Verfügung DI 30.11.2012; Cham

Cunfin static dal guaud · Zug · Abolì ils 31-05-2026

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Cunfin static dal guaud
Chantun
Zug
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Chantun
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30-11-2012
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30-11-2012
Abolì
31-05-2026

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2012-11-30_VDI_CH.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Direktion des lnnern

Kanton Zug

Wald Waldfeststellung angrenzend an eine Bauzone

Bauvorhaben

Zonenplanänderung/Teilrichtplan Siedlung und Landschaft, leiländeru n·g Täubmatt

Gesuchstellerio

Gemeinde Cham

Gemeinde

Ganzen Text zeigen

Cham.

Standort

Täubmatt (Koordinaten 677'225 I 225'715)

Grundstück Nr.

(

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1226

Dl 50053/8

Dl�- t>irek.tion des lnne�n,

gestützt auf Art. 10 Abs 1 und 2 und Art. 13 Abs. 1 des Bundesgesetz Ober den Wald vom 4. Oktober 1991 (WaG; SR 921.0), auf Art. 12 der Verordnung Ober den Wald (Waldverord­

nung; SR 921.01), sowie auf§§ 2, 5 und 29 Abs. 1. Bst. a des Einführungsgesetzes zum Bun­ desgesetz Ober den Wald vom 17. Dezember 1998 (EG Waldgesetz; BGS 931.1),

verfügt:

(

1.

Die Waldgrenze wird auf GS Nr. 1226, Täubmatt, Gemeinde Cham gernäss Plan Wald­ feststellung Täubmatt vom 1. April 2011 festgesetzt.

2.

Die festgestellten Waldgrenzen sind nach Rechtskraft dieser Waldfestst�llungsverfOgung .. in den Grundbuchplänen und der Bodenbedeckungskarte nachzuführen: .

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3.

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Nach Rechtskraft dieser Waldfeststellungsverfügung sind die festgestellten Waldgrenzen·. . . durch die Gemeinde Cham in die Bauzonenpläne einzutragen.

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4.

Es werden keine Gebühren erhoben.

5.

Gegen diese VerfUgung kann innert 30 Tagen n. ach Mitteilung beim Verw�l.t ngs eric h.f des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug, schriftlich Verwaltungsgerichtsbeschwerde erho­

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ben werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begrünpung ent�altem.

Die angefochtene Waldabgrenzung isf ge n au zu bezeichnen. Die Beweis.. m , ittel . sin� .. .. zu. ... . . . benenn � n und soweit mö g lich b�izufOgen. ·

Neugasse 2, 6300 Zug T 041 728 24 30, F 041 728 37 17 · w ww.�ug.ch/inneres

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6.

·Mitteilung an: ..-Einschreiben R (Beilage: Plan Walclfeststellung vom ·1. A.pril 2011): ·-

- Gemeinde Cham,·Gemeinderat, Postfach 265, 6330 Cham A-Post:

· ·

-

(Beilage: Plan Waldfeststellung vom 1. April 2011)

:

. - Gemeinde Cham, Abteilung Planung und Hochbau, Postfach 265, 6330 Cham,

Interne Post: -

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Vermf? s su n g s am t

. I

- Amt für Wald und Wild - Revierförster Gustav lten, Amt für Wald und Wild, Agaristrasse 56, 6300 Zug

Zug, 30. Nov�mber2012

Direktion des lnnern

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Manuela Weichelt-Picard

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Re g ie run gsrätin

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Beilage: - Plan Wal�feststellung Täubmatt vom 1. April 2011 .

Versand:

