwis
--Höchi
Meiersriet
585
Meiersriet
446, 621
Watt
446
Watt
Hochhecke mit Baumen
397,401
Thur (östlich)
Baumreihe
Meiersriet
Niederhecke ohne Baume
583 146
Hochhecke mit Baume
146
Unterer Bruel
Hochhecke ohne Baume
150
BrOel
Hochhecke mit Baumen
150
Brüel
Hochhecke ohne Bäume
844
Haldenguet
2107,2108
Butze
428
Girenbad
2153, 2311
Hüebli
2 Walnussbaume
330
Rebberg
1 Sommerlinde
356
Töbeli
1 Walnussbaum
337
Rötel-Wasen
Pfaffenhütchen
288
Bllel
Baumhecke Baumreihe
-
-
---
----
---
---
l:lnterer Brüel
-
-
-
Niederhecke ohne Baume Hochhecke ohne Baume Hecke
---
-
-
323 1 Eiche, 2 Waldföhren, 1 Birke, 2 Walnussbaume und 1 Rosskastanie 1 Walnussbaum 530
Wiiberg
1 Buche, 2 Rosskastanien, 381 1 Hagebuche und 2 Hangebirken --524 1 Walnussbaum, 1 Rosskastanie 1 Walnussbaum 587
Spinnerei
--
Lenzen
Zollhaus Egg
1Waldföhre
583
Zilhag
1Walnussbaum
456
Zilhag
1 Hangebirke
447
Watt
2 Stilefehen
451
2 Walnussbaume
475
----
2 Walnussbaume
--
470
2Walnussbaume ----
-
Guldiacker -
Rietgassli
344
Lendweg
544
Frankrichli
---
8 (Silber)-Weiden
Rietgassli
-- -
-- --
3 Hangebirken , 1 Waldföhre 2151
Hirschensprung
1Walnussbaum
417
lfang
1 Sommerlinde
2125
Rüti
1 Winterlinde
143
Unterer Brüel
1 Sommerlinde
999
7 Eschen
396
1 Hangebirke
394
Obere Au
1 Hangebirke
868
Beerfeld
----
-
--
6
---
Wiedenstrasse
----
Badertscher Wuhr ---
Gemeinde Pfyn
Schutz- und Pflegevorschriften
E38 E40 E41 E42 E43 E44 E47 €48 ESO
1 Winterlinde und 1 Walnussbaum 1 Blutbuche
1 Sommerlinde 1 Walnussbaum 1 Sommerlinde 1 Feldahorn und 1 Waldföhre 1 Sommerlinde
1 Winterlinde
-----
-
-
-
385
Ziegelwis
1279 73 1319 290 296
Kaserei Poststrasse Poststrasse
- -
-
Baumgarten
92
Restaurant Ochsen
~
bindenweg
---
-
W inkelstrasse
E56 E58
2 Sommerlinden und 2 Wal- 22,509,510, nussbaume 933 1 Rotbuche, 1 Hainbuche 219 und 3 Rottannen ---4 Walnussbaume, 1 Hange- 397 birke, und 1 Pappel 351 1 Sommerlinde 1 Walnussbaum, 1 Kirsch- 842
ESO
baum 1 Walnussbaum
2046
Dettighofen
~
1 Sommerlinde
~
Bmg
E63
4 Rosskastanien, 1 Wal-
13, 14, 20, 1082
Hofacker
2001 2057 2022 432 1240 2035 2030 2024
Underi Pünt
E51 E54
E64 E65 E66 E69 E71 E73 E74 E75 E79
nussbaum 1 Walnussbaum
1 Sommerlinde 2 Wasserbirnbaume 1 Winterlinde 1 Walnussbaum
1 Sommerlinde 1 Sommerlinde ---1 Sommerlinde -
Steckbornstrasse Berg Ii Vorland Himmelberg Haldenguet
Chotacker Bruggwisacker Rooswis Tiergarten Dettighofen Vordergasse
---
Husacker
-
544
Frankrichli
ESO
Baumgruppe mit Eschen und Erlen Nussbaume
219
Bergli
Grubenareal
GR3
Kiesgrube
679
Loch
Wildkrautflur
B4
Wildkrautflur Wildkrautflur
394, 396 632
Oberi Au Hauacker ,Zielhang'
85
----
7
Gemeinde Pfyn
Schutz- und Pflegevorschriften
Verzeichnis der geschützten Kulturobjekte Rot: neue Objekte (Änderung) Gelb: Objekte neu separiert Ortsteil
Assek. Nr.
Parz. Nr.
