Schutzplan NHG
Plan da protecziun · Langrickenbach
Document
- Numer
- 7
- Gener
- Plan da protecziun
- Sutgener
- Objects culturals
- Vischnanca
- Langrickenbach
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- DBU
- Procedura
- Änderung Schutzplan infolge Nichtgenehmigung
- Decidì
- 17-02-2022
- En vigur dapi
- 01-04-2022
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
Karte
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Datotecas
2021.12-002C-E-1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Departement für Bau und Umwelt
Thurgau Frauenfeld, 17. Februar 2022
Entscheid Nr. 7 BOA/PG Nr. 2021.12-002
Politische Gemeinde Langrickenbach Schutzplanänderung (Gebäude mit Assek. Nr. 40/2-0234, Parzelle Nr. 2211)
Das Departement für Bau und Umwelt entscheidet: 1.
Die vom Gemeinderat Langrickenbach am 25. Oktober 2021 beschlossene Schutz¬ planänderung (Änderung infolge Nicht-Genehmigung) wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: - Gemeinderat Langrickenbach, Im Baumgarten 1, 8585 Langrickenbach, unter Beilage von drei Schutzplanänderungen mit den notwendigen Genehmigungs¬ vermerken (A-Post Plus) - NRP Ingenieure AG, Lindenstrasse 1, 8580 Amriswil - Amt für Denkmalpflege - Amt für Raumentwicklung, unter Beilage von einer Schutzplanänderung mit den Vermerken analog Gemeindeexemplare sowie der übrigen Akten
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Erwägungen: 1.
Im Dezember 2021 ersuchte die Gemeinde Langrickenbach um Genehmigung der im Titel erwähnten Schutzplanänderung. Aufgrund der eingereichten Unterlagen kann gefolgert werden, dass das Verfahren ordnungsgemäss durchgeführt wurde. Beim Departement für Bau und Umwelt sind gegen die Schutzplanänderung keine Rekurse hängig.
2. Mit Entscheid Nr. 61 vom 29. September 2021 verweigerte das Departement für Bau und Umwelt teilweise die Genehmigung für eine Schutzplanänderung. Nicht genehmigt wurde die Nichtunterschutzstellung des Wohnhauses mit angebauter Remise (Assek.-Nr. 40/2-0234, Dorfstrasse 1) auf Parzelle Nr. 2211 in Herrenhof. Gleichzeitig entschied das Departement für Bau und Umwelt, die Sache zwecks weiterer Abklärungen hinsichtlich Schutzwürdigkeit (Erstellen eines Gutachtens) an die Gemeinde Langrickenbach zurückzuweisen. Der Gemeinderat Langrickenbach hat am 25. Oktober 2021 beschlossen, das Gebäude auf Parzelle Nr. 2211 doch unter Schutz zu stellen. Auf weitere Abklärungen hinsichtlich Schutzwürdigkeit
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wurde in Absprache mit dem Eigentümer verzichtet. Mit der Planänderung wird so¬ wohl der Situationsplan als auch das Reglement zum Schutzplan angepasst. Die Schutzplanänderung erfüllt die Anforderungen von § 5 Abs. 3 PBG und wird somit genehmigt.
au und Umwelt
Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach der Eröffnung beim Verwaltungs¬ gericht des Kantons Thurgau, 8570 Weinfelden, Beschwerde erhoben werden. Die Be¬ schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweis¬ mittel aufführen. Sie ist unterzeichnet in je einem Exemplar für die Beschwerdeinstanz und die Beteiligten einzureichen. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Expediert:
17. FEB, 2022
Basas legalas
RB 450.1 · TG NHG · Chantun
RB 450.11 · TG NHV · Chantun
SR 451 · NHG · Confederaziun
SR 451.1 · NHV · Confederaziun