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L�nosqhaft .b.�st�bt q�rin, die. p � reit�)?� - �t.e_n.end� , ?one, t;i�,� · qff�ntli9�.e.n :I.n_t_ eresses für Erhol�ng und Freihaltung (OeiF) .enU�ng de_�· ,S e. e �f.�rß .nach.V\!f3�ten.ztl' �-rYJeitetn, ver:­ bunden mit einer- vom Viilettepark aLJs. . ge.�e��_ n -:- -..�P.ne,hmen<;fen Nut_z;_u ngs.int�nsität Richtung·Westen. Dazu wird das:i�rtÜios't.üc_ _� NL 122ß du_rch eHe Ein:w oh'i)�:rgemeinde OCham erworben .und von der Landwirtschaftszone in .die Zone des .öffentlichen Interesses b h �r:�t�:� en '". �;u��h��ci�"k.�.��� :;!� i\��"��� ;i;Qr:� ff�irk����� 9�=r1�e � �·�. teresses fOr Bauten (OeiB) umgezont. Somit grenzt der Wald auf GS Nr. 1226 auf der 0 . : .. .: • . � .. Nordseit�o no�� � n �in� �auzone. 0 � .-. 0·0/: 0 : 0; :.-0 ::0 0 · :·· . . . : . Die Gemeinde Cham -.hat das odam�lige K.a.ntc:>n,�fo.r�tar(lt e.r,�,u_. qh,t, cii� YV��ofeststellung 3'� . aufgrund von Art. 10 Abs: 2 WaG durchzuführen. FOr die frag.liche Waldfläche wurde be­ reits -�010 .110 0.�_4emb�r .1981·vorio.q.�r._,9,a.rn.�l. i_ _g�n Forßtdirekt.ion e_i_rie. W�lgfest�tellungsver­ fOg�n.g .. �rl.a.�.�e'or� =lm . . �.�h _ fl) , en der. ..-\IV?,Iq�e. �. .ts, ��-���n�.:�.�t�� . Q�S,_ h.C1H�.od�r)N�o�<;f_rafidverl�.uf •• :·,_ . -, : Oberprüft ·.::�.: :; �··:�:·�·�.�.:=; •:.:·,:·: :. � ':,;�·;·,: •·.•.', :w,'•, • .'.

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Am 8. Mär� -2011 hat d.C1� KßntorisfQr�tarn _ .t �i� Waldf�stste.Hung illl Gelän. de vorgenom.­ men, den Waldrand abgesteckt unq.th1rch deh Grundbuchgeometer vermessen lassen. '•· :� !•,', "·\ - ·�.. , �: ! : ·. .

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Der Waldrandverlauf auf der Nordseite des GrundstOckes, der neu· aon die Zone des öf- . _ fantliehen Interessens for· Bauten angrenzt, entsprach dem Planeintrag der Bodenbede­ ckungs�te ünd wurde ·nicht neu vermessen. Dieser Waldrandabschnitt wird neu als sta­ tischer Waldrand, a�grenzend an eine �auzgne festgelegt. Det sO döstlieh und südwest­ lich ausgerichtete Waldrand wurde neu verpflockt und verme�sen. Es ergaben sich nur g·eringfOgige Abw�ichungen gegenOber deni bisherigen Waldrandverlauf der BodenbedeM ckungskarte. • •

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Von der Waldfestst�llung betroffen ist die G rund igentomerin . Die Grundeigentümerin wurde ü.ber �ie Waldfestst�llung durch die Gemeinde ausführlich informiert. .

5.

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Die öffentliche Auflage der Änderung des Teilri. chtplanes Siedlung und Landschaft Täub:­ . matt, GS.·Nr. 1226 und der Anpassung des Teilrichtplanl<apitels L71 Naherholung, wurden . · mmen mit dem Waldfeststellungsgesuch am 15. und 21. April im Amtsblatt publiziert. zusa Während der Auflagefrist vom 15. April bis und mit 16. Mai 201·1 gingen gegen die .Wald­ feststellung keine Eins-prachen ein. Das Amt für Raumplanung hat am 10. August 2012 die vom Gemeinderat Cham am 15: ·Mai 2012 beschlossene Änderung des Teilrichtplans Siedlung Ul)d Landschaft Täub­

ma.tt, Gs· Nr. 1226; sowie die Anpassung des Richtpla�kapitels L7, Naherholung, geneh­

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migt. Der Regierungsrat hat am 21. August 2012 die an der Urnenabstimmung vom 15. April 2012 im ordentlich�n Verfahren beschlossene Zonenplar.tänderung Täubmatt, . GS Nr. 1226, genehmigt. Diese Entscheide sind unangefochten in Rechtskraft erwaph­ sen.

Erwägungen: 1.

