Zonenplan <2000> Alterszentrum

Plan da zonas · Kreuzlingen · Abolì ils 14-12-2022

Document

Numer
76
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Kreuzlingen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genehmigung Änderung
Decidì
17-12-2018
En vigur dapi
01-01-2019
Abolì
14-12-2022

Karte

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Datotecas

Text

Departement für Bau und Umwelt

Frauenfeld, 17. Dezember 2018

‘ Entscheid Nr. 76

1 9' DEZ. 2018

Thurgauääix Geht an

0228/201 8/DBU/ARE

Politische Gemeinde Kreuzlingen

Zonenplanänderung "Alterszentrum"

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Das Departement für Bau und 'Umwelt entscheidet:

1. Die- vom Stadtrat Kreuzlingen am 12. Juni 2018 beschlossene Zonenplanänderung "Alterszentrum" wird genehmigt.

2. Mitteilung an. — Stadtrat Kreuzlingen, Hauptstrasse 62, 8280 Kreuzlingen, unter Beilage von zwei Dossiers der Zonenplanänderung "Alterszentrum", je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) — Grundbuchamt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen

— Amt für Denkmalpflege — Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von zwei Dossiers der ZonenplanänderUng "Alterszentrum", je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen:

' Mit Schreiben vom 16. November 2018 ersucht der Stadtrat Kreuzlingen um Genehmigung der im Titel erwähnten Vorlage. Die Zonenplanänderung wurde vom Stadtrat als geringfügig eingestuft und daher im Verfahren gemäss 5 4 Abs. 2 PBG beschlossen. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Auflage— und Beschlussverfahren ordnungsgemäss erfolgte. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig.

Mit der vorliegenden Zonenplanänderung wird die Parzelle Nr. 1224 von der Wohnzone W90 in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen umgezont. Begründet wird die Zonenplanänderung gemäss Planungsbericht mit einem geplanten Neubau für die Alterssiedlung. Das in die Jahre gekommene Alterszentrum Kreuzlingen entspricht aus betrieblicher und bautechnischer Sicht nicht mehr den heutigen Anforde-

Thurgausää 2/2

rungen. Zurzeit wird das Pflegeheim saniert. Für einen Ersatzbau für Alterswohnungen wurde im Jahr 2016 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. In der Folge wurde ein offe—

ner Architektun/vettbewerb durchgeführt. Zur Realisierung des grösseren Neubaus gemäss Siegerprojekt, wird auch die Parzelle Nr. 1224, welche sich im Besitz der Genos— senschaft Alterszentrum Kreuzlingen befindet, nördlich der bestehenden Alterswohnun—

gen (Haus C) beansprucht. Diese ist jedoch gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Wohnzone W90 zugewiesen. Mit der vorliegenden Zonenplanänderung "Alterszentrum" wird die Parzelle Nr. 1224 der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen zugewiesen und damit die planungsrechtliche Grundlage für den Neubau der Alterswohnungen geschaffen. Im Planungsbericht wird das öffentliche Interesse an der vorliegenden Zonenplanänderung nachvollziehbar dargelegt.

Die Stadt Kreuzlingen ist zurzeit mit der Revision der Ortsplanung beschäftigt. Die vorliegende Zonenplanänderung war Teil der öffentlichen Vernehmlassung der Ortspla- g nungsrevision im Herbst 2017 und der kantonalen Vorprüfung der Ortsplanungsrevision. Aufgrund der Dringlichkeit der Umsetzung der Sanierungsmassnahmen für das Alterszentrum Kreuzlingen hat der Stadtrat die Zonenplanänderung "Alterszentrum" der Ortsplanungsrevision vorgezogen. Dies kann aufgrund der Ausführungen im Planungsbericht akzeptiert werden.

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-

lm Rahmen der venNaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fachstellen gegenüber der vorgesehenen Zonenplanänderung keine Vorbehalte angebracht. Sie erfüllt die Anforderungen von 5 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden. um

o« C 3 S 889%

Rechtsmittel: ‚ Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim VenNaltungsgericht des Kantons ‚ Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist"Im Doppel unter Beilage des angefochtenen Entscheides einzureichen.

Expediert:

1 6.:;DEZ- 2018