Zonenplan <1994> Parz. Nrn. 411 (Teil), 412, 413

Plan da zonas · Basadingen-Schlattingen · Abolì ils 07-04-2025

Document

Numer
72
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Basadingen-Schlattingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
10-12-2018
En vigur dapi
10-12-2018
Abolì
07-04-2025

Karte

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Datotecas

Text

Departement für Bau und Umwelt

EXEMPLAR ARE TG

Thurgau Frauenfeld, 10. Dezember 2018

Entscheid Nr. 72 0145/2018/DBU/ARE

Politische Gemeinde Basadingen-Schlattingen Zonenplanänderung und Gestaltungsplan "Erweiterung LRS Hüerbüel"

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung Basadingen-Schlattingen am 25. Mai 2018 er¬ lassene Zonenplanänderung wird genehmigt. 2. Der vom Gemeinderat Basadingen-Schlattingen am 13. Juni 2018 und 23. Oktober 2018 beschlossene Gestaltungsplan "Erweiterung LRS Hüerbüel" wird genehmigt. 3. Mitteilung an: - Gemeinderat Basadingen-Schlattingen, Rychgass 2, 8254 Basadingen unter Bei¬ lage von einem Dossier der im Titel erwähnten Zonenplanänderung und zwei Dos¬ siers des Gestaltungsplans "Erweiterung LRS Hüerbüel", je mit Genehmigungs¬ vermerk (Charge) - Amt für Umwelt - Amt für Wirtschaft und Arbeit, Arbeitsinspektorat - Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst - Departement für Inneres und Volkswirtschaft, Landwirtschaftsamt - Departement für Justiz und Sicherheit, Jagd- und Fischereiverwaltung - Forstamt - Amt für Raumentwicklung (3), unter Beilage von zwei Dossiers der erwähnten Zonenplanänderung und einem Dossier des Gestaltungsplans "Erweiterung LRS Hüerbüel", je mit Vermerk analog den Gemeindedossiers

Erwägungen: 1. Mit Schreiben vom 28. Juni 2018 reichte die Politische Gemeinde BasadingenSchlattingen die Zonenplanänderung und den Gestaltungspsplan "Erweiterung LRS Hüerbüel" zur Genehmigung ein. Die Unterlagen wiesen kleinere Mängel auf. In der

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Folge wurde der Gestaltungsplan angepasst und erneut öffentlich aufgelegt. Aus . den Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Gegen die Vorlage sind beim Departement für Bau und Umwelt keine Rekurse hängig. Die Zonenplanänderung und der Gestaltungsplan wurden mit Bericht vom 21. März 2018 vorgeprüft. 2. Gemäss den rechtskräftigen Zonenplänen besteht im heutigen Abbaugebiet in den Politischen Gemeinden Basadingen-Schlattingen und Diessenhofen eine Abbauzo¬ ne (genehmigt mit RRB Nr. 573 vom 10.05.1994 und RRB Nr. 832 vom 09.08.1994). Die Kiesvorräte in der vorhandenen Abbauzone sind in zwei Jahren ausgeschöpft. Nun ist vorgesehen, im daran angrenzenden Gebiet Hüerbüel Kies abzubauen. Um die erforderlichen planerischen Voraussetzungen zu schaffen, braucht es eine Zo¬ nenplanänderung und einen Gestaltungsplan. Der Zonenplan der Gemeinde Basadingen-Schlattingen wurde vom Regierungsrat mit Beschluss Nr. 708 vom 15. August 2000 genehmigt. Die vorliegende Zonen¬ planänderung betrifft die Parzellen Nrn. 411 (teilweise), 412, 413, die gemäss rechtskräftigem Zonenplan in der Landwirtschaftszone liegen. Diese Parzellen wer¬ den der Abbauzone zugewiesen. Der Gestaltungsplan regelt den Kiesabbau und die Rekultivierung der heutigen und künftigen Kiesabbaustelle. Das Vorhaben ist umweltverträglichkeitspflichtig. Das mit dem Gestaltungsplan bezweckte Vorhaben entspricht gemäss dem Protokollauszug der Gemeinderatssitzung vom 13. Juni 2018 den gesetzlichen Vorschriften zum Umweltschutz. Die Zonenplanänderung und der Gestaltungsplan "Erweiterung LRS Hüerbüel" erfüllen die Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und werden genehmigt.

Departement für Bau und Umwelt

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

12. DEZ. 2018

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