Baulinienplan-Änderung Feldstrasse

Lingias da construcziun · Zug

Document

Gener
Lingias da construcziun
Chantun
Zug
Nivel
Vischnanca
Approvà da
BD
Decidì
06-05-2002
En vigur dapi
06-05-2002

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zug mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Beschluss2 BDB 06.05.2002.PDFIn neuem Tab öffnen

Text

Beschluss2 BDB 06.05.2002.PDF

Kopie

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG

Gemeindewesen Kleine Anderung Baulinienplan Feldstrasse Stadt Zug

Die Baudirektion, gestützt auf $ 7 Bst. b, der Delegationsverordnung vom 23. November 1999 (BGS 153.3),

beschliesst: 1.

Der Baulinienplan Feldstrasse, Plan-Nr. 7155 vom 16. April 2002, wird genehmigt.

2.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizufügen.

Ganzen Text zeigen

3.

Mitteilung an:

Stadtrat von Zug, 6300 Zug (3 Ex., 5 Pläne) Baudirektion Amt für Raumplanung (mit Plan) Tiefbauamt (mit Plan) Staatsarchiv (mit Plan)

Zug, 6. Mai 2002 / JM

BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG Der Baudirektor

Ik Hans-Beat Uttinger, Regierungsrat

2

A.1. Das Vertragswerk Entwicklungsplanung Areal Landis & Gyr / SBB-West wurde im Dezember 1999 von den Grundeigentümern sowie einer Delegation des Regierungs- und des Stadtrates unterzeichnet. Ziel des Vertrages ist die optimale Einbindung des Areals in die Orts- und Regionalplanung sowie die Nutzbarmachung des

Entwicklungspotentials des Areals. Für die Umsetzung und Realisierung des Vertrages wurde eine Organisation errichtet, bestehend aus einem Entscheidungsgremium und einer Arbeitsgruppe. Diese setzen sich aus Vertretern der Grundeigentümer sowie der Stadt und des Kantons Zug zusammen.

A.2. Vordringlich wurde die Frage der Erschliessung bearbeitet, wobei es galt, den Anschluss des Areals an das übergeordnete Strassennetz zu lösen. Hierzu diente die Kantonsstrassenplanung im Raum Zug / Baar, die Ende 2000 abgeschlossen wurde. Sie schlägt unter anderem die Nordzufahrt vor, eine direkte Verbindung vom Planungsgebiet zum Autobahnanschluss Baar. Parallel zu diesen Arbeiten wurden die Fragen der arealinternen Erschliessung und Parkierung bereinigt. Darunter fällt

auch die Verlängerung der Feldstrasse, welche nördlich des Leichtathletikstadions mit der Allmendstrasse verbunden werden soll.

A.3.

Im vergangenen Jahr wurde das Studienverfahren durchgeführt und ein Projekt

für die Überbauung des westlichen Teils des Schleifeareals ausgearbeitet. Mit einer

ersten Etappe des Projekts soll noch in diesem Sommer begonnen und gleichzeitig die Feldstrasse zur Allmendstrasse hin verlängert werden.

A.4. Da sich die Beratung der Entwicklungsplanung, welche Änderungen und Ergänzungen der Nutzungs- bzw. der Richtplanung umfasst und sich im Grossen Gemeinderat der Stadt Zug noch über das ganze Jahr 2002 erstrecken wird, soll die Baulinienänderung Feldstrasse vorgezogen und separat behandelt werden. B.

Die betroffenen Grundeigentümer der GS 344 und 3706 wurden benachrichtigt

und gaben schriftlich ihr Einverständnis für die Änderung des Baulinienplans.

Gestützt auf $ 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (BGS 721.11; PBG) und die Zustimmung der direkt Betroffenen konnte auf eine

C.

öffentliche Auflage des Baulinienplans verzichtet werden. D.

Der Baulinienplan ist zweckmässig und den Randbedingungen angepasst.

160 Kleine Änderung Baulinienplan Feldstrasse, 06.05.2002.pdf

Legende:

KANTON ZUG

Genehmigungsinhalt

Baulinie zu genehmigen

Kleine Änderung Baulinienplan (In einfachen Fällen gemäss $ 38, Abs. 3 PBG)

Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen

Feldstrasse Informationsinhalt Situation 1: 500

Genehmigte Baulinien PLANBEZEICHNUNG:

Ganzen Text zeigen

ERSETZ PLAN NR. 2282

PLAN NR.: 7155

TEILWEISE

DATUM: 16. APRIL 2002

ÄNDERUNGEN:

AUF EINE PUBLIKATION KANN VERZICHTET WERDEN, DA DIE BETROFFENEN GEMÄSS $ 38 ABS. 3 PBG DIREKT BENACHRICHTIGT WURDEN UND IHRE ZUSTIMMUNG ERTEILTEN. VOM STADTRAT BESCHLOSSEN

AM: 23. APRIL 2002

DER

DER STADTSCHREIBER:

CHRISTOPH LUC

ALBERT RÜTTIMANN 1

7 VON DER BAUDIREKTION DES KANTONS ZUG GESTÜTZT AUF

Schleifeweg

U

$7

\ -}

DER DELEGATIONSVERORDNUNG

Strassenränder gemäss generellen Projekten