Naturschutzgebiet Twerfallen
Plan da zonas chantunal NSK · Zug
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- Plan da zonas chantunal NSK
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- Staatskanzlei (SKA)
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- 23-02-2010
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- 23-02-2010
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- ÖREBlex, chantun Zug
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RRB_2010-02-23_Einsprachenentscheid_Schutzpläne_Frauental III-Twerfallen.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
RRB_2010-02-23_Einsprachenentscheid_Schutzpläne_Frauental III-Twerfallen.pdf
Seite 2/3
A.
Gestützt auf§ 3 Abs. 2 Bst. a des Gesetzes Ober den Natur- und Landschaftsschutz vom
1. Juli 1993 (GNL) hat der Regierungsrat am 29. September 2009 die neuen bzw. abgeänder
ten Schutzpläne für 30 kantonale Naturschutzgebiete festgesetzt. Gernäss§ 21 GNL lagen die Schutzpläne vom 23. 10.2009 bis am 21.11. 2009 auf den Kanzleien der betroffenen Gemeinden
sowie im Amt für Raumplanung öffentlich auf zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs der
Betroffenen. B.
Bei der Baudirektion gingen gegen die Schutzpläne zwei Einsprachen ein:
Ganzen Text zeigen
Einsprache vom 9. 11. 2009 von
gegen den
Schutzplan Twerfallen.
Einsprache vom 12. 11.2009 von
gegen den Schutzplan
Frauental III.
C.
Mit den beiden Einsprechern konnten erfolgreiche Bareinigungsgespräche geführt wer-
den. ln beiden Fällen können die Anliegen der Einsprecher mit einer relativ geringfügigen Re
duktion der Zone B erfüllt werden. Die Änderungen sind in den beiliegenden Schutzplänen dar
gestellt. D.
Unter der Voraussetzung, dass die Zone B des Schutzplans Twerfallen gernäss Planbei
lage reduziert wird, hat
seine Einsprache am 24.11.2009 zurückgezogen. Un
ter der Voraussetzung, dass die Zone B des Schutzplans Frauental lll gernäss Planbeilage re
duziert wird, hat
seine Einsprache am 3. 12.2009 ebenfalls zurückgezogen. Beide
Voraussetzungen sind mit dem vorliegenden Beschluss erfüllt, weshalb die Einsprachen als er ledigt abgeschrieben werden können.
E.
Die Naturschutzgebiete umfassen als Zone A den eigentlichen Lebensraum der zu schüt-
zenden Pflanzen- und Tierarten (Engerer Schutzbereich). Die Zone B (Umgebungsschutzflä
che) schützt die Zone A vor schädigenden Einflüssen und bildet den Übergang zur umgeben
den Landschaft. Mit der von den Einsprechern geforderten Reduktion der Zone B kann der
Schutz der Zone A gleichwohl sichergestellt werden. Die Ziele der Unterschutzstellung bleiben
in beiden Fällen gewährleistet. F.
Die Anpassung der Schutzpläne ist gernäss§ 38 Abs. 4 PBG im Amtsblatt zu publizieren.
Die Baudirektion ist mit der Durchführung der Publikation beauftragt.
Seite 3/3
Aus den Schutzplananpassungen ergeben sich fOr den Kanton keine Kosten.
n
2.
Gernass vorliegendem Antrag: effektive Au
ben
effektive Einnahmen
3.
Gernass Budget oder Finanzplan:
bereits
4.
ante Abschreibu
Gernass vorliegendem Antrag: effektive Abschreibu
5. bereits
6.
Gernass vorliegendem Antrag: effektiver Aufwand
effektiver E
n
RRB_2010-02-23_Schutzplananpassung_Twerfallen_Plan.pdf
Schutzplananpassung Twerfallen 4.05
Informationsinhalt (Beschlossen vom Regierungsrat am 29.09.2009)
D
D
Zone A (engerer Schutzbereich) Zone B (Umgebungsschutzbereich)
Anpassung
D
Entlassung aus Schutzplanperimeter
Ganzen Text zeigen
Massstab 1 :5000
0
50
Standort:
300
200
100
Grundstück N r.:
264
Gemeinde:
Menzingen
400
500111
Öffentliche Auflage vom:
Publikation im Amtsblatt:
o·····
··· ' ·
Zug, den
·12. MRZ. 2010
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Im Namen des Regierungsrates
Der Landammann:
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Kanton Zug
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Der Landschreiber: . .
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. ... ..L..... . . © .1\m t für Raumplanung Zug\ 25.11.2009