Baulinienplan Knonauerstrasse

Lingias da construcziun · Cham

Document

Gener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Cham
Chantun
Zug
Nivel
Chantun
Approvà da
BD
Decidì
14-04-2016
En vigur dapi
14-04-2016

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Cham mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Beschluss2 BDB 14.04.2016_sw.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Beschluss2 BDB 14.04.2016_sw.pdf

Baudirektion

Kanton Zug

Zug, 14. April 2016

Gemeindewesen Baulinienplan Knonauerstrasse (Kantonsstrasse 382) Gemeinde Cham .

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst:

1.

Ganzen Text zeigen

Der Baulinienplan Knonauerstrasse (Kantonsstrasse 382), Plan-Nr. 02.10.025-001 vom 27. März .7. Oktober und 16. Dezember 2015, wird

2. März 2012, rev. am. 23. Januar

beschlossen. 2.

3.

4.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Seite 2/4

5,

Mitteilung an: stadtrat von Zug, Stadthaus am Kolinplatz, Postfach 1258, 6301 Zug 2 Ex., 3 Pläne -

-

-

-

-

-

Amt für Raumplanung (1 Plan)

Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) Baudirektion Geozug Ingenieure AG, Daniel Ottiger, Obermühle 8, 6340 Baar

Baudirektion

Urs Hürlimann

Regierungsrat

Baulinienplan Knonauerstrasse (Kantonsstrasse 382), Gemeinde Cham

Seite 3/4

A.1. Beim Wohn- und Geschäftshaus Neudorf entlang der Knonauerstrasse wurde bislang keine Baulinie ausgeschieden. Der gesetzliche Mindestabstand des Gebäudekomplexes ist mit dem heute gültigen Gesetz über Strassen und Wege unterschritten.

A.2. Die auszuscheidende Baulinie dient der Sicherung des Einkaufszentrums Neudorf, welches mit seiner Erscheinung das Ortsbild prägt. Mit der Baulinie entsteht bei allfällig künftigen baulichen Veränderungen eine Plansicherheit und der Gebäudekomplex kann dadurch verändert und ergänzt werden.

Der Gemeinderat hat im Schreiben vom 20. Oktober2015 mitgeteilt, dass er keine EinB. wände gegen den Baulinienplan hat.

C.1. Der Baulinienplan wurde daraufhin am 6. und 13. November 2015 gemäss & 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11) im Amtsblatt publiziert und vom 6. November bis 7. Dezember2015 öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist gingen neun Einsprachen ein. Sämtliche Einsprechenden stehen einem Ausbau des Einkaufszentrums Neudorf positiv gegenüber und somit auch der geplanten Baulinie auf dem GS 625. Sie begründen ihre Eingaben jedoch damit, dass auf der westlichen Strassenseite keine Baulinie ausgeschieden werde und sie dadurch bei baulichen Erneuerungen den gesetzlichen 6 mMindestabstand einzuhalten hätten. Sie verlangen, dass aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit auf der westlichen Strassenseite ebenfalls eine Baulinie entlang der bestehenden Häuserflucht erlassen werde.

Die Baudirektion hat das Begehren der Einsprechenden insoweit erfüllt, als auf der westlichen Strassenseite eine neue Baulinie entlang der Grundstückgrenze ausgearbeitet wurde. Sämtliche Eigentümerinnen und Eigentümer wurden angeschrieben und erhielten eine Frist von 30 Tagen, gegen diese Änderung des Baulinienplans Einsprache zu erheben. Es sind keine

C.2.

Einsprachen eingegangen.

Einige Einsprachen gegen den Baulinienplan wurden inzwischen unter der Bedingung zurückgezogen, dass die Baulinie gleichzeitig wie jene für das Einkaufszentrum Neudorf beschlossen werde.

C.3.

C.4.

Einige Einsprechende

haben in der 30-tätigen Frist ihre Einsprachen vom No‚vember 2015 nicht zurückgezogen. Mit dem Erlass der Baulinie auf der westlichen Strassenseite ist die Baudirektion ihrem Begehren jedoch vollumfänglich nachgekommen, so dass ihre Einsprachen infolge Gegenstandslosigkeit abgeschrieben werden können. Die übrigen Einsprechenden haben ihre Eingaben zurückgezogen. Diese Einsprachen können infolge Rückzugs abgeschrieben werden.

Baulinienplan Knonauerstrasse (Kantonsstrasse 382), Gemeinde Cham

Seite 4/4

C.5.

In der gleichen Frist hat RA Christoph Schweiger, Dammstrasse 19, Zug, vorsorglich

Einsprache gegen die Änderung des Baulinienplans Einsprache erhoben. Er führt unter anderem aus, dass während auf der Ostseite der Knonauerstrasse auch mit der Baulinie noch ein aus Sicherheitsüberlegungen genügender Strassenabstand besteht, würde dies mit der geplanten Führung der Baulinie auf der Westseite nicht gegeben sein. Für den Fall, dass gegen die Änderung der Baulinie von keinem der Betroffenen Einsprache erhoben werde und diese ihre Einsprache zurück ziehen, sei der Rückzug der Einsprache in Aussicht gestellt. Mit Schreiben vom 14. April 2016 hat die SUVA, vertreten durch Schweiger Advokatur / Notariat, Christoph Schweiger, Zug, ihre vorsorgliche Einsprache zurückgezogen. Mit dem Erlass der Änderung des Baulinienplans kann diese Einsprache infolge Rückzugs abgeschrieben werden.

Der Baulinienplan ist somit rechtmässig, so dass er vorbehaltlos von der Baudirektion beschlossen werden kann. D.

Baulinienplan Knonauerstrasse (Kantonsstrasse 382), Gemeinde Cham

65 Baulinienplan Knonauerstrasse, 14.04.2016.pdf

b5

Kanton Zug

Gemeinde Cham

Baulinienplan

1226250

Knonauerstrasse (Kantonsstrasse 382)

Situation 1: 500

20. Oktober 2015 und 26. Januar 2016

Ganzen Text zeigen

Mitbericht des Gemeinderates vom:

Publiziert im Amtsblatt: Nr.: 45 und 46 Vom: 6. und 13. November 2015 Ziffer: 5611 und 5733 Öffentliche Auflage beim Tiefbauamt und auf der Gemeindekanzlei vom 6. November bis 7. Dezember 2015

Von der Baudirektion beschlossen am: ...

14. APR. 2016

Firmen Auftrags-Nr.: 02.10.025 Planformat: 297/420

Plan Nr.: 001 Datum: 02.03.2012

Rev.: Visum:

23.01.2015/ 27.03.2015 / 07.10.2015 / 16.12.2015 Grda / Otda /Nist

M.\Mandate\02_Cham\0210025 Baulinienplan Knonauerstrasse

Planer:

Geozug Ingenieure AG

|

Planung. Vermessung. Geoinformation.

|

6340 Baar

|

041 768 98 98

Legende Bauherr: Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug

Beschlussinhalt Neue Baulinie