Scheidweg

Zona da planisaziun · Frauenfeld

Document

Numer
168
Gener
Zona da planisaziun
Vischnanca
Frauenfeld
Chantun
Thurgau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Stadtrat
Procedura
Genehmigung Ersterlass
Decidì
13-10-2024
En vigur dapi
02-10-2024

Karte

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Datotecas

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Text

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Nr.

Datum

Stadt Frauenfeld Departement für Bau und Verkehr

Verfügung

168

13.09.2024

Amt für Tiefbau und Verkehr; Planungszone Scheidweg; Zustimmung zum Projekt und Beschluss zur Auflage

Anlass

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An der Urnenabstimmung vom 15. Mai 2011 stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Nettokredit für den Bau des regionalen Radwegs auf dem Stadtgebiet von Frauenfeld zu. Das Projekt „Regionaler Radweg in Bahnnähe” verbindet mit einer flachen, zentral gelegenen und direkten Linienführung, möglichst abseits der Hauptverkehrsachsen, die Bahnstationen Islikon und Frauenfeld und führt weiter nach Felben-Wellhausen. Seit der Zustimmung der Bevölkerung wurde der „Regionale Radweg in Bahnnähe” sukzessive ausgebaut. So besteht die Veloverbindung zwischen Islikon und dem Bahnhof in Frauenfeld vollständig. Der Abschnitt im Osten zwischen der Goldackerstrasse und der AVIA-Tankstelle wurde ebenfalls baulich umgesetzt. Für den Abschnitt Bahnhof Frauenfeld und Goldackerstrasse steht die Bauausführung bevor. Als letzter Abschnitt des genehmigten Nettokredits des regionalen Radwegs auf Frauenfelder Stadtgebiet steht nun derjenige zwischen der AVIA-Tankstelle und der Gemeindegrenze mit Felben-Wellhausen an. Für diesen Abschnitt will die Stadt Frauenfeld nun, gemeinsam mit dem Kanton Thurgau, die Planung angehen und in diesem Zusammenhang auch die Veloverbindung nach Felben und Wellhausen konkretisieren.

Vorsorglich wurden für den letzten Abschnitt auf Stadtgebiet mit den SBB Landverhandlungen geführt, welche nun vor dem Vertragsabschluss stehen.

Planungszone

Der Planungsprozess des Radweges im Abschnitt zwischen der AViA Tankstelle (Zürcherstrasse 369) und der Gemeindegrenze Felben-Wellhausen ist derzeit in der Projektierungsphase "Vorstudie". Eine mögliche und favorisierte Lösungsvariante wurde erarbeitet, diese benötigt aber noch eine Überarbeitung damit die verkehrstechnischen und raumplanerischen Anforderungen an Verkehrsräume eingehalten werden können. Aus diesem Grund ist ein definitiver Variantenentscheid zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Um für einen definitiven Variantenentscheid den nötigen Ermessensspielraum zu wahren, ist eine entsprechende Sicherungsmassnahme zu treffen. In Anwendung von Art. 32 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau (PBG 700) kann die zuständige Gemeindebehörde ein bestimmtes Gebiet als Planungszone zur Sicherstellung von planerischen Massnahmen oder der Erschliessung festlegen.

Zurzeit kann das genaue geometrische Normalprofil resp. die exakte Linienführung des regionalen Radwegs im Bereich der Liegenschaften 20006, 20389 und 20353 noch nicht abschliessend festgelegt werden. Der genaue Landbedarf und die Auswirkungen auf die betroffenen Grundstücke kann daher ebenfalls noch nicht genau definiert werden. Der Erlass und die Rechtswirkung der Planungszone richten sich nach dem Planungs- und Baugesetz (PBG). Innerhalb der Planungszone werden neue Bauten und Anlagen nur bewilligt, wenn

sie die vorgesehene Planung nicht erschweren oder beeinträchtigen. Die Ausführung bewilligter Bauten und Anlagen ist gestattet.

Die Planungszone ist notwendig für diejenigen Gebiete, welche bereits in der Bauzone liegen, weil mögliche private Bauvorhaben den Planungszweck in diesem Abschnitt verhindern könnten. Die Planungszone kann für zwei Jahre erlassen werden (Art. 32 Abs. 1 PBG). Aufgrund des Planungsstandes (Vorstudie) muss davon ausgegangen werden, dass die Planungszone für die volle Dauer von zwei Jahren erlassen werden muss. Allenfalls wird zu gegebener Zeit zu prüfen sein, ob diese Frist nochmals um längstens zwei Jahre zu verlängern ist (Art. 32 Abs. 2 PBG).

Der Departementsvorstand verfügt:

1. Dem Projekt „Planungszone Scheidweg, Liegenschaften 20006, 20389 und 20353“ der Arbeitsgemeinschaft ITK Planungen GmbH und BHAteam Ingenieure AG, Frauenfeld, wird zugestimmt.

2. Das Amt für Tiefbau und Verkehr wird angewiesen, die Pläne in der Zeit vom 13. September bis und mit 2. Oktober 2024 öffentlich aufzulegen.

STADT FRAUENFELD Departement für Bau und Verkehr

At lb

Andrea Hofmann-Kolb Departementsvorsteherin

Rechtsmittel

Gegen diese Verfügung kann Rekurs geführt werden. Die Rekursschrift ist innert 30 Tagen seit der Eröffnung des angefochtenen Entscheides dem Stadtrat unterzeichnet und im Doppel einzureichen. Der Rekurs muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie die Beweismittel aufführen.

Mitteilung an:

- Stadtkanzlei (per e-mail)

- Ingenieurbüro bhateam Ingenieure AG, Breitenstrasse 16, 8501 Frauenfeld (per e-mail) -— Ingenieurbüro ITK, Gewerbestrasse 3, 8500 Frauenfeld (per e-mail)

- Ingenieurbüro Kuster + Hager AG, Talackerstrasse 34, 8500 Frauenfeld (per e-mail)

- Ingenieurbüro SJB Kempter Fitze AG, Zürcherstrasse 239, 8501 Frauenfeld (per e-mail) — Amt für Tiefbau und Verkehr (per e-mail)

- Sekretariat Amt für Tiefbau und Verkehr (per e-mail)