Amtsblatt vom 15.11.2024

Zona da planisaziun · Leuk · Abolì ils 15-11-2029

Document

Gener
Zona da planisaziun
Vischnanca
Leuk
Chantun
Valais
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Conseil Communal
Decidì
15-11-2024
Publitgà
15-11-2024
En vigur dapi
15-11-2024
Abolì
15-11-2029

Karte

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Datotecas

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Text

Rubrik: Allgemeine amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen Unterrubrik: Allgemeine amtliche Bekanntmachung Publikationsdatum: KABVS 15.11.2024 Öffentlich einsehbar bis: 15.12.2024 Meldungsnummer: AL-VS15-0000001402 Anhang: Amtsblatt Schulhausstrasse Kantonsstrasse.pdf Publizierende Stelle

Gemeinde Leuk, Sustenstrasse 3, 3952 Susten

Sonstige Bekanntmachung – Erlass von Planungszonen - „Einmündung SchulhausstrasseKantonsstrasse“, Leuk Titel der Bekanntmachung Erlass von Planungszonen - „Einmündung Schulhausstrasse-Kantonsstrasse“ Kontaktstelle Gemeinde Leuk Sustenstrasse 3 3952 Susten Frist Ablauf der Frist: 15.12.2024

Erlass von Planungszonen - „Einmündung Schulhausstrasse-Kantonsstrasse“ Der Gemeinderat von Leuk gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom 8. Oktober 2024 beschlossen hat, gestützt auf Artikel 27 des Bundesgesetztes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie Artikel 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), folgendes Gebiet zur Planungszone zu erklären: Teilflächen der Parzellen 205, 6815 und 7465 bei der „Einmündung Schulhausstrasse Kantonsstrasse“ gemäss dem im von der Gemeinde öffentlich aufgelegten Plan vom 23. August 2024 eingezeichneten Perimeter. Die Planungsabsicht besteht darin, innerhalb dieser Planungszonen den Nutzungsplan und die diesbezügliche Reglementierung anzupassen, um die Realisierung eines Strassenerweiterungsprojekts auf den betroffenen Parzellen sicherzustellen. Auf der betroffenen Fläche der Planungszone, ist vorgesehen, künftig grösstenteils eine Verkehrszone auszuscheiden. Innerhalb dieser Planungszone darf nichts unternommen werden, was die vorerwähnte Planungsabsicht beeinträchtigen könnte. Die Planungszonen gelten für eine Dauer von 5 Jahren. Sie werden mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig. Interessierte Personen können während der Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in das Dossier nehmen. Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich per Einschreiben und unterzeichnet innert 30 Tagen ab dem heutigen Erscheinen der Publikation bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über die Einsprachen entscheiden wird der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG) Leuk, den 15. November 2024

Die Gemeindeverwaltung