Wasserfurri
Plan d'utilisaziun spezial · Aadorf
Document
- Numer
- 35
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da furmaziun
- Vischnanca
- Aadorf
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 25-06-2018
- En vigur dapi
- 11-07-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Text
10276-E-1.pdf
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 25. Juni 2018
Entscheid Nr. 35 0109/2018/DBU/ARE
Politische Gemeinde Aadorf Gestaltungsplan Wasserfurri
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Der vom Gemeinderat Aadorf am 21.02.2018 beschlossene Gestaltungsplan Wasserfurri wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, unter Beilage von 4 Dossiers des Gestaltungsplanes Wasserfurri, mit Genehmigungsvermerk (Charge) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Amt für Umwelt - Hochbauamt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von einem Dossier des Gestaltungsplanes Wasserfurri mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten
Erwägungen: Mit Schreiben vom 9. Mai 2018 ersucht der Gemeinderat Aadorf um Genehmigung des Gestaltungsplanes Wasserfurri.. Der Gestaltungsplan wurde mit Bericht vom 13. Sep¬ tember 2017 vorgeprüft und vom Gemeinderat am 21. Februar 2018 beschlossen. Wäh¬ rend der Auflagefrist vom 2. März 2018 bis am 21. März 2018 ist eine Einsprache ein¬ gegangen, welche nach einer Anpassung des Gestaltungsplanes wieder zurückgezo¬ gen wurde. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Ver¬ fahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Das noch unbebaute Gebiet des Gestaltungsplanes umfasst die .1.07 ha grosse Parzel¬ le Nr. 984 nordöstlich des Zentrums der Gemeinde Aadorf. Der östliche Teil des Gebie¬ tes Wasserfurri ist der Wohnzone W2-A zugewiesen, der westliche Teil der Wohnzone W3. Die gesamte Parzelle Nr. 984 ist mit einer Gestaltungsplanpflicht überlagert. Für das Gebiet Wasserfurri wurde bereits früher ein Gestaltungsplan erarbeitet und im November 2015 zur Genehmigung eingereicht (Vorprüfungsbericht vom 21. Januar
Thurgau 2/2
2015). Aufgrund von Einsprachen, bzw. Rekursen und aufgrund ungenügender städte¬ baulicher Qualitäten hat der Gemeinderat Adorf den Gestaltungspan Wasserfurri mit . Schreiben vom 18. Mai 2016 zwecks Überarbeitung zurückgezogen. Im vollständig überarbeiteten Gestaltungsplan sind sieben Baubereiche für Hochbauten und ein Baubereich für die Tiefgarage festgelegt. Zudem sind vielfältige Aussenräume mit Spiel- und Erholungsflächen und mit privaten Aussenbereichen ausgeschieden und Zugänge für den Langsamverkehr fixiert. Der vorliegende Gestaltungsplan weicht bezüglich der Höhenmasse und der Geschoss¬ flächenziffer von der Regelbauweise ab. Aufgrund einer überzeugenden Anordnung der Baukörper mit einheitlichen Gestaltungsvorschriften und einem grosszügigen Aussen-, raum wird eine gesamthaft bessere Siedlungsgestaltung erreicht. . Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die involvierten Fachstel¬ len keine Vorbehalte gegen den Gestaltungsplan Wasserfurri angebracht. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann somit genehmigt werden.
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jr Bau und Umwelt T3 OfX rfsqbefin 3 SP /
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
25. JUNI 2018
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Kanton Thurgau
aaDORF.CH
Politische Gemeinde Aadorf
am D.uis der schwel?
OEREB10276
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' Sonderbauvorschriften Genehmigung
Unterliegt dem fakultativen Referendum gemäss § 24 Abs. 3 PBG
Öffentliche Auflage vom: 02. März 2018
bis: 21. März 2018
Vom Gemeinderat beschlossen am: 21. Februar 2018
am:
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Durch den Gemeinderat in Kraft gesetzt: am:
Frauenfeld I Simach I Winterthur bhateam ingenieure ag I Breitenstrasse 1618501 Frauenfeld Tel. +41 52 724 03 001 [email protected] I www.bhateam.ch
Projekt-Nr. 6412 | Datum: 04.05.2018
Entscheid Nr.
FÜR BAU UND UMWELT 8500 FRAUENFELD
Politische Gemeinde Aadorf Gestaltungsplan 'Wasserfurri' | Sonderbauvorschriften
Genehmigung 2
Inhalt A.
Allgemeines
3
B.
Bauvorschriften
3
C.
Gestaltungsvorschriften
4
D.
Umgebungsgestaltung
5
E.
Erschliessung
5
F.
