Strassenplan Einmündung Rainstrasse (Kantonsstrasse P)

Lingias da construcziun · Neuheim

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Lingias da construcziun
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Neuheim
Chantun
Zug
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Chantun
Approvà da
BD
Decidì
16-02-2022
En vigur dapi
16-02-2022

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Beschluss BDB 16.02.2022.PDFIn neuem Tab öffnen

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Beschluss BDB 16.02.2022.PDF

Kanton Zug

Baudirektion

Zug, 16. Februar 2022

Gemeindewesen

Strassenplan Einmündung Rainstrasse Gemeinde Neuheim

Die Baudirektion,

gestützt auf $ 5 Abs. 2 Bst. c des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11)

beschliesst: 1.

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Der Strassenplan Einmündung Rainstrasse, Plan-Nr. 102410.1-PG990 vom 12. August 2021 wird beschlossen.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Neuheim, Dorfplatz 5, 6345 Neuheim (3 Pläne) Baudirektion Amt für Raum und Verkehr (1 Plan)

Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei (1 Plan) Tiefbauamt, Sekretariat (1 Plan) 4.

Zur Kenntnisnahme an:

Geozug Ingenieure AG, Priska Schillig, Obermühle 8, 6340 Baar

Baudirektion

ee

EEE

Florian Weber

Regierungsrat

n8_sp einmündung rainstrasse, bdb_1.docx

Seite 2/2

A. Im April 2020 hat der Kanton Zug mit der Sanierung der Sihlbruggstrasse zwischen den Knoten Sand AG und Blatt begonnen. Nach Abschluss der Hauptarbeiten im Bereich der Bushaltestelle Sarbach, Fahrtrichtung Neuheim, wurde festgestellt, dass die Erschliessung des Wartebereichs von bzw. zur Rainstrasse unbefriedigend ist und diese mit kleineren Anpassungen verbessert werden soll. Die Erstellung der Rampe verläuft teilweise ausserhalb der Bauzone, somit es sich zum Teil um ein Bauvorhaben ausserhalb fder Bauzone handelt. Deshalb wurde ein Strassenplan ausgeschieden. B. Der Gemeinderat Neuheim hat in seinem Schreiben vom 28. September 2021 dargelegt, dass er keine Einwände gegen den Strassenplan hat.

Gemäss $ 38 PBG werden kantonale Zonen- und Sondernutzungspläne öffentlich aufgelegt. In einfachen Fällen kann gemäss $ 38 Abs. 3 PBG auf die Publikation im Amtsblatt verzichtet werden, jedoch sind die Betroffenen direkt zu benachrichtigen. Vorliegend wurde der betroffene Eigentümer über das Vorhaben informiert. Das Einspracherecht ist somit gewähr©.

leistet.

Der Strassenplan ist somit rechtmässig, so dass er vorbehaltlos von der Baudirektion beschlossen werden kann. D.

Strassenplan Einmündung Rainstrasse, Gemeinde Neuheim

34 Strassenplan Einmündung Rainstrasse, KS-P, Teilstrecke 5, 16.02.2022.pdf

Kanton Zug

Grundstück Nr. 49

Grundstück Nr. 894

Grundstück Nr. 44

Erich Ruhstaller Flürtlen 1 6345 Neuheim

Kanton Zug 6300 Zug

Einwohnergemeinde Neuheim 6345 Neuheim

Gemeinde Neuheim

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Strassenplan Einmündung Rainstrasse Kantonsstrasse P Sihlbrugg Neuheim Edlibach Teilstrecke 5: km 0+203 bis km 0+850 -

-

Situation 1: 200

52

Auf eine Publikation kann verzichtet werden, da die Betroffenen gemäss $ 38 Abs. 3 PBG. direkt benachrichtigt wurden und ihre Zustimmung erteilen.

Der Eigentümer der Grundstücke 49, 894 Kanton Zug

H/TL7Z

Unterschrift:

Erich Ruhstaller Unterschrift

Mitbericht des Gemeinderates vom 28. September 2021

Von der Baudirektion des Kantons Zug gestützt auf $ 7 der Delegationsverordnung beschlossen am: /b.2. 7022 EEE ERFEEE ER CE

Plan Nr.: Datum:

Rev.: Visum:

10241.01-PG990

Auftrags Nr.: Planformat: Ing. Büro BG Nr.:

12.08.2021

schw

P22, TA 2.1 A3 10241.01-PG990

Legende: Beschlussinhalt:

--

-

Planer:

Informationsinhalt:

BG Ingenieure und Berater AG Lindenstrasse 16 +41 58 424 50 50 CH-6341 Baar BE [email protected]

neue Strasssenlinie zu beschliessen Aufzuhebende Strassenlinien zu beschliessen

Projekt www.bg-21.com

Bauherr: Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, 6300 Zug, Tel. 041 / 728 53 30

best. Baulinie (befristet)

Beanspruchung des Baulinienraumes für die Realisierung des Strassenprojektes, insbesondere für Installationszwecke während der Bauzeit. genehmigte Strassenlinien bestehende Baulinie

Information Koordinatensystem: Das dargestellte Projekt und der Lagebezug der amtl. Vermessung richten sich nach dem CH-Koordinatensystem

DLV03

LV95