Adresse
Objekt
Dettighofen
48/1-0047
2108
Burg 10
Wohnhaus
48/1-0004
2030
Lanzenneunfornstrasse 8 Wohnhaus Scheune Stall
48/1-0050
2115
48/1-0052 Pfyn
Lochmühle 50z
Wohnhaus Remise Garage
2115
Lochmühle 52z
Bienenhaus
48/2-0256
374
Adelberg 256z
Wohnhaus Scheune Stall
48/2-0217
381
Austrasse 2
Fabrikantenvilla
48/2-0H6
235
Berglistrasse 17
Wohnhaus Fflit Sel=le~f
48/2-0183
187
Berglistrasse 32
Wohnhaus Scheune Garage
48/2-0184 48/2-0212
188
Berglistrasse 34
Wohnhaus FRit :;tallssl=le~:~Ae
381
Fabrikstrasse 17
Gewerbehaus
48/2-0115
217
Hauptstrasse 8
Wohnhaus mit Stallscheune
48/2-0121
28
Hauptstrasse 15
Wohnhaus Scheune Stall
48/2-0123
30
Hauptstrasse 19
Wohnhaus mit Stallscheune
48/2-0127
32
Hauptstrasse 23
Wohnhaus Restaurant Scheune
48/2-0124
1303,1304
Hauptstrasse 24
Wohnhaus Werkstatt
48/2-0691
1220
Hauptstrasse 44
Wohnhaus Restaurant
48/2-014g
123
Hauptstrasse 44+
Saalanbau, Stallscheune
48/2-0583
.1075
Hauptstrasse 48
Magazin, Werkhof
48/2-0690
1216
Hauptstrasse 48a
Wohnhaus
48/2-0161 48/2-0166
1217 127
Hauptstrasse 48b/c Hauptstrasse 50
Wohnhaus Wohnhaus
48/2-01
97
Hauptstrasse
Waaghäuschen
48/2-0131
75
Lindenweg 9
Wohnhaus Scheune Schopf
48/2-0090
29
Malerweg 6
Wohnhaus Remise
48/2-0169
1109
Mühlegasse 11
Wohnhaus Remise Schopf
48/2-0168
125
Mühlegasse 12
Wohnhaus Sägerei Mühle
48/2-0153
115
Poststrasse 2
48/2-0037
101
Poststrasse 38
Wohnhaus I Post Wohnhaus
48/2-0203
154
Rumpelgasse 3
Wohnhaus ffiit SsAe~faAea~::~
:4812-0202
160
Rumpelgasse 7
Wohnhaus
48/2-0370
1135
Rumpelgasse 9
Wohnhaus
174
StadUi 1
Trotte
174
Stadtli 1
Schulhaus
48/2-0193
156
Sttadtli 3
Wohnhaus mit Schopfanbau
48/2-0286
157
Stadtli 5/7
Wolinhaus mit WirtsChaft Sternen
48/2-0194 48/2-Q1go
158.~
Städtli 9
Wohnhaus mit Wirtschaft Sternen
170
Stadtli 10
Reformiertes Pfarrhaus
48/2-0196
163
Städtli 20
Pfarrhaus
4812~.
0187 4812-0189
Q
8
Schutz- und Pflegevorschriften
Gemeinde Pfyn
Ortsteil
Assek. Nr. 48/2~
Parz. Nr.
Adresse
Objekt
0200 48/2-0094
162
Städtli 200z
Pfarrkirche
509
Steckbornstrasse 5
Wohnhaus mit Stallscheune
48/2-0060
45
Steckbornstrasse 32
Wohnhaus mit Stallscheune
48/2-0013
268
Steckbornstrasse 49+
Scheune Garage
48/2-0015
269
Steckbornstrasse 49
Wohnhaus Scheune Stall
48/2-0231
369
Ziegelhütte 5
Wohnhaus
48/2-0232
868
ZiegelhOtte 7
Wohnhaus
48/2-0100
524 126,156,157, 158,160,161, 162,163,174, 176,962,1135
Zollhausstrasse 27
Wohnhaus Scheune
Städtli
Spätrömisches Kastell SK1
Archäologische Fundstellen Archäologische Fundstelle A1
Parz. Nr.
Flurname
2108
Burg
BurghDgel
A2
2103
Butze
Wehranlage
A3
446,447,618,619
Breitenlee
Moorsiedlung I Pfahlbau
07 .12.2015/bbi/689.11/Schutzvorschriften NHG -Änderungen 2015.docx
9
Beschreibung
Basas legalas
RB 450.1 · TG NHG · Chantun
RB 450.11 · TG NHV · Chantun
SR 451 · NHG · Confederaziun
SR 451.1 · NHV · Confederaziun