Schlussbestimmungen
6
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Genehmigung
Politische Gemeinde Aadorf
3
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' | Sonderbauvorschriften
A.
Allgemeines
Art. 1 Geltungsbereich und Zweck
1
Der Gestaltungsplan gilt für den im Plan 1: 500 bezeichneten Perimeter.
2
Der Gestaltungsplan bezweckt: - eine geordnete und auf die örtlichen Verhältnisse abgestimmte Bebauung, welche Rücksicht auf die vorhandene Bausubstanz der Umgebung nimmt und eine angemes¬ sene Verdichtung ermöglicht. - eine bedarfsgerechte Erschliessung und Parkierung für den motorisierten Individual¬ verkehr sowie eine zweckmässige Wegverbindung für den Langsamverkehr. - eine ansprechende Freiraumgestaltung durch die Bildung grosser zusammenhängen¬ der Aussenräume.
Art. 2 Bestandteile und Verbindlichkeiten
1
Der Gestaltungsplan setzt sich zusammen aus dem Plan 1: 500, den Sonderbauvorschrif¬ ten und dem Planungsbericht.
2
Der Plan 1:500 und die Sonderbauvorschriften sind allgemein verbindlich. Der Pla¬ nungsbericht hat erläuternden Charakter.
B.
Bauvorschriften
Art. 3 Tabelle der Höchst- und Mindestmasse
Für Neubauten gelten folgende Bauvorschriften: Geschossflächenziffer W2-Zone
0.80
Geschossflächenziffer W3-Zone
1.30
Grenzabstand gross/klein
Gemäss Baubereiche
Gebäudeabstand
Gemäss Brandschutzrichtlinien
Max. Fassadenhöhe Baubereich A
10.0 m11
Max. Fassadenhöhe Baubereich B
12.2 m11
Max. Gebäudelänge Baubereiche A
25.0 m
Max. Gebäudelänge Baubereiche B
36.0 m
Empfindlichkeitsstufe (LSV)
ES II
1] Die Fassadenhöhe wird an denjenigen Fassaden, an welchen das Attikageschoss zurück¬ versetzt ist, gemessen.
Art. 4 Abstandsvorschriften
1
Für An- und Kleinbauten gemäss §22 PBV gilt ein Grenzabstand von 3.0 m.
2
Für unterirdische Bauten, Erdkollektoren, Zufahrten und befestigte Plätze gilt ein Grenz¬ abstand von mindestens 0.5 m. Gehen von ihnen wesentliche Immissionen auf das Nachbargrundstück aus, beträgt der Grenzabstand mindestens 3.0 m.
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Politische Gemeinde Aadorf
Genehmigung
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' | Sonderbauvorschriften
Art. 5
Art. 6 4
Baubereiche A und B 1
Die Baubereiche dienen der Erstellung von Mehrfamilienhäusern. Die Hauptbauten sind innerhalb der bezeichneten Baubereiche A und B zu erstellen.
2
Pro Baubereich ist die Erstellung von nur einer Baute zulässig.
3
Es sind Wohnnutzung und nicht störendes Gewerbe zulässig.
Attikabereich 1
Innerhalb des Attikabereichs ist die Erstellung eines Attikageschosses gemäss § 29 PBV zulässig.
2
Art. 7
Art. 8
Das Attikageschoss darf die Höhe von 3.2 m nicht überschreiten.
Platzbereich / Spiel und Erholungsraum 1
Es sind Spiel- und Sitzmöglichkeiten zu erstellen und dauernd zu erhalten. Der Bereich ist als Aufenthaltsort, mit naturnaher, einheimischer Bepflanzung zu gestalten.
2
Befestigte Plätze und Wege sind mit versickerungsfähigen Materialien auszuführen.
3
Eingeschossige Kleinbauten und Anlagen, die dem Zweck der Spiel-und Freizeitflächen dienen, sind zulässig.
Aussenbereich 1
Der Aussenbereich dient der privaten Nutzung, aber auch als Erholungsraum und Zu¬ gangsbereich zum Platzbereich und den Wohnungen.
2
An- und Kleinbauten, Gerätehäuschen, Anlagen, sowie Wege oder Tiefgaragenzugänge sind zugelassen.
C.
Gestaltungsvorschriften
Art. 9 Gesamtwirkung
Alle Gebäude und Anlagen sind in Proportion und äusseren Gestaltung so auszuführen, dass eine gute Gesamtwirkung und Einordnung ins Ortsbild erzielt wird.
Art. 10 Fassadengestaltung
1
Die Fassaden sind innerhalb des Perimeters in aufeinander abgestimmter Farbgebung und Materialisierung einheitlich zu gestalten. Grelle Farben sind nicht zulässig. Materi¬ alwahl und Farbgebung sind als vollständiges Gesamtkonzept im Baubewilligungsverfah¬ ren einzureichen.