_Nach Art. 10 Abs. 2 WaG ist beim Erlass und bei �er Revision von Nutzungsplänen nach dem Raumplanungsgesetz eine Waldfeststellung in jenen Bereichen anzuordnen, wo ßauzonen an den Wald grenzen C?der in Zul<unft grenzen sollen.

2.

Erfolgt die VValdfestst�IJung im Rahmen eines Vorhabens, das öffentlich �ufzulegen ist, wird gemßss § 2 EG Waldgesetz anstelle des Waldfeststellungsentscheides das Wald­ feststellungsgesuch . veröffentlipht.

3.

Gemäss-§ 29 Abs._1 Bst. a EG Waldgesetz. nimmt die Direl<tiol+ des lnnern Waldfeststel-

( ·

lun·g.en vor, sofern es sich nicht um biosse Waldabgrenzungen handelt. ·Geg�nstand des vor·liegenden Verfahrens ist die Abgrenzung des. Waldes von ein�r B�u.

.zone in der Gemeinde Cham. Angesichts der damit verbundenen grossen .Tragwei.te.

·

handelt es sich ill) vorliegenden Fall nicht um. eine blos�e Waldabgrenzung, sondern

·

vielmehr um eine ordentliche Waldfeststellung im Sinne von § 29 Abs. 1 Bst. a EG Wald­ gesetz. Zuständig fOr den vorliegend�n Entscheid ist somit die Direl<tion. des lnnern

4.

.

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·

Nach· Art. 12·.Waldverordnung hält die. Waldfeststelltin.gsverfOgung fest, ob eine bestocl<te oder �n�.e$.tockt� Flä.che

Vv�ld ist o� er nicht und gibt d�ren Koordinate.n an. Sie bezeich­

net in einem Plan Lag� und Ausmasse des Waldes sowie _die Lage der berührten Grund­ stOcke. 5.

Die Wqldfläche grenzt auf der Nordseite an eine Bauzone. Der Waldrand zwischen den . Koord:inat�npunkten 677'1 . 84/225'697 und 677'261/225'730.wird statisch festgelegt. Der �üdöstlich und der südwestlich a�sgerichtete Waldrand ·zwischen den Punkten

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Seite 5/5

677'253,/225'711 und 677'300/22.5'5ß5 biE1ibt ciyna,misch. per Plar:t Waldfeststellun.g Täubmatt

NL 1226 vorn 1. April 2.Q11 bildet int�grie:rend.eof3estandteil dieser VerfOw

gung. 6.

Nach § 24 Abs. 1 des V�rwaftungsrechtspflegegesetzes vom t. April 1976 (BGS 162.1)

:(3ernednwese.m, dern sie angehört, soyvie dessen

bel�?stet die ents.cheidende Bellörde

übrigen Behörden im Sinne von§ 2 dieß�s

.

keine. Kosten.

.

Das Verfahren wurde diJrch di.e GEH11einde Chc:.un eingE;Ieitf)t �nd in deren Interesse

durchg(Sführt. Die Grund�igentomerin (3 rklärte sich mit.der Durchführung des Verfahrens einverstanden. Es werden somit keine Verfahrenskqstert erhoben.

Kanton Zug Amtliche Vermessung

Gemeinde Cham

Täubmatt, GS 1226

1:500

Auftragsnummer:

02.03.115

Felddatum:

08.03.2011

Erstellt

01.04.2011

Waldfeststellung

Vi�um:

Mtz

Format

A3

PLANUNG, VERMESSUNG. GEOINF'ORMATION.

GZ:BZUG lNGZ:NlZ:URZ: ......

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2741

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Legende

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Waldfeststellung auf GS 1226 Täubmatt, Gemeinde Cham Waldfläche gernäss Grundbuchplan/Bodenbedeckung Waldlinie gernäss Grundbuchplan/Bodenbedeckung Gültige Waldlinie gernäss Waldfeststellung2011, angrenzend an Bauzone (statische Waldgrenze)

-c:.;J - ·

Gültige Waldlinie gernäss Waldfeststellung2011' nicht an Bauzonen angrenzender Wald (dynamischer Waldgrenze)

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Kantonsforstamt Zug

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Massstab 1 :500

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Gültige, resp. neugeplante Bauzonengrenze

April2011

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Kantonsforstamt Zug Der Kantonsförster:

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Zugersee