Brunnenstrasse - Bergstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Kreuzlingen
Document
- Numer
- 1034
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da lingias da construcziun
- Vischnanca
- Kreuzlingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- RRB
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 05-05-1970
- En vigur dapi
- 05-05-1970
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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9 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
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Text
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REGIERUNGSRAT DES KANTONS THURGAU
AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
von -5, Mai 1970 u. do3H
Baulinienplan für das Quartier Brunnen-/ Bergstrasse der Stadt Kreuzlingen
Mit Schreiben vom 8. Dezember 1969 ersuchte der Stadtrat
von Kreuzlingen um Genehni.gung neuer Baulinien in Quartier Brunnen-/ Bergstrasse, Der Plan war von Stadtrat an 14, Färz 1969 und vom Gemeinderat am 20. Juni 1969 teschlossen worden. Die öffentliche Planauflage erfolgte vom 27. Oktober bis 10, November 1969. Es wurde eine Einsprache eingereicht, die der Stadtrat am 3. Dezember 1969 ablehnte. Der Zinsprecher zog diesen Entscheid nicht weiter; dem Regierungsrat wurde reine
Beschwerde eingereicht.
Im verwaltungsinternen Vernehnlassungsverfahren machte das Tiefbauant derauf aufmerksan, dass es bei der Einmündung der vorgesehenen Quartierstrasse 1 in die Brunnenstrasse an der notwendigen Uebersicht fehle. Deshalb wurde am 12. Jan, 1970 vom Regionalplanungsant ein Augenschein veranstaltet, an dem neben den Behörden der Stadt Kreuzlingen auch das Tiefbauant teilnahm, Da keine kinigung erzielt werden Konnte, wurde vereinbart, weitere Unterlagen zu beschaffen und den Plan der kantonalen Verkehrskommission zur Stellungnahne zu unterbreiten. Die Akten wurden am 22. Januar 1970 weitergeleitet. Die Verkehrskommission lieferte ihren Bericht an 2, April 1970 ab; der Stadtrat von Kreuzlingen äusserte
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sich dazu am 8, April 1970.
Die Erschliessung des Baugebiets zwischen Brunnen-, Bergund Waldrainstrasse (ein- bis zweigeschossige Wohnzone) mit den im Plan vorgesehenen drei Quartierstrassen ist gut.
Lediglich die Strasse 2 ist nicht durchgehend; der nit Bau
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linien gesicherte Kehrplatz genügt jedoch für die öffentlichen Dienste und eine einwandfreie Zufahrt. Mit Ausnahme der Liegenschaften im nördlichen Zipfel des Quartiers, ermöglicht der Strassenplan die sehr erwünschte rückwärtige Erschliessung der an die Bergstrasse angrenzenden Grundstücke. An der Brunnenstrasse ist der in Frage stehende Abschnitt in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen;
er wird nicht mit Wohnungen Überbaut., Die Zahl der Einnün-
. dungen in die beiden Staatsstrassen wird reduziert; zwischen
Waldrainstrasse und Strasse 1 weisen diese £inmündungen genügende Abstände auf, Die Baulinienabstände sind mit 16 Netern für die drei Quartierstrassen und mit 18 Netern für die Waldrainstrasse (sie hat zum Teil Sammelstrassencharakter) genügend. Der Plan kann aus ortsplanerischen und er-
schliessungstechnischen UVeberlegungen genehmigt werden.
Anlass zu Diskussionen gibt die Binmündung der Strasse 1
in die BErunnenstrasse, Heute steht ünnittelbar südlich der vorgesehenen Binmündung dicht am Trottoir ein Gebäude der Kreuzlinger Wasserversorgung. Dieses verdeckt die Sicht für die aus der Quartierstrasse in die Brunnenstrasse einbiegenden Fahrzeuge. Die Stadt Kreuzlingen wird diesen Teil ihrer Reservoiranlage später wohl abbrechen; aber auch nachher wird die Sicht weiterhin beeinträchtigt sein. Erschwerend fällt ins Gewicht, dass die Strasse 1 zwar vor der BEinmlündung auf 4,5 Meter Länge um 1,3 %, vorher aber auf 43,5 Meter un 6,9 % fällt.
Die kantonale Verkehrskommission, welcher der Plan zur Begutachtung zugestellt wurde, beantragt, die Strasse lin der Fahrrichtung von der Üinmündung der Strasse 2 bis zur Brunnenstrasse zu Sperren und nur den äinbahnverkehr aus der Brunnenstrasse in die Strasse 1 zu gestatten, Nach ihrer Auffassung ist bei Vereisung der Strasse 1 die Gefahr gehr gross, dass Fahrzeuge auf der steilen Abfahrt ins Rutschen kommen und den grossen Durchgangsverkehr auf der Brunnenstrasse gefährden, Der Stadtrat ven Äreuzlingen
lehnt die Einbahnstrasse ab, weil er es den Bewohnern des
YR/he
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Quartiers, die Richtung Bernrain fahren wollen, nicht zumuten will, den Uaweg über die Waldrainstrasse zu machen, Er vertritt die Auffassung, dass andernorts in der Gemeinde ebenso gefährliche Sinmündungen bestehen, die dadurch ent=
schärft sind, dass man sie mit einem Stopsignal versah.
Der Regierungsrat kommt nach Prüfung der Situation zum Schluss, dass die von der Verkehrskommission erwähnte Gefahr sehr ernst zu nehmen ist. Er konnt zum Schluss, dass bis
zum Abbruch des heute bestehenden Reservoirs der Wasserversorgung die Strasse l als Kinbahnstrasse nur von der Brunnenstrasse her befahren werden darf. Wenn das Reservoir abgebrochen ist und die Sichtverhältnisse besser sind, wird die Verkehrskomnission prüfen, ob die Einbahnstrasse aufgehoben und an der Einmündung der Strasse 1 in die Brunnenstrasse
ein Stopsignal angebracht werden kann.
Der Regierungsrat beschliesst:
i. Der Baulinienplan für das Quartier Brunnen-/Bergstrasse der Stadt Kreuzlingen wird unter dem Vorbehalt der 231ffer 2 genehmigt.
2. Die Quartierstrasse 1 ist von der Rinnündung in die Brunnenstrasse bis zur Einnündung der Quartierstrasse 2 in dem Sinne als Zinbahnstrasse zu signalisieren, dass der Fahrverkehr aus der Quartierstrasse in die Brunnen-
strasse verboten wird.
3, Mitteilung anı - Stadtrat Kreuzlingen, 8280 Kreuzlingen ’ unter Beilage eines 3aulinienplans mit Genehmigungsvernerk - Justiz- und Polizeidevartement - Kantonale Verkehrskomnission - Strassen- und Baudepartenent (3-fach) - Tiefbauant
t unter Jeilas es Zaulinienplans mit Genehnigungsvernerk und den akten
Für richtigen Auszug Der Staatsschreiber:
i. V. Der EN nkt: in tur va