Ensembles
Zona da planisaziun · Kreuzlingen
Document
- Numer
- 2023-175
- Gener
- Zona da planisaziun
- Vischnanca
- Kreuzlingen
- Chantun
- Thurgau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Bauverwaltung Gemeinde
- Approvà da
- Stadtrat
- Procedura
- Genehmigung Ersterlass
- Decidì
- 11-07-2023
- En vigur dapi
- 20-09-2023
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Thurgau
Karte
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Datotecas
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Text
Kreuzlingen
Auszug aus dem Protokoll vom 11. Juli 2023 Beschluss-Nr. 2023-175
Stadtrat
6.04.06
Planungszone "Ensembles" Erlass und Planauflage Stadtrat Markus Brüllmann befindet sich im Ausstand Der kommunale Richtplan Natur- und Heimatschutz (genehmigt m i t DBU-Entscheid Nr. 6 1 vom 6. Juli 2012) beinhaltet u. a. verschiedene "Ensemble"-Gebiete. Gemäss kommunalem Richtplan Natur- und Heimatschutz sind Ensembles Gebäudegruppen, die als Zeitzeugen eine erhaltenswerte Einheit bilden. Es werden i m Richtplan für das Orts- und Siedlungsbild wichtige oder in einem besonderen historischen Kontext stehende Gebiete (Ensembles) bezeichnet. Ensembles sollen in ihrer Erscheinung erhalten bleiben. Die von der Planungszone "Ensembles" betroffenen Gebiete sollen betreffend Schutzwürdigkeit der Ensembles genauer überprüft werden, u n d wo nötig entsprechende Massnahmen (Verfügungen, Anpassung von Planungsinstrumenten etc.) ergriffen werden, u m die Ensemblewirkung zu erhalten. U m nicht wieder rückgängig zu machende Eingriffe in diesen Gebieten zu sichern, ist der Erlass einer Planungszone i m Sinne von § 32 ff. des Planungs- u n d Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG, RB Nr. 700) sinnvoll und angezeigt.
Diverse Gebiete, die i m kommunalen Richtplan Natur- und Heimatschutz als Ensemble aufgeführt sind, werden von der Planungszone "Ensembles" nicht erfasst, da weitergehende Planungsinstrumente oder Bestimmungen des Baureglements in Kombination m i t d e m Zonenplan diese vor unerwünschten Eingriffen bewahren: - Die Schutzwirkung ist dadurch gegeben, dass bereits mehrere Gebäude unter Schutz ge-
stellt sind. Das Gebiet ist bereits m i t einer Umgebungsschutzzone i m Zonenplan überlagert. Über das Gebiet wurden bereits grundeigentümerverbindliche Nichtunterschutzstellungsverfügungen erlassen. Gebiete stehen in starkem Konflikt zu raumplanerischen Zielen einer strukturellen Erneuer u n g (Innenentwicklung). Die Ensemblewirkung ist durch diverse bewilligte Ersatzneubauten nicht mehr ablesbar. Bauten und Umgebung des Ensembles sind durch einen rechtskräftigen Gestaltungsplan gesichert.
Andere Gebiete, die i m kommunalen Richtplan Natur- und Heimatschutz noch nicht als Ensembles aufgeführt waren, werden von der Planungszone "Ensembles" zusätzlich erfasst, da
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aufgrund einer Begehung vor Ort i n diesen Gebieten ebenso eine Ensemblewirkung vermutet wird und diese genauer untersucht werden muss. Der Kanton erarbeitet derzeit aktualisierte Grundlagen zur Beurteilung und Bewertung der "besonders wertvollen" und "wertvollen" Ortsbilder anhand ihrer Merkmale und Erhaltungsziele i m Rahmen der kantonalen Ortsbilderfassung (KOBE). Es ist nicht ausgeschlossen, dass insbesondere i m Zusammenhang m i t der laufenden Überprüfung Korrekturen oder Änderungen an den Ensemble-Perimetern erfolgen. I m Sinne von § 32 ff. PBG ist über die Ensemble-Gebiete der Erlass einer Planungszone für die Dauer von zwei Jahren zu erlassen. Die Planungszone dient der Sicherstellung planerischer Massnahmen. Neue Bauten und Anlagen werden innerhalb der Planungszone n u r bewilligt, wenn sie die vorgesehene Planung nicht erschweren oder beeinträchtigen. Die Ausführung bereits bewilligter Bauten und Anlagen ist allerdings gestattet, vgl. § 34 PBG. Erwägungen
U m der schleichenden Schwächung beziehungsweise unerwünschten schwerwiegenden Eingriffen in noch intakten Ensembles in Kreuzlingen entgegenzuwirken, ist der Erlass einer Planungszone "Ensembles" das geeignete Mittel, u m adäquate Massnahmen zu prüfen beziehungsweise zu treffen. Die Gemeindebehörde kann Planungszonen für eine Dauer bis zu zwei Jahren festlegen. Die Geltungsdauer der Planungszone kann aus triftigen Gründen u m höchstens zwei Jahre verlän-
gert werden. Sind bei Ablauf der Fristen die Planung betreffende Rechtsmittel hängig, verlängert sich die Geltungsdauer der Planungszone bis zur rechtskräftigen Erledigung, vgl. § 32 PBG.
Beschluss 1. Über die Ensembles-Gebiete gemäss beiliegender Karte, das heisst über die Gebiete "Neptun", "Sandbreite", "llgenstrasse Nord", "llgenstrasse Süd", "Hauptstrasse" und "Romanshornerstrasse" wird für die Dauer von zwei Jahren eine Planungszone i m Sinne von § 32 ff. PBG erlassen.
2.
Die Bauverwaltung wird beauftragt, die Planungszone "Ensembles" gemäss §§ 29 ff. PBG öffentlich aufzulegen.
3.
Mitteilung an - Amt für Denkmalpflege, Ringstrasse 16, 8510 Frauenfeld - Anthony Sarno, Leiter Stadtplanung - Peter Buri, Sachbearbeiter Stadtplanung - Caroline Leuch, Leiterin Kommunikation - Bauverwaltung
Seite 2
Stadtrat Kreuzlingen Thomas Befinger,)/ize-Stadtpräsident
iberin
Beilage
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Karte Planungszone "Ensembles", 1:2000 vom 4. Juli 2023
VERSENDET AM 1 1. JULI 2023 Seite 3