Amtsblatt vom 16.09.2022

Zona da planisaziun · Täsch · Abolì ils 16-09-2027

Document

Gener
Zona da planisaziun
Vischnanca
Täsch
Chantun
Valais
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Aucune indication
Decidì
16-09-2022
En vigur dapi
16-09-2022
Abolì
16-09-2027

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Text

n° 37

16 septembre 2022 3100 Vendredi Bulletin officiel du canton du Valais Eigentümer: Stoffel Sigward, Gruppinuweg 12, 3911 Ried-Brig Stoffel Jacqueline, Gruppinuweg 12, 3911 Ried-Brig Planverfasser: Gebrüder Zimmermann AG, Bodemerstrasse 10, 3932 Visperterminen Nutzungszone: Wohnzone 2 Parzellen/Ort: 263/Hofachra Koordinaten: 1129049 / 2644374 Bauvorhaben: Ölheizung ersetzen durch Luftwasserwärmepumpe (Aussengerät) Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet an die Gemeindeverwaltung Ried-Brig zu richten. Ried-Brig, den 16. September 2022 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Riederalp Baugesuch –

Gesuchsteller: Frey Susanne, Zürich Grundeigentümer: Frey Daniel, CamenzindFrey Esther, Frey Susanne Projektverfasser: Walter Schnyder, Kaminbau & Cheminéeöfen, Mörel-Filet Bauvorhaben: Montieren einer Abgasanlage an Fassade, verkleidet mit Kupferblech, Cheminéeofen in Wohnstube plazieren und anschliessen Koordinaten: 645‘055 / 136‘350 Parzellen: GBV84, Plan Nr. 2, im Orte genannt Sigristuschir, Riederalp Nutzungszone: Wohnzone W3 Riederalp, den 16. September 2022 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde Saas-Almagell Gewässerraum der Gewässer auf dem Gebiet der Gemeinde Saas-Almagell Die Gemeinde Saas-Almagell legt im Einverständnis mit der Dienststelle Naturgefahren und in Anwendung von Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991, von Art. 41a ff. der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 und von Art. 13 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 das Auflagedossier «Gewässerraum der Gewässer auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Saas-Almagell» öffentlich auf. Das Auflagedossier (Pläne und Vorschriften) liegt im Gemeindebüro von SaasAlmagell auf und kann während den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich und in zweifacher Ausführung an die Gemeindeverwaltung zu richten.» Saas-Almagell, den 16. September 2022 Die Gemeindeverwaltung

Gemeinde St. Niklaus Baugesuche –

Bauherr: Kleeschulte Alexander, Am Hermannsberg 8, D-65201 Wiesbaden Eigentümer: Kleeschulte Alexander, des Maximilian Plan/Parzelle: 34 / 3121

Koordinaten: 629'816 / 115’157, Huble Bauvorhaben: Neubau Parkplatz Nutzungszone: Wohnzone W2 – Bauherrschaft: Fux-Fux Chantal und Karlheinz, Rittinen 111, 3924 St. Niklaus Eigentümer: Fux Chantal, des Hermann und Fux Karlheinz, des Josef Plan/Parzelle: 32 / 2922 Koordinaten: 629'700 / 115’400, Rittinen Bauvorhaben: Renovation Luftwasser WP & Indach PV Nutzungszone: Wohnzone W2 – Bauherr: Klemm Walter Heinz, Erbji 29, 3924 St. Niklaus Eigentümer: Klemm Walter Heinz, des Heinz und Müller Michael, des Edgar Walter Plan/Parzelle: 37 / 3423 und 3427 Koordinaten: 630'150 / 114'642, Erbji Bauvorhaben: Erstellung neuer Zugangsweg Nutzungszone: Wohnzone W1 – Bauherr: Kleeschulte Alexander, Am Hermannsberg 8, D-65201 Wiesbaden Eigentümer: Kleeschulte Alexander, des Maximilian Plan/Parzelle: 34 / 3120 Koordinaten: 629'801 / 115’157, Huble Bauvorhaben: Inst. Einer LW-Wärmepumpe, Ersatz Fenster und Zusatz-Dämmung Terrassen-Flachdach Nutzungszone: Wohnzone W2 – Bauherrin: Gitz Fabienne, Dorf 180, 3927 Herbriggen Eigentümer: Fux Eliane, des Walter Plan/Parzelle: 9 / 6681 Koordinaten: 627'119 / 108’461, Zenackern Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus Nutzungszone: Dorfzone D Allfällige Einsprachen sind innert der Frist von 30 Tagen schriftlich an die Gemeindeverwaltung St. Niklaus zu richten. St. Niklaus, den 16. September 2022 Die Gemeindeverwaltung

