Zonenplan <2014> Integration Gefahrenkarte

Plan da zonas · Taegerwilen

Document

Numer
18
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Taegerwilen
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
DBU
Procedura
Genemigung Änderung
Decidì
24-02-2020
En vigur dapi
04-03-2020

Karte

94 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

2019.12-011A-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Departement für Bau und Umwelt

Thurgau Frauenfeld, 24. Februar 2020

Entscheid Nr. 18 BOA/PG Nr. 2019.12-011

Politische Gemeinde Tägerwilen Zonenplanänderung, Integration Gefahrenkarte

Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die von der Gemeindeversammlung am 2. Dezember 2019 beschlossene Zonen¬ planänderung, Integration Gefahrenkarte wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Tägerwilen, Bahnhofstrasse 3, Postfach 141, 8274 Tägerwilen unter Beilage von drei Zonenplanänderungen, Integration Gefahrenkarte, je mit Geneh¬ migungsvermerk (Charge) - BHAteam Ingenieure AG, Breitenstr. 16, 8501 Frauenfeld - Grundbuchamt Kreuzlingen, Hauptstrasse 74, 8280 Kreuzlingen - Amt für Umwelt - Amt für Raumentwicklung unter Beilage von zwei Zonenplanänderungen, Integra¬ tion Gefahrenkarte, je mit Genehmigungsvermerk sowie der übrigen Akten

Erwägungen: Mit Schreiben vom 13. Dezember 2019 ersuchte der Gemeinderat Tägerwilen um Ge¬ nehmigung der im Titel erwähnten Zonenplanänderung. Die vorliegende Integration der Gefahrenkarte in den Zonenplan wurde mit Bericht vom 27. November 2018 des Amtes für Raumentwicklung vorgeprüft. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann geschlos¬ sen werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departe¬ ment für Bau und Umwelt sind gegen die Vorlage keine Rekurse hängig. Mit Entscheid Nr. 40 vom 17. September 2015 hat das Departement für Bau und Um¬ welt die Ortsplanungsrevision der Politischen Gemeinde Tägerwilen genehmigt. Im Rah¬ men dieser Ortsplanungsrevision wurde auf das Ausscheiden einer überlagernden Ge¬ fahrenzone gemäss § 21 PBV verzichtet. Dies aufgrund der Tatsache, dass zum Zeit¬ punkt der Erarbeitung der Ortsplanungsrevision keine digitalen Daten zur Gefahrenkarte

Thurgau 2/2

zur Verfügung standen. Im Genehmigungsentscheid wurde daraufhingewiesen, dass die Auseinandersetzung mit den Naturgefahren und die entsprechende Ausscheidung der überlagernden Gefahrenzone nachzuholen ist. Mit der eingereichten Vorlage kommt die Politische Gemeinde Tägerwilen dieser Aufforderung nach. Mit der Ausscheidung der überlagernden Gefahrenzone wird die behördenverbindliche Gefahrenkarte grundeigentümerverbindlich. Die Ausscheidung erfolgte korrekterweise gemäss dem Leitfaden "Ausscheiden der Gefahrenzonen, Umsetzung Naturgefahren im Kanton Thurgau, Präzisierung der Gemeindeaufgabe, Version 1.1.2015". Die Gefahren¬ gebiete werden im Zonenplan als überlagernde Gefahrenzone dargestellt. Die Methodik der Umsetzung der Gefahrenkarte, inklusive der Evaluation der Konfliktgebiete, wurde richtig angewendet. Die im Rahmen der Vorprüfung angebrachten Anmerkungen wurden bei der Überarbeitung berücksichtigt. Die Ausscheidung der Gefahrenzone entspricht den übergeordneten Vorgaben und wird aus kantonaler Sicht begrüsst. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung haben die einbezogenen Fach¬ stellen gegenüber der vorliegenden Zonenplanänderung keine Vorbehalte angebracht. Die Zonenplanänderung, Integration Gefahrenkarte erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und kann genehmigt werden.

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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:

£1, FEB. 2020