Teilrevision GS205-22225

Plan da zonas · Zug

Document

Gener
Plan da zonas
Chantun
Zug
Nivel
Vischnanca
Approvà da
BD
Decidì
28-08-2020
En vigur dapi
28-09-2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Zug mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

Genehmigung Zonenplanaenderung GS205-22225.PDFIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton Zug

Baudirektion

Gemeindeaufsicht Genehmigung Zonenpianänderung Chlösterli, Gemeinde Unterägeri

Die Baudirektion,

gestützt auf § 5 Abs. 2 Bst. c und § 42 Abs. 2 Planungs- und Baugesetz vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11),

beschliesst:

1.

2.

Ganzen Text zeigen

Die vom Gemeinderat Unterägeri am 27. Mai 2020 beschlossene Zonenplanänderung im Gebiet Chlösterli wird genehmigt. Mitteilung an: Gemeinderat Unterägeri, Seestrasse 2, Postfach, 6314 Unterägeri (Beilage: 1 Expl. Zonenpianänderung Gebiet Chlösterli) GlS-Fachstelle Baudirektionssekretariat Amt für Raum und Verkehr, Abt. Richtplanung und Wohnungswesen Amt für Raum und Verkehr, Abt. Koordinationsstelle Planungen und Baugesuche (Beilage: 1 Expl. Zonenpianänderung Gebiet Chlösterli)

-

-

-

-

-

Baudirektion des Kantons Zug

1. Florian Weber Regierungsrat

Zug, 28. August 2020 / UA-2019-230

Aabachstrasse 5, 6300 Zug T +41 41 728 53 00 www.zg.ch/baudirektion

Seite 2/2

A Das Chlösterli befindet sich südlich des Dorfzentrums von Unterägeri. Bei der vorlie genden Zonenplanänderung handelt es sich um einen flächengleichen Abtausch der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OelB) mit der Landwirtschaftszone und betrifft die Grundstücke Nrn. 205 und 2225. Die zum Abtausch vorgesehene Fläche beträgt insgesamt 602 m2. B Die Zonenplanänderung wird aufgrund des geplanten Anbaus im Westen des Alters heims notwendig. Der Anbau soll 3-geschossig erstellt werden und ist gemäss dem aktuellen Zonenplan an einer Stelle unmittelbar an der Zonengrenze projektiert und würde somit zu Ter rainveränderungen in der Landwirtschaftszone führen. Mit der vorliegenden Zonenplanände rung wird das Bauvorhaben inkl, den Terrainveränderungen vollständig innerhalb der Zone des öffentlichen Interesses für Bauten und Anlagen (OelB) zu liegen kommen. Die Zonenplanänderung im Gebiet Chlösterli wurde vom Amt für Raum und Verkehr am 0 7. April 2020 vorgeprüft und am 27. Mai 2020 durch den Gemeinderat Unterägeri beschlossen. Während der öffentlichen Auflage vom 17. April 2020 bis am 18. Mai 2020 wurden keine Ein wendungen eingereicht. Mit Schreiben vom 22. Juni 2020 reichte der Gemeinderat Unterägeri die Zonenplanänderung im Gebiet Chlösterli zur Genehmigung ein. Der Beschluss des Ge meinderats wurde am 5. Juni 2020 publiziert und bis und mit 24. Juni 2020 öffentlich aufgelegt. Während der Auf lagef rist sind keine Beschwerden an den Regierungsrat eingegangen. D Gemäss § 5 Abs. 2 Bst. c Planungs- und Baugesetz genehmigt die Baudirektion ge meindliche Richtpläne, Bauvorschriften Zonen- und Sondernutzungspläne unter Vorbehalt von § 3 Abs. 3 PBG. Die Prüfung durch die Baudirektion erstreckt sich auf Übereinstimmung mit dem eidgenössischen und kantonalen Recht, insbesondere mit dem Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700), dem Planungs- und Baugesetz und dem kantonalen Richtplan. Der Genehmigung der Zonenplanänderung im Gebiet Chlösterli steht nichts entgegen.

Teilrevision GS205-22225, Zug | Lexipedia