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Gemeinde Täsch Erlass von Planungszonen Der Gemeinderat der Gemeinde Täsch gibt bekannt, dass er in seiner Sitzung vom 30. August 2022 beschlossen hat, gestützt auf Art. 27 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) sowie auf Art. 19 des Ausführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Raumplanung vom 23. Januar 1987 (kRPG), eine Planungszone zu erlassen. Planungsabsicht Die Gemeinde Täsch hat, um den Vorgaben des Bundesgesetzes über die Raumplanung, dem kantonalen Ausführungsgesetz sowie dem kantonalen Richtplan in Bezug auf die Dimensionierung der Bauzonen gerecht zu werden, einen Vorentwurf für ein Raumkonzept erarbeitet, welches der Bevölkerung im November / Dezember 2020 im Rahmen des Mitwirkungsverfahrens nach Art. 33 kRPG vorgestellt wurde. Auf der Basis dieses Raumkonzeptes und der Rückmeldungen aus der Bevölkerung erarbeitet die Gemeinde gegenwärtig die Dokumente der Gesamtrevision der Nutzungsplanung, zu der auch das Bau- und Zonenreglement gehört. Um die weitere bauliche Entwicklung von Täsch in qualitativer Hinsicht in die gewünschte Richtung zu lenken, erachtet es der Gemeinderat als zweckmässig, über die rechtsgültige Bauzone – insbesondere über diejenigen Flächen, die gemäss Raumkonzept auch künftig innerhalb der Bauzone verbleiben sollen – eine Planungszone zu erlassen. Dadurch

soll sichergestellt werden, dass sich grössere Neu- und Umbauten zu Wohn-, Beherbergungs-, und Geschäftszwecken gut in die räumliche und soziale Dorfstruktur integrieren. Planungszweck Innerhalb der erlassenen Planungszone gelten für Neu- und Umbauten, die sowohl für die Wohnnutzung als auch für die touristische Bewirtschaftung, oder zur Nutzung im Rahmen eines strukturierten Beherbergungsbetriebs vorgesehen sind, im Hinblick auf eine erwünschte ausgewogene Durchmischung der Nutzerschaft und der guten Eingliederung in die Umgebung folgende Bedingungen: (1) Bei Objekten ab einer Grösse von fünf Wohneinheiten darf der Anteil der Studios / Einheiten mit weniger als zwei Zimmern 20% der gesamten Wohneinheiten im Gebäude nicht übersteigen. (2) Die Gebäude müssen die Anforderungen in Bezug auf die Einordnung und das Erscheinungsbild gemäss Art. 25 des kantonalen Baugesetzes (BauG) in besonderem Masse erfüllen. Die Gebäudehöhe darf max. 12.00 m OK Firstpfette betragen. (3) Bei Hotelneubauten wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens verlangt, im Grundbuch eine Nutzungsbeschränkung zu Gunsten hotelmässiger Bewirtschaftung während einer Mindestdauer von 10 Jahren anzumerken. Für die übrige Bautätigkeit innerhalb der Planungszone gelten weiterhin die Vorschriften des gültigen Bau- und Zonenreglements von Täsch. Planungszone (Perimeter) Die Planungszone erstreckt sich über die vom Staatsrat am 6. März 2013 homologierte Bauzone. Geltungsdauer Die Planungszone gilt für eine Dauer von fünf Jahren, höchstens jedoch bis zur reglementarischen Umsetzung des Planungszweckes. Sie wird mit der heutigen Publikation des Gemeinderatsbeschlusses im kantonalen Amtsblatt rechtskräftig. Aus wichtigen Gründen kann die Planungszone von der Urversammlung um höchstens drei Jahre verlängert werden. Öffentliche Auflage Der Beschluss und der erläuternde Bericht liegen ab dem 16. September 2022 während dreissig Tagen auf dem Gemeindebüro öffentlich auf. Interessierte Personen können während den Öffnungszeiten auf der Gemeindekanzlei Einsicht in das Auflagedossier nehmen. Die Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde Täsch (www.gemeinde-taesch.ch) publiziert. Einsprachen Begründete Einsprachen, namentlich gegen die Notwendigkeit der Planungszone, deren Dauer oder die Zweckmässigkeit der Planungsabsicht, sind gemäss Art. 19 Abs. 3 kRPG schriftlich (per Einschreiben) und unterzeichnet innert 30 Tagen ab dem Erscheinen der Publikation im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Über unerledigte Einsprachen entscheidet der Staatsrat (Art. 19 Abs. 4 kRPG). Täsch, den 16. September 2022 Die Gemeindeverwaltung