Departementsentscheid
Zonas da protecziun da l'aua sutterrana · Niedergesteln
Document
- Numer
- 1
- Gener
- Zonas da protecziun da l'aua sutterrana
- Vischnanca
- Niedergesteln
- Chantun
- Valais
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Service de l'environnement
- Approvà da
- Aucune indication
- Decidì
- 11-03-2010
- En vigur dapi
- 31-10-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Valais
Karte
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20100311_nieg_decdp.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
CANTON DU VALAIS
KANTON WALLIS
DAS DEPARTEMENTFÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT
HOMOLOGATION DER QUELLSCHUTZZONEN DER GEMEINDE NIEDERGESTELN (Quellgebiet Kühmattboden und Joli-Quellen)
Eingesehen das Gesuch vom 19. Januar 2010 der Gemeinde Niedergesteln betreffe
die Homologation der Grundwasserschutzzonen für das Quellgebiet Kühmattboden
nd
und
Ganzen Text zeigen
der Joli-Quellen gemäss hydrogeologischem Bericht mit dazugehôrigen Quellschutzzonenplan (rev. 05.06.2009) und Quellschutzzonenvorschriften vom 28. November 2008 des Büros Rovina und Partner AG, Varen; Eingesehendie Art. 19 bis 21 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewäss er vom 24, Januar 1991 (GSchG) und die Art. 29 ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV): :
Eingesehen den Art. 7 Abs. 1 lit. e des kantonalen Gésetzes betreffend die Vollzie hung des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen die Verunreinigung vom 16. November 1978 (GVGSchG); | Eingesehen die Wegleitung betreffend den Grundwasserschutz des BUWAL von 2004, sowie die kantonalen Richtlinien vom Juni 1995 für die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen:; ‘ Eingesehen den Art. 4 des Reglements betreffend das Verfahren überdie Aussche
idung
von Grundwasserschutzzonen und -arealen vom 31. Januar 1996;
Eingesehen das Gesetz über das Verwaltungsverfahren rechtspflege vom 6. Oktober 1976 (VVRG);
und die Verwaltungs-
Eingeseher die ôffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 48 vom 27. November 2009, und dass keine Einsprachen eingegangen sind:
Eingesehen die Stellungnahme der Gemeinde Niedergesteln vom 19. Januar Eingesehen den aktuellen Zonennutzungsplan homologiert am 23. April 1997;
der
Gemeinde
2010;
Niedergesteln,
In Erwägung gezogen, dass das vorliegende Projekt dazu dient, die Trinkwasserque llen, die für die Gemeinde Niedergesteln genutzt werden, auf dem Gebiet der Gemein de Niedergesteln zu schützen; Dass die Eigentumsbeschränkungen, die für den Schutz der Wasserfassun gen erforderlich sind, in der Bundesgesetzgebung geregelt sind, und durch diejenig en im hydrogeologischen Bericht ergänzt bzw. präzisiert werden;
dem Dass die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen in Koordination mit Nutzungsplan der Gemeinde Niedergesteln erfolgt, hen und Dass der Quellschutzzonenplan der Gemeinde Niedergesteln die rechtlic administrativen Anforderungen erfüllt, Dass die Pläne und Nutzungsvorschriften somit homologiert werden kônnen; Dass gemäss Art. 88 ff. VVRG, Art. 21 GTar, Art. 37 GVGSchG und
dem Beschluss des
h vom 28. Staatsrats über die Kosten und Gebühren für Verrichtungen im Umweltbereic ndenen entsta id Entsche enden November 1990 die Gemeinde für die durch den vorlieg Kosten aufkommen muss,
Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz;
ENTSCHEIDET 1.
2.
3. 4.
5. 6.
7. 8.
und Der Quellschutzzonenplan vom 05.06.2009 für das Quellgebiet Kühmattboden des der Joli-Quellen (Massstab 1:7'500) sowie die im hydrogeologischen Bericht enen Büros Rovina und Partner AG, Varen, vom 28.11.2008 enthalt n änkunge sbeschr Nutzung chenden entspre Schutzzonenvorschriften mit den ert. homologi hiermit werden (Beilagen 3-1 und 3.2: Schutzzonen-réglemente) Die im hydrogeologischen Bericht vom 28.11.2008 enthaltene Schutzzonenent reglemente (Beilagen 3-1 und 3-2) entspricht den im kantonalen Reglem und betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschuizzonen ften. -arealen vom 31.1.1996 verlangten Vorschri Die Quellschutzzonen werden hinweisend Gemeinde Niedergesteln übernommen.
in
die. Zonennutzungspläne
der
überwacht die Umsetzung der in den Die Gemeinde Niedergesteln Schutzzonenvorschriften aufgeführten Schutzmassnahmen auf ihrem Gemein assSchutzm die müssen Quellen degebiet. Im Falle einer Verschmuizung der nahmen neu beurteilt werden.
elle für Alle Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen müssen vorgängig der Dienstst Umvweltschutz zur Zustimmung unterbreitet werden. sen, Anhand einer hydrogeologischen Expertise muss der Gesuchsteller nachwei rschutz Gewässe den dass ein solches Vorhaben die Anforderungen an 28. (Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom che Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL, 2004, technis Nutzungsvorschriften des hydrogeologischen Berichtes vom 28. November 2008) erfüllt. ten. Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehal . Nutzens chen Vorliegender Entscheid gilt in diesem Sinne als Erklärung des ôffentli Die folgenden Kosten und Gebühren fallen zu Lasten der Gemeinde Niedergesteln: CHF 180.- Gebühr: 7.- Gesundheitsstempel: CHF Total:
CHF 187.-
9.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit dessen Erôffnung beim Staatsrat Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift hat eine: gedrängte Darstellung des Sachverhalts, die Begehren und deren Begründung unter Angabe der Beweismittel zu enthalten. Sie ist zu datieren und vom Beschwerdeführer oder seinem Vertreter zu unterzeichnen. Der angefochtene Entscheid und die als . Beweismittel angerufenen Urkunden sind beizulegen, soweit der Beschwerdeführer
sie in Händen hat.
Sitten, den
1 1, Mérz 2010 Jacqués Melly
// Staatsrat 2 Zugestellt per LSI an: 12 MAR. 2010 - Gemeinde Niedergesteln
Kopien an: - Dienststelle für Umweltschutz - Dienststelle für Raumentwickiung
- Dienststelle für Landwirtschaît
Basas legalas
RS-VS 814.200 · Chantun
RS-VS 814.3 · LcEaux · Chantun
RS 814.20 · LEaux · Confederaziun
RS 814.201 · OEaux · Confederaziun