Schutzplan Kulturobjekte <2004>
Plan da protecziun · Aadorf
Document
- Numer
- 23
- Gener
- Plan da protecziun
- Sutgener
- Objects culturals
- Vischnanca
- Aadorf
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Genehmigung Änderung
- Decidì
- 27-03-2020
- En vigur dapi
- 15-04-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
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Datotecas
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Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 27. März 2020
Entscheid Nr. 23 BOA/PG Nr. 2020.02-001
Politische Gemeinde Aadorf Änderung Schutzplan Kulturobjekte
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1. Die vom Gemeinderat Aadorf am 27. November 2019 beschlossene Änderung des Schutzplans der Kulturobjekte betreffend das Objekt mit Assek.-Nr. 011.363 (Haupt¬ strasse 20, 20a und 22a) auf der Parzelle Nr. 32 wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat Aadorf, Gemeindeplatz 1, 8355 Aadorf, unter der Beilage von zwei Exemplaren der Änderung des Schutzplanes und des Verzeichnisses der Schutzobjekte, je mit Genehmigungsvermerk (A-Post Plus) - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumentwicklung unter der Beilage von einem Exemplar der Änderung des Schutzplanes und des Verzeichnisses der Schutzobjekte, je mit Genehmi¬ gungsvermerk sowie der übrigen Akten.
Erwägungen: Mit Schreiben vom 10. Februar 2020 ersuchte die Gemeinde Aadorf um Genehmigung der Änderung des Schutzplans der Kulturobjekte. Der Gemeinderat hat die Änderung des Schutzplans am 27. November 2019 beschlossen. Die öffentliche Auflage fand vom 10. Januar 2020 bis am 30. Januar 2020 statt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der eingereichten Akten kann geschlossen werden, dass das Verfahren ord¬ nungsgemäss durchgeführt wurde. Die vorliegende Änderung betrifft das Kulturobjekt Assek.-Nr. 011.363 (Hauptstrasse 20, 20a und 22a) auf der Parzelle Nr. 32. Das Objekt ist im Hinweisinventar der Denk¬ malpflege als "wertvoll" eingestuft. Aufgrund eines aktuellen Bauprojektes möchte die Gemeinde das Objekt aus dem Schutzplan entlassen. Nach Auffassung der Gemeinde beeinträchtige das Bauprojekt die Gesamterscheinung des Gebäudes nicht.
Thurgau 2/2
Das Amt für Denkmalpflege stimmt einer Entlassung des Kulturobjektes Assek.-Nr. 011.363 (Hauptstrasse 20, 20a und 22a) aus dem Schutzplan zu. Es weist jedoch da¬ rauf hin, dass die Entlassung aus dem Schutzplan keine Rückstufung im Hinweisinven¬ tar zur Folge hat. Das Objekt bleibt im Hinweisinventar nach wie vor als "wertvoll" ein¬ gestuft. Da im kantonalen Hinweisinventar der Schutzstatus vermerkt ist, bittet das Amt für Denkmalpflege die Gemeinde Aadorf, ihm die Inkraftsetzung der Änderung zwecks Nachführung des Hinweisinventars schriftlich bekannt zu geben. Im Rahmen der verwaltungsinternen Vernehmlassung sind keine Vorbehalte gegen die Entlassung des Kulturobjektes Assek.-Nr. 011.363 (Hauptstrasse 20, 20a und 22a) an¬ gebracht worden. Die Vorlage entspricht den Anforderungen von § 5 Abs. 3 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) und kann somit genehmigt werden.
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Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde geführt werden. Diese hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Sie ist im Doppel unter Beilage des angefochtenen Ent¬ scheides einzureichen. Expediert:
30. MRZ. 2020
Basas legalas
RB 450.1 · TG NHG · Chantun
RB 450.11 · TG NHV · Chantun
SR 451 · NHG · Confederaziun
SR 451.1 · NHV · Confederaziun