Naturschutzgebiet Hinterberg - Ried
Plan da zonas chantunal NSK · Zug
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- Plan da zonas chantunal NSK
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- Autoritad
- Staatskanzlei (SKA)
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 26-10-1982
- En vigur dapi
- 06-10-1988
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Zug
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3.87/3000
REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZUG AUSZUG AUS DEM PROTOKOLL
Sitzung vom 6. Sept. 1988 ek Versandt am i 2 Sep, 1988
Naturschutz.- Aenderung des Schutzplanes zum Naturschutzgebiet "Hinterberg Ried", Gemeinde Neuheim
Der Regierungsrat,
nach Einsicht in einen Bericht und Antrag der Baudirektion vom 29. August 1988 (Beilage),
beschliesst:
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1. Der Schutzplan zum Naturschutzgebiet "Hinterberg Ried", Geineinde Neuheim, wird gemäss den Erwägungen 2 und 3 des Berichtes der Baudirektion auf der Grundbuch-Parzelle Nr. 165 geändert.
2. Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Zustellung Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug erhoben werden.
3. Mitteilung je mit Beilage an:
- Gemeinderat Neuheim, 6345 Neuheim - Amt für Raumplanung - Baudirektion
REGIERUNGSRAT DES KANTONS ZUG
Der Landammann: Der Lanaschreiber:
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A. Scherer H. Windlin
Naturschutz.- Aenderung des Schutzplanes zum Naturschutzgebiet "Hinterberg Ried", Gemeinde Neuheim
A. Gemäss $$ 12 und 13 des Gesetzes über die Erhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten vom 2. September 1982 (Naturschutzgesetz) lagen die Schutzpläne über die Naturschutzgebiete vom 15. November bis 15. Dezember 1982 auf allen Gemeindekanzleien öffentlich auf. Innert der Auflagefrist konnte gegen die vorgesehenen Schutzmassnahmen beim Regierungsrat Einsprache erho-
ben werden. ME ::t:c von diesem Recht keinen Gebrauch
gemacht.
B. Aufgrund von $ 8 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes sind die Einzelheiten der Nutzung und Pflege in den Naturschutzgebieten von der Baudirektion durch Vertrag mit den Grundeigentümern zu vereinbaren. Am 19. Oktober 1984 ist zwischen uu und der Baudirektion des Kantons Zug ein Vertrag unter dem Vorbe-
halt der Neuaufteilung von Zone A und Zone B zustandegekommen.
Erwägungen:
1. Gemäss $ 3 des Gesetzes über die Erhaltung und Pflege von Naturschutzgebieten vom 2. September 1982 hat der Regierungsrat, gestützt auf den Richtplan über die Naturschutzgebiete vom
2. September 1982, am 26. Oktober 1982 einen Schutzplan über das Naturschutzgebiet "Hinterberg Ried" erlassen. Das Naturschutzgebiet wird unterteilt in eine Zone A und eine Zone B. In der Zone A ist gemäss $ 5 des obengenannten Gesetzes alles untersagt, was den besonderen Charakter des Gebietes beeinträchtigen oder Pflanzen und Tiere gefährden könnte. Gemäss $ 6 dieses Gesetzes bleibt in der Zone B die land- und forstwirtschaftliche Nutzung des Bodens grundsätzlich gewährleistet. Die Zone A darf jedoch
nicht beeinträchtigt werden.
2. Mit dem Vertrag betreffend Nutzung und Pflege der Parzelle Nr. 165 im Naturschutzgebiet "Hinterberg Ried" vom 19. Oktober
1984 können die Interessen des Naturschutzes gesichert werden, indem die Waldflächen der Zone B zugeteilt werden, und im Süden des Gebietes eine Dauerwiesenfläche mit Düngeeinschränkung und
eine Streuefläche neu ins Schutzgebiet einbezogen werden.
3. Zusammenfassend ergibt sich, dass unter Wahrung der Inter-
essen des Naturschutzes Flächen von rund 38 a von der Zone A in
die Zone B umgeteilt werden können, und eine Fläche von 18 a neu ins Schutzgebiet aufgenommen wird, gemäss beiliegendem Plan.
ANTRAG:
Der Antrag vom 29. August 1988 sei zum Beschluss zu erheben.
Zug, 29. August 1988 FO/si
RRB_1988_10_06_Schutzplan_Hinterberg_Ried_Plan.pdf
PLANBEILAGE ZUM ANTRAG DER BAUDIREKTION
2 9. Aug. 1988
VOM
SCHUTZPLAN NATURSCHUTZGEBIET HINTERBERG RIED 11 . 007 GBP . Nr.165 NEUHEIM AUSSCHNITT M 1 : 2000
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