2
Art. 11
Baikone sind gestalterisch im Gebäudevolumen zu integrieren.
Dachgestaltung 1
Die Bauten sind einheitlich mit Flachdächern auszuführen.
2
Dächer über den Attikageschossen sind als nicht begehbare Flachdächer auszuführen und zu begrünen soweit sie nicht zur Energiegewinnung genutzt werden.
3
Technisch bedingte Aufbauten dürfen die Fassadenhöhe um max. 1.50 m überragen. Mit Ausnahme der Sonnenkollektoren müssen sie zudem um mindestens das Mass ihrer ei¬ genen Höhe von der Fassade zurückversetzt sein. Sie sind in Material und Farbe mög¬ lichst unauffällig auszuführen.
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Politische Gemeinde Aadorf
Genehmigung
Gestaltungsplan 'Wasserfurri' | Sonderbauvorschriften
D.
Umgebungsgestaltung
Art. 12 Terraingestaltungen
9 weitere Artikel
Art. 13 1
Terraingestaltungen haben sich dem natürlichen Geländeverlauf anzupassen.
2
Abgrabungen und Aufschüttungen sind bis max. 1.5 m zulässig.
5
Aussenraumgestaltung 1
Die Aussenraumgestaltung und Bepflanzungen haben sich entsprechend dem im Pla¬ nungsbericht Kapitel 5.9 beschriebenen Aussenraum- und Bepflanzungskonzept zu ori¬ entieren.
2
An den im Plan bezeichneten Stellen für Bepflanzungen sind einheimische, standortge¬ rechte Bäume oder Gehölze zu pflanzen.
E.
Erschliessung
Art. 14 Zufahrt
Die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgt an der im Plan 1: 500 bezeichneter Stelle, direkt ab der Rietstrasse.
Art. 15
Art. 16
Art. 17 Tiefgarage und Parkierung
1
Die maximale Ausdehnung der Tiefgarage ist durch den Baubereich Tiefgarage festge¬ legt.
2
An den im Plan bezeichneten Stellen sind die oberirdische Besucherparkplätze anzuord¬ nen. Die Besucherparkplätze sind entsprechend zu markieren und für diesen Zweck dau¬ ernd freizuhalten.
3
Für Bewohner ist 1 unterirdischer Abstellplatz pro 80 m2 Hauptnutzfläche zu erstellen. Von der Gesamtzahl der Motorfahrzeugabstellplätze ist Vs zusätzlich als oberirdische Besucherparkplätze an den im Plan bezeichneten Stellen bereitzustellen.
Zweirad-Abstellplätze 1
Es sind ausreichend Kurz- und Langzeitabstellplätze in den im Plan 1: 500 dargestellten Bereichen oder bei den jeweiligen Hauszugängen zu realisieren.
2
Pro Zimmer ist mindestens 1 Zweiradabstellplatz zu erstellen. Dabei sind mindestens 1/3 der Zweiradabstellplätze oberirdisch und gedeckt auszuscheiden.
Fuss- und Radwege Für die Gebietserschliessung sind die im Plan 1: 500 dargestellten Wege mit versickerungs¬ fähigen Materialien zu erstellen.
Art. 18 Notzufahrt
Die im Plan bezeichnete Notzufahrt muss für Rettungsfahrzeuge dauerhaft freigehalten werden und befahrbar sein.
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Politische Gemeinde Aadorf
Genehmigung
Gestaltungsplan 'WasserfurrP | Sonderbauvorschriften
Art. 19
Art. 20 6
Entsorgungsstandort 1
Die Abfallentsorgung erfolgt über den im Plan 1: 500 dargestellten Entsorgungsstandort, welcher mit Unterflur-Containern zu realisieren ist.
2
Die Entsorgung Grüngut erfolgt über den im Plan 1: 500 dargestellten Entsorgungs¬ standort.
Energie Die Hauptbauten sind als zertifizierte Minergie-Gebäude zu erstellen oder deren opake Tei¬ le der Aussenhülle müssen einen U-Wert von 0.15 W/m2K und die Fenster einen U-Wert von 1.0 W/m2K oder weniger einhalten.
F.
Schlussbestimmungen
Art. 21 Inkrafttreten
Der Gestaltungsplan tritt nach Genehmigung durch das Departement für Bau und Umwelt, sowie Inkraftsetzungsbeschluss des Gemeinderates in Kraft.
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Basas legalas
RB 450.1 · TG NHG · Chantun
RB 450.11 · TG NHV · Chantun
SR 451 · NHG · Confederaziun
SR 451.1 · NHV · Confederaziun