Departementsentscheid
Zonas da protecziun da l'aua sutterrana · Termen
Document
- Numer
- 1
- Gener
- Zonas da protecziun da l'aua sutterrana
- Vischnanca
- Termen
- Chantun
- Valais
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Service de l'environnement
- Approvà da
- Aucune indication
- Decidì
- 07-12-2015
- En vigur dapi
- 05-12-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Valais
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Termen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
20151207_term_decdp.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
UT)
2015.1527
Däpartement des transports, de föquipement et de l'environnement Departement für Verkehr, Bau und Umwelt
Art
CANTON DU VALAIS KANTON WALLIS
GENEHMIGUNG DER GRUNDWASSERSCHUTZZONEN DER PEARLWATER MINERALQUELLEN AG AUF GEBIET'DER GEMEINDE TERMEN
(FASSUNGSBRUNNEN D1)
Eingesehen
Ganzen Text zeigen
- das Gesuch vom 13. Juli 2015 der Peartwater Mineralquellen AG an die Gemeinde Termen betreffend die Genehmigung der Grundwasserschutzzonen für den Fassungsbrunnen D1 der (Schutzzonenplan vom 14. Juli 2015, hydrogeologischer Bericht sowie die Schutzzonenvorschriften vom 26. Juni 2015, erstellt durch das Büro Rovina + Partner AG);
- die öffentliche Auflage im Amtsblatt Nr. 30 vom 24, Juli 2015 durch die Gemeindeverwaltung von Termen; \ "
- die Stellungnahme der Gemeinde Termen vom 26. August 2015, in welcher die Gemeinde bestätigt hat, dass das Auflagedossier gesetzeskonform aufgelegen habe und keine Einsprachen eingegangen seien; j
- den aktuellen Zonennutzungsplan der Gemeinde Termen, homologiert durch den Staatsrat am 9. März 1994;
- die Art. 19 bis 21. des Bundesgesetzes über. den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG) und die Art. 29 ff. der Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV);
- die Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004 (Wegleitung) sowie die kantonale Vollzugshilfe von 2015 für die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen und -areale im Wallis des für den Grundwasserschutz zuständigen Departements;
- die Art. 3, 15 ff., 31 und 32 des kantonalen Gewässerschutzgesetzes vom 16. Mai.2013 (kGSch6);
- den Art. 4 des kantonalen Gesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 28. März 1990 sowie den Art. 1 des Ausführungsreglements vom 4. Juli 1990;
- das Reglement betreffend das Verfahren über die Ausscheidung von Grundwasserschutzzonen und -arealen sowie von oberirdischen Gewässerschutzbereichen vom 2. September 2015;
- das Gesetz Über das Verwaltungsverfahren und die Verwaltungsrechtspflege vom 6. Oktober 1976 (VVRG);
- das Gesetz betreffend den Tarif der Kosten und Entschädigungen vor Gerichts- oder Verwaltungsbehörden vom 11. Februar 2009 (GTar).
Erwägend
Das vorliegende Projekt bezweckt den Schutz des Fassungsbrunnens D1 der Pearlwater Mineralquellen AG auf dem Gemeindegebiet von Termen.
Die öffentlichen und privaten Interessen der betroffenen Gemeinde in Bezug auf das Projekt der Grundwasserschutzzonen wurden ausreichend gewahrt.
Die zum Schutz vom Fassungsbrunnen notwendigen Eigentumsbeschränkungen werden durch die gesetzlichen Bestimmungen des Bundes festgelegt und durch - die Bestimmungen der Schutzzonenvorschriften und des hydrogeologischen Berichts ergänzt respektive präzisiert.
Gemäss Schutzzonenvorschriften Art. 2.07.100 haben die Pearlwater Mineralquellen AG, die Gemeindeverwaltung Termen und die Bodenbewirtschafter zu veranlassen, dass die im zugehörigen hydrologischen Quellschutzzonenbericht genannten’ Massnahmen zum Schutz des Fassungsbrunnens umgesetzt werden (Massnahmen Art, 2.07.101 bis 2.07.203).
Zwecks Verminderung des Verschmutzungsrisikos der Quellen ist zu prüfen, 'ob die Parzellen in der Schutzzone S1, soweit nicht bereits erfolgt, durch die Fassungseigentümer erworben werden sollen.
Gemäss’ dem Hydrogeologischen Bericht (Seite 14-17) und den Schutzzonenvorschriften vom 26. Juni 2015 (Seite 4-5) ist der folgende Konflikte durch die vorgeschlagenen Massnahmen von der Pearlwater Mineralquellen AG in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Termen zu regeln:
In der Grundwasserschutzzonen S3 liegen einige alte Ökonomiegebäude welche zeitweise als Schafoder Kälberstall genutzt werden und Mist gelagert wird. Für die Lagerung von Mist in einer Grundwasserschutzzone S3 muss eine Mistplatte vorgesehen werden.
