Departementsentscheid

Cunfin static dal guaud · Leuk

Document

Numer
2015.0253
Gener
Cunfin static dal guaud
Vischnanca
Leuk
Chantun
Valais
Nivel
Chantun
Approvà da
Aucune indication
Decidì
09-03-2015
En vigur dapi
28-11-2018

Karte

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Datotecas

20150309_ersc_decdp.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

t

• •

11111111111111111111111111111111111111111111111111 2015.0253

DApartemenl destrensporte, du'1'Aquipenlent el de I'envlronnemenl Departemenl fürVerkehr, Bau und Uniwelt

(ANTON DU VALAIS KANTON WALlIS

EIngang

rrflfreiS Oborwallls

am

r 1. MRZ. 2015

RODUNGSENTSCHEID Betreffen d das Gesuch der Geme inde Leuk f ür die temporäre Rodung einer Fläche von 3'685 m 2 im Orte ·genannt ."Chasller''' auf Gebiet der Geme inde Guttet-Feschel zwecks Errichtu ng einer

Deponie,

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~or

Weitergeleitet am an die Dienststelle Innere und kommunale Angelegenheiten des Departements für Finanzen und Institutionen zur Au fnahme In den Homo lcigallonsentscheid Ober die teilweise Ände rung des Zonennutzungsplans (ZNP) der GemeInde Guttet-Feschel als Gesamtentscheid.

Silten, den

J~

0 9. MRZ. 2015

t~ Kopie: -DWL

E ingesehen 1.

Das Rodungsgesuch vorn 1. Juli 2014 (Formulare und Plan);

2.

Art. 3

ff. des Bundesgesetzes Ober den Wald (WaG), Art. 7 H. der Waldverordnü ng (WaVJ , die

Art. 14

- 16 des kantonalen Gesetzes Ober den Wald und die Natu rgefahren (kGWNg) und die

Art. 8 ff. der kantonalen Verordnung zu dessen Vollzug ( ~VWNg);'

3.

Die öffentliche Auflage im Amtsblatt vom 12. Dezember 2014 . die keine Einsprachen zur Folge hatte:

4,

Die eingegangenen Vormeinungen der:

6.

1.

a:

Dienststelle für Umweltschutz (OUS) vom 16, November 2013

b,

Dienststelle f ür Raumentwicklung (DRE) vom 26. Februar 2016

c.

Dienststalle für Landwirtschaft (DLW) vom 19. November 2013

d.

Dienststelle für Strassen, Verkehr und Flussbau, Kreis 1, vom 21. November 2013

e.

Dienststelle für Wald und Landschaft (OWL) vorn t t. November 2013

Den Bericht der Gemeinde Leuk vom 22. Januar 20 15 und der Geme inde Gutlet-Feschel vom 14. Oktober 2014.

.

in Erwägung gezogen .

Gemäs s Feststellung des Fors tdienstes ist der für die Errichtung einer Deponie vorgesehene Boden einer Aufforstungspllicht un terstellt . Die Fläc he ist som it den Bestimmungen von Art. 2 WaG und Art. 1 WaV unterstellt.

·,.

2.., Ge.suchst~lIer ist Gsrnelnde Leuk. Die Eigentllmer der von der Rodung betroffenen Parzellen häbeti 11hr 'sc\ir iftli ch~sIElnverständn i$ zum Verhaben abgegeben.

, : : ' ..: i. "V, "

3.

PI~ zu~t?ndige 8eh,~rqe fOr die Ertellung einer Rodungsbewilligung fOr eIne Fläche von 3'685 m2 ' , . Ist das Departement: Für ein·koordinlertes Verfahren gilt jedoch, dass wenn ein Projekt mehrere Bewilllgungen von unterschiedlichen Behörden erfordert, die einzelnen Entscheide zu einem Gesamtentscheid zusammengefasst werden, welcher von der fOr das massgebllche Verfahren zuständigen Behörde gefällt wird; In diesem Fall der Staatsrat. Dieser isl zuständig fOr das massgebliche Verfahren, das in der Genehmigung der tellweisen Änderung des Zonennutzungsplans (ZNP) und des Bau- und Zonenreglements der GemeInde (GBZR) gemäss kantonalem Raumplanungsrecht besteht (vgl. Erfordernis In Art. 12 WeG, wonach die Zuweisung von Wald zu'einer Nutzungszone einer Rodunqsbewllliqunq bedarf). ' Die Umzonunq wurde am 29. März 2013'veröffentlicht, das Rodungsgesuch am 12. Dezember 2014 mit Bezug auf die Veröffentlichung der Umzommg. Gegen diesen Gesamtentscheid gibt es nur einen Rechtsmillelweg an dieselbe übergeordnete Instanz. Somit werden die Anforderungen der Verfah'renskoordinatioli eingehalten (Art. 10 kGWNg).

