Teilrevision 2009 Chalchrain

Plan da zonas · Zug · Abolì ils 17-04-2025

Document

Gener
Plan da zonas
Chantun
Zug
Nivel
Vischnanca
Approvà da
BD
Decidì
07-09-2009
En vigur dapi
07-09-2009
Abolì
17-04-2025

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Genehmigung der Zonenplanaenderung Chalchrain.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Baudirektion

Kanton Zug

Gemeindeaufsicht Genehmigung der Zonenplanänderung 2009 Chalchrain Gemeinde Oberägerl

Die Baudlrektion,

gestützt auf§§

3 Abs. 3 und 42 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) des Kantons Zug vom 26. November 1998 (BGS 721.11) und§ 7 Bst. c der Delegationsverordnung vom 23. Novem­

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ber 1999,

beschliesst:

1.

Die vom Gemeinderat Oberägeri am 6. Juli 2009 im einfachen Verfahren gernäss §

2.

40 PBG beschlossene Zonenplanänderung 2009 Chalchrain wird genehmigt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 20 Tagen nach der Mitteilung beim Regierungsrat des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Be­ schwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizufügen oder genau zu bezeichnen. Die Beweismittel sind zu benennen und soweit möglich beizulegen. Nach Ablauf der Beschwerdefrist tritt die Zonenplanände­ rung 2009 Chalchrain in Kraft, sofern sie nicht angefochten wird.

3.

0

Mitteilung an: Gemeinderat Oberageri, Postfach 159, 6315 Oberägeri (Beilage: 3 Expl. Zonenplan­ anderung 2009 Chalchrain} GIS-Fachstelle (Beilage: 1 Expl. Zonenplanänderung 2009 Chalchrain} Volkswirtschaftsdirektion Kantonsforstamt Baudirektionssekretariat Tiefbauamt, Abteilung Verkehrstechnik und Baupolizei Amt fOr Umweltschutz ·v Amt für Raumplanung, Abteilung Ortsplanung und Baugesuche (Beilage: 2 Expl. Zo­ nenplanänderung 2009 Chalchrain}

Zug, 7. September 2009 I SCIL /12552 Aabachstrasse 5, 6300 Zug

T 041 728 53 00, F 041 728 53 09 www.zug.ch/baudirektion

Seite 2/2

A.

Die Zonenplanänderung basiert auf dem Vorprüfungsbericht zum Bebauungsplan

Chalchrain vom 26. März 2009. Da die Gemeinde Oberägeri im Zuge der Erarbeitung des Be­ bauungsplanes Chalchrain auf die Ausarbeitung eines Quartiergestaltungsplanes für selbiges Gebiet verzichtete, hat das Amt für Raumplanung die Anpassung des Zonenplanes bzw. die Streichung der Signatur Quartiergestaftungsplanpflicht fOr das Gebiet Chalchrain gefordert. Dieser Forderung kommt die Gemeinde Oberägeri mit der vorliegenden Zonenplanänderung nach.

B.

0

Die Zonenplanänderung 2009 Chalchrain musste gernäss Schreiben des Amtes für

Raumplanung vom 26. März 2009 nicht vorgeprüft, j edoch am 22. und 29. Mai 2009 im Amts­ blatt publiziert werden. Während der öffentlichen Auflage vom 22. Mai bis und mit 22. Juni

2009 gingen keine Einwendungen ein. Am 6. Juli 2009 wurde die Zonenplanänderung 2 009 Chalchrain vom Gemeinderat Oberägeri im einfachen Verfahren beschlossen. Der Beschluss wurde am 10. und 17. Juli 2009 im Amtsblatt publiziert und vom 10. bis und mit 30. Juli 2009 öffentlich aufgelegt. Während der Auflagefrist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen.

C.

Mit Schreiben vom 6. Juli 2009 reichte der Gemeinderat Oberageri die Zonenplanände-

rung 2009 Chalchrain an den Regierungsrat zur Genehmigung ein. Nach § 7 der Delegations­ verordnung vom 23. November 1999 ist die Baudirektion für die Genehmigung von gemeindli­ chen Bauvorschriften, Zonen- und Bebauungsplänen zuständig, sofern im gemeindlichen Ver­ fahren keine Einwendungen erfolgten, oder Einwendungen gütlich beigelegt werden konnten,

0

oder die Baudirektion nicht vorsieht, die Genehmigung nur unter Auflagen und Bedingungen zu erteilen. Im vorliegenden Fall sind die Kriterien für eine Delegation der Genehmigungsbefugnis vom Regierungsrat an die Baudirektion gegeben. Der Genehmigung der Zonenplanänderung

2009 Chalchrain steht nichts entgegen.