Die Ausscheidung der Grundwasserschutzzonen erfolgte in Koordination mit der Revision des Zonennutzungsplans der Gemeinde Termen.
Der Schutzzonenplan und die oben genannten Schutzmassnahmen festlegenden Vorschriften vom 26. Juni 2015 der Quellfassung Di der Pearlwater Mineralquellen AG erfüllen die rechtlichen und administrativen Anforderungen und können somit genehmigt werden.
Gemäss Art. 88 VVRG, Art. 23 GTar und Art, 16 kGSchG muss die Pearlwater Mineralquellen AG für die durch den vorliegenden Entscheid entstandenen Kosten aufkommen, wobei die Einfachheit sowie der geringe Umfang der Angelegenheit berücksichtigt werden.
Auf Antrag der Dienststelle für Umweltschutz
Entscheidet
DAS DEPARTEMENT FÜR VERKEHR, BAU UND UMWELT:
1. Der Schutzzonenplan (Massstab 1:5'000) des Fassungsbrunnens D1 der Pearlwater Mineralquellen AG vom 14. Juli 2015 sowie die dazugehörigen Schutzzonenvorschriften vom 26. Juni 2015, ergänzt ‚und präzisiert durch die Bestimmungen des hydrogeologischen Berichts vom 26. Juni 2015, erstellt durch ‘das Büro Rovina & Partner AG, werden hiermit genehmigt. ,
Die Schutzmassnahmen der bundesrechtlichen Gesetzgebung bleiben vorbehalten.
Die’ mit vorliegendem Entscheid genehmigten Grundwasserschutzzonen sind als Hinweis in den Zonennutzungsplan der Gemeinde Termen zu übertragen.
Gemeinde Terınen, Genehmigung der GWS-Zonen $ des Fassungsbrunnens D1 der Pearlwater Mineralquellen AG auf Gemeindegebiet Termen ‚213
“ Sitten,den 0 7 DEE. 2015
Rechtsmittelbelehrung
Alle Bauvorhaben innerhalb der Schutzzonen müssen vorgängig der Dienststelle für Umweltschutz . unterbreitet werden. -
Anhand einer hydrogeologischen Expertise muss der Gesuchsteller nachweisen, dass ein solches Vorhaben die Anforderungen in Bezug auf den Gewässerschutz (Gewässerschutzgesetz vom 24. Januar 1991, Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998, Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL von 2004, technische Nutzungsvorschriften des hydrogeologischen B Berichtes vom 28. Juni 2015) erfüllt. -
Die Gemeinde Termen überwacht die Umsetzung der in den Schutzzonenvorschriften aufgeführten Schutzmassnahmen auf ihrem Gemeindegebiet. Im Falle einer Verschmutzung des Fassungsbrunnens müssen die Schutzmassnahmen neu beurteilt werden.
Die Verfahren der formellen und/oder materiellen Enteignung bleiben vorbehalten. Vorliegende Genehmigung gilt in diesem Sinne als Anerkennung des öffentlichen Nutzens.
Die Kosten des vorliegenden Entscheides von Fr. 307.-- (Gebühren Fr. 300.--, Gesundheitsstempel Fr. 7.--) werden der Peariwater Mineralquellen AG auferlegt.
Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen nach seiner Eröffnung Beschwerde beim Staatsrat eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist in so vielen Doppeln einzureichen als Interessierte bestehen (Art. 72 VVRG). Die Beschwerdeschrift muss eine knappe Darstellung des Sachverhalts und eine Begründung unter Angabe der Beweismittel und Schlussfolgerungen enthalten. Der Beschwerde sind ein Exemplar des angefochtenen Entscheids und die als Beweismittel angegebenen Dokumente beizulegen, sofern sie im Besitz des Beschwerdeführers sind (Art 80 Abs. 1 lit. c und Art. 48 VVRG).
Eröffnet am: 0.7 DEC. 2015
Verteiler :
&)
y
Zustellung: « _ Pearlwater Mineralquellen AG, Z’Matt, 3912 Termen . Gemeindeverwaltung, 3912 Termen
Mitteilung: . « Dienststelle für Raumentwicklung . Dienststelle für Landwirtschaft *
« _ Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen « _ Dienststelle für Umweltschutz
Gemeinde Termen, Genehmigung der GWS-Zonen S des Fassungsbrunnens D1 der Pearlwater Mineralquellen AG auf Gemeindegebiet Termen 3/3
Basas legalas
RS-VS 814.200 · Chantun
RS-VS 814.3 · LcEaux · Chantun
RS 814.20 · LEaux · Confederaziun
RS 814.201 · OEaux · Confederaziun