4.

Berelts seit den 1960er Jahren wird am betroffenen Standort eine Deponie gefOhrt. In den 90er Jahren sollte die Deponiefläche erweitert werden, das notwendige Rodungsgesuch wurde 1997, bewilligt. Die LeIstung des Realersatzes (Aufforstung vor Ort)' wurde von der Gemeinde 1998 bestätigt und die KaulIon vom Forstdienst zu rückerstattet, Die Deponie wurde aber weiterhin für die RegIon genutzt LInd soll nun wieder in einem ordentlichen Verfahren bewilligt und welterbetrIeben werden. Dazu sind .dle Einzenunq als Deponiezone sowie eIne Rodungsbewilligung notwendig. Der Standort ist durch den Betrieb seit über 50 Jahren berells vorbelastet. Insgesamt beträgt die Bodennutzungseffizlont (Deponlevolumen/Rodungsfläche) 16.28,' für die noch vorgesehenen SchOltungen lmmarhln noch gute 9.50. Landschaftlich lst öle Deponie von Westen einsehbar, ansonsten wird sie durch die Felswand im Osten und den Wald im Norden und Süden geschützt. Längerfristig wird die Deponie wieder aufgeforstet. Durch die regionale Nutzung können längere Transportwege und neue Deponiestandorte ve rmieden werden. Es sind keine Schutzgebiete betroffen und die Rodung führt zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt. Die relative Standortgebundenheit der Rodung wird als gegeben erachtet. Das Vorhaben überwiegt das Interesse an der Walderhaltung.

5.

Gemäss Art. 5 WaG können Ausnahmebewllligungen zur Rodung erteilt werden, wenn der Gesuchsteller nachweist. dass für die Rodung wlchtlge Gründe bestehen, die das Interesse an der Walderhallung überwiegen und zudem folgende Voraussetzungen erfüllt sind: a. das Werk für das gerodet werden soll. muss auf den vorgesehenen Standortangewiesen sein, b. das Werk muss die Voraussetzungen der Raumplanung sachlich erfüllen, c. die Rodung darf zu keiner erheblichen Gefährdung der Umwelt führen. Nicht als wichtige Gründe gelten finanzielle Interessen, wie die möglichst einträgliche Nutzung des Bodens oder die billige Beschaffung von land für nichtforstliche Zwecke. Dem Natur- und Heimatschutz ist Rechnunq zu t~agen (Abs. 4). Ro.dungsbewilligungen sindzu befristen (Abs. 5).

6.

Sämtliche konsultierten Instanzen geben eine positive Vormeinung ab. Die Voraussetzungen der Raumplanung sind somit sachlich erfüll!. ' ' Das Projekt rechlfertlg t sich durch ein öffentliches Interesse, welches dasjenige der Erhaltung des betroffenenWaldes Oberwiegt, und durch seine Standortgebundenheit.

auf Antrag des Departements für Verkehr, Bau und Umwelt,

'e n t s c h i e d e n

1.

Rodungsentscheid

a)

Das Gesuch von Gemeinde' Leu!< zwecks Errichtung einer Deponie im Orte genannt "Chasller" auf GebIet der Gemeinde Guttet-Feschel (Koordinaten: 618'800/130'380) eine Gesamtfläche von , 3'685 m2 temporär ZLI roden, wird gemäss dem im Dossier der BINA Engineering SA vom 1. Juli 2014 enthaltenen Plan 1:2'500 bewil lig t.

2/3/

~.

.. b)

Das Entfernen der Bestockung und dIe Änderung der Zweckbeslimmung des Waldbodensdürfen erst vorgenommen werden , wenn die folgenden Voraussetzungen erfOllt sind:' Der Gesamtentscheid über die teilweise Änderung des Zonennutzungsplans (ZNP) und des Bau- und Zonenreglements der Gemeinde (GBZR) sowie der vorliegende Entscheid über die RodungsbewIllIgung sind rechtskrlUtig geworden.

c)

Die hiermit ertsflte Rodungsbewilligung ist güllig bis zum 31. Oktober 2035.

