Stadler Bussnang AG
Plan d'utilisaziun spezial · Bussnang
Document
- Numer
- 8
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Bussnang
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Decidì
- 05-02-2018
- En vigur dapi
- 05-02-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau~. Frauenfeld, 5. Februar 2018
Entscheid Nr. ·a 0201/2017/DBU/ARE
Politische Gemeinde Bussnang · . Änderung Gestaltungspfan Stadler Bussliang AG
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Das Dep_an:ement.für Bau und Umwelt entscheidet:
Ganzen Text zeigen
1.
Die
.vom Gemeinderat Bussnang am 11. September 201.7 beschlossene Änderung „ „Bürohaus 2" zum Gestaltungsplan ;,stadler BUssnang AG" wird m;mehmigt.
2. Mitteilung an: - Gemeinderat Bt.issnang, Schulstrasse 1, 9565 Bussnang, unter Beilage von drei . . \ Dossiers der Anderung des Gestaltungsplans „Stadler Bussnang AG", je mit.Ge. nehmigungsvermerk (charge) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Umwelt . - Amt für Wirt~chaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat . . - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für .Raumentwicklung (2), uriter Beilage von einem Dossier der Änderung des ·Gestaltungsplans „Stadler Bussnang AG", mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Erwägungen:
Die Politische Ge.meinde Bussnang ersucht 4m Genehmigung der Änderung „Bürohaus 2" zum Gestaltungsplan „Stadler Bussnang AG". Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden; dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt .sind gegen die Änderung des Gestaltungsplans keine Rekurse hängig. Da es sich um eine Änderung des bestehenden altrechtlichen Gestaltungsplans ·„stadler Bussnang AG" handelt und die Gemeinde Zonenplan und Baureglement noch nicht an das seit 1. Januar 2013. geltende Planungs-. und Baugesetz (PBG; RB 700) angepasst hat, ist die Änderung nach dem bis 31. Dezember 2012 gültigen Recht (aPB.G vom 16.8.1995; RB 700) zu beurteilen.· ·
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Thurgau~~ 213 '
Das Departement für Bau und Umwelt genehmigte mit Beschluss Nr. 63 vom 10. Aug_ust 2007 den Gestaltungsplan „Stadler Bussnang AG''. auf dem Produktionsgelände der Firma Stadler Bussnang AG, am östlichen Dorfrand von Bussnahg. Bereits früher, in den Jahren 2000 und 2003, wurden die Gestaltungspläne „Breiti 1"·und „Breiti 2" im Zusammenhang mit Ausbauvorhaben der Firma durch das Departement für Bau und . Umwelt genehmigt und im Rahmen der Genehmigung des vorgenannten Gestaltungs·plans „Stadler Bussn·ang AG" teilweise wieder ausser Kraft gesetzt. Der Gestaltungplan · „Stadler Bussnang AG" seinerseits erfuhr im Jahr 20t4 eine Anpassung (genehmigt mit DBU-Entscheid Nr. 59 vom 17.09.2014). Die Anpassung beinhaltete den Neubau einer Produktionshalle,_ ebenfalls auf dem Areal Nord, die sich aufgrund voh Kapazitätseng-· pässen aufdrängte. · · Zweck des Gestaltung~pl;:ins „Stadler Bussnang AG'' ist gemäss Art. 2 der Sönderbauvorschriften die Festlegung einer zweckmässigen internen Erschliessung·sowie von Rahmenbedingungen für eine industrielle Überbatiung des Planungsgebiets, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Stadler Bussnang AG, der ortsbaulichen Situation, der bestehenden Beqauung S0\11/ie der Ökologie. Dabei ist eine verträgliche Einordnung der grossen Bauvolumen und der Aussenanlagen in d,i~ Landschaft anzustreben. Gemäss Planungsbericht sind die Büroräumlichkeiten im bestehenden Bürohaus für die Konzernfunktionen des in den vergangenen Jahren dynamisch gewachsenen Unternehmens zu klein. Um die Platzprobleme lösen und die Konzernzentrale für die globalen Werke am Standort E?ussnang belassen zu können, ist der Bau ~ines zweiten Bürohauses vorgesehen. In Folge dessen_ ist der genannte Gestaltungsplan anzupassen. .
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Die zur Genehmigung eingereichte Vorlage sieht vor, auf dem Areal Nord die planungs-. rechtlichen Voraussetzungen für eine -Ergänzung der Büroräumlichkeiten für die Holding Stadler Bussnang AG zu schaffen. Gleichzeitig sollen weitere kleinere Anpassungen beim bestehenden Bürohaus, beim Regallager und fn der Umgeburigsgestaltung vorgenommen werden. Für die vorgesehenen Änderungen wurde _ein separater Änderun_gs- · perimeter festgelegt. D~r Situationsplan 1:50.0 mit den Änderungen beschränkt sich auf dieses Gebiet. Ebenfalls angepasst werden die Sonde.rbauvorschriften. Der von der" Gestaltungsplanänderung betroffene Perimeter liegt gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der Industriezone. Im Rahmen der vorliegenden Anpassung des Gestaltungsplans wird hinsichtlich Gebäudehöhe von der Regelbauweise abgewichen. Das rechtskräftige Baureglement sieht eine maximale Gebäudehöhe von 16 m vor. Der Gestaltungsplan ermöglicht indessen eine Gebäudehöhe von 24 m. In Anbetracht derbetrieblichen Notwendigkeit,· der engen ·Platzverhältnisse auf dem Areal urid der.baulichen . Orientierung am Bestehenden wird die massive Abweichung gegenüber der Regelbauweise in der Industriezone ausnahmsweise akzeptiert.
Thurgau~ 3/3
· Bereits vorgesehen, aber nicht Bestandteil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens, ist eine Überarbeitung des Gestaltungsplanareals Süd. Diese Anpassung wurde mit Schreiben vom 19. Juni 2017 vom Amt für Raumentwicklung vorgeprüft und als grund. . sätzlich zulässig erachtet. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die · Vorlage angebracht worden. Die vorliegende Änderung „Bürohaus 2" züm -Gestaltungs. plan „Stadler Bussnang AG" kann genehmigt werden. ' . .
Rechtsmittel:· Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beirn Verwalturigsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und ·eine Begründung zu enthalten: Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen .Entschei.des einzureichen. · ·
Expediert:
- 6. FEB. 2018
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