Freigabe RW1 Lauihofrain

Plan da zonas · Zug · Abolì ils 13-05-2026

Document

Gener
Plan da zonas
Chantun
Zug
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
20-08-2018
En vigur dapi
20-08-2018
Abolì
13-05-2026

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Gemeinderat

Gemeinde Walchwil Postfach, 6318 Walchwil

Auszug aus dem Protokoll

Gemeinderatssitzung vom 20. August 2018 Protokoll-Nr. 21/2018

P2 Geschäft

PLANUNG 182

P2.06 Abteilung

Verschiedene Planungsbereiche, Studien und Konzepte ausserhalb der Richt- Abteilung Bau/Planung

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und Nutzungsplanung

Zonenplanänderung; Freigabe Reservebauzone Lauihof auf GS 229

Mit Schreiben vom 18.07.2018 beantragt Josef Fischlin-Strikler, Lauihof, den Teil des Grundstücks Nr. 229, welcher sich in der Reservebauzone befindet, freizugeben.

Erwägungen 1 Es gilt festzustellen, dass sich das Grundstück Nr. 229, gemäss Zonenplan Walchwil, im östlichen Parzellenbereich, in der Reservebauzone RW1 befindet.

2 Mit Beschluss vom 25. Juni 2018 hat der Gemeinderat den Quartiergestaltungsplan Lauihof datiert vom 20. April 2018, basierend auf $ 37 PBG, erlassen. Mit der Eröffnung der Oberdorfstrasse Mitte Oktober 2018 gilt die Reservebauzone W1 Lauihofrain als Erschlossen. Eine Freigabe von der Reservebauzone RW1 in die Bauzone W1, wie beantragt, ist aus Gemeindesicht folgerichtig und der Antrag ist zu befürworten.

3 Die Freigabe der Reservebauzone kann der Gemeinderat beschliessen. Diese ist anschliessend zu publizieren, da es sich um einen anfechtbaren Entscheid handelt. Im Rahmen der Publikation muss auf die Rechtsmittelmöglichkeit hingewiesen werden (Rechtsmittel gemäss $ 40 Abs. 1 und $ 43 VRG).

Beschluss

1 Der Freigabe der Reservebauzone RW1 auf Grundstück Nr. 229 Walchwil, Lauihof, mit Überführung in die Wohnzone 1 (W1) per 01. November 2018 gemäss Plan Nr. 001 vom 25.07.2018, Mst. 1:1000, wird zugestimmt.

2. Der Plan Nr. 001 vom 25.07.2018 wird unterzeichnet.

3. Die Freigabe der Reservebauzone RW1 auf Grundstück Nr. 229 Walchwil, Lauihof, mit Überführung in die Wohnzone 1 (W1), ist im Amtsblatt des Kantons Zug zu publizieren.

4 Die Abteilung Bau/Planung wird mit dem Vollzug beauftragt.

Gemeinderat

Gemeinde Walchwil Postfach, 6318 Walchwil

René Arnold, Gemeindeschreiber

Geht an - Antragsteller