2.

Rodungsersatz

a) b)

Der GesuchsteHer wird an Ort und SteHe eine Fläche von 3'685 m2 mit einheimischen. standortgerechten Baum- und Straucharten gemäss Weisungen des Ingenieurs Walderhaltung wieder aufforsten. Die Aufforstung hat In 3 Etappenzu erfolgen (2022, 2029 und 2035). . Der Rodungsersatz ist spätestens bis zum 31. Oktober 2035 zu leisten.

3.

Kaution Der Gesuchsteller übeiweist als Kautionzur Gewährleistung der ordnungsgemässen Ausführung der Arbeite, sowIe der Wiederinstandstellung und Aufforstung der Rodungsflächen einen Betrag von Fr. 30~OOO.OO Franken an den kantonalen Forstfonds (Rubr. 9200.00,421), .innert 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung; "Dieser Betrag kann zurückerstattet werden, sobald der Ingenieur Walderhallung der DWL, Kreis Oberwallis, die. Ersatzaufforstung und Wiederinstandstellung abgenommen hat.

4.

Andere Auflagen und Bedingungen

.

a)

Die Anzeichnung der Rodungsfläche hat [ewells durch den Ingenieur Walderhaltllng. Kreis Oberwallis, zu erfolgen. Er bezeichnet den zulässigen Bereich für die Arbeit mit Maschinen zum Schutz des angrenzenden Waldes. Die beanspruchte Rodunqsflächs Isl auf Verlangen vorn ' Forstdlenstvorgängig auf Kosten der Gemeinde vom Geomeler abzustecken. c) Das Material ist regelmässig in Schichten von 4-5 in Höhe einzubauen, am Rand ist jeweils ein Wall zu schütten (abrollendes Material). Der Böschungswinkel darf nicht steiler als 40° sein. b) Das angrenzende Waldareal Ist vor schädlichen Belastungen und Nebenwirkungen sicherzustellen. Es lst Insbesondere untersagt, darin" Baubaracken zu errichlen sowie Aushub. Fahrzeuge Lind Materialien aller Art zu deponieren (auch nur vorübergehend) oder hier Bäume zu fällen oder zu beschädigen. Am Böschunqsfuss ist ein Damm gemäss Rodungsdossier zu erstellen. c) Es darf nur sauberes Aushubmaterial deponiertwerden, die Zufahrt ist nur für Interventionen auf der Deponie zu öffnen, ansonstenIst sie mit einer Barriere oder dergleichen zu sperren lind nach der Schliessung der Deponie rückzubauen. d) Vor Beginn der Arbeiten ist eine Umweltbaubegleilung zu ernennen. Der Name. der UBS ist der Dienststelle für Wald und Landschaftvorgängigmitzuteilen. Zudem Ist die UBB mit einer Befugnis zu direktem Behördenkontakt und mit einer Meldepnicht gegenUber den Behörden auszustatten. Sie erstellt nach Jeder Etappe einen Bericht an die D~ und lädt diese zu einer Bauabnahme ein. e) Die offengelegten Flächenmüssen jährlich auf ein Aufkommen von Neophyten überprüft werden• . DIese sind unverzügllch der DWL zu melden und von der Gesuchstellerin gemäss Anweisungen der DWL zu bekämpfen. f) Sämtliche Kosten, welche im Zusammenhang mit der. Rodungsbewilligun9, der Einhaltung der Auflagen oder der Ausführung der Arbeiten für die Durchführung der Rodungsarbeften anfallen, , gehen zu Lasten des Gesuchstellers I der ~es uchstelle rin . g) Vorbehalten bleiben dle Auflagen, welche im Gesamtentscheid Integriert werden..

5.

Mitteilung: - konsultierte kantonale Dienststellen , - Dienststelle für Wald und Landschaft, 1950 SiltEln, nach erfolgter Notifikation zur internen Verteilung und Bekanntgabe an das BAFU sowie zur Rechnungsstellung. . - Forstrevier Sonnenberge- Dala, Hugo Rinaldo, Bodenstrasse 3, 3957 Erschmatt - Forstrevier Leuk und Umgebung, Herr Egger Konrad, Industriestrasse ,1, 